Die Kapitulation von Limerick.
Am 1. October kamen Coningsby und Porter im englischen Hauptquartiere an. Am 2. wurden die Kapitulationsbedingungen sehr ausführlich berathen und definitiv festgestellt. Am 3. wurden sie unterzeichnet. Sie waren in zwei Theile, einen Militärvertrag und einen Civilvertrag getheilt. Ersterer wurde nur von den beiderseitigen Generälen, letzterer auch von den Lords Justices unterzeichnet.
Durch den Militärvertrag war festgesetzt, daß diejenigen irischen Offiziere und Soldaten, weiche erklärten, daß sie nach Frankreich zu gehen wünschten, dahin gebracht werden und inzwischen unter dem Commando ihrer eigenen Generäle bleiben sollten. Ginkell übernahm es eine beträchtliche Anzahl Transportfahrzeuge zu liefern. Auch französische Schiffe sollten zwischen der Bretagne und Munster hin und her fahren dürfen. Ein Theil von Limerick sollte sofort den Engländern übergeben werden. Aber die Insel, auf welcher die Kathedrale und das Schloß standen, sollte vor der Hand noch im Besitz der Irländer bleiben.
Die Bedingungen des Civilvertrags waren ganz verschieden von denen, welche Ginkell zu bewilligen sich beharrlich geweigert hatte. Es war nicht stipulirt, daß die Katholiken Irland’s zur Bekleidung eines bürgerlichen oder militärischen Amtes befähigt sein oder daß sie in eine Corporation zugelassen werden sollten. Aber sie erhielten das Versprechen, daß sie in der Ausübung ihrer Religion diejenigen Privilegien genießen sollten, welche mit dem Gesetz vereinbar waren oder die sie unter der Regierung Karl’s II. genossen hatten.
Allen Einwohnern von Limerick und allen Offizieren und Soldaten der jakobitischen Armee, die sich der Regierung unterwarfen und ihre Unterwerfung durch Leistung des Huldigungseides bekundeten, war volle Amnestie versprochen. Sie sollten ihr Eigenthum behalten, sollten jeden Erwerbszweig betreiben dürfen, den sie vor den Unruhen betrieben hatten, sollten wegen keines seit dem Regierungsantritt des vorigen Königs verübten Verraths, Felonie oder Vergehens bestraft werden, ja es sollte sogar kein Entschädigungsanspruch wegen einer Beraubung oder Gewaltthätigkeit, die sie während der drei unruhigen Jahre begangen, gegen sie erhoben werden. Dies war mehr als die Lords Justices nach der Verfassung zu gewähren befugt waren. Es wurde deshalb hinzugesetzt, daß die Regierung ihr Möglichstes thun werde, um die Ratification des Vertrags von Seiten des Parlaments zu erlangen.[127]
Sobald die beiden Instrumente unterzeichnet waren, zogen die Engländer in die Stadt ein und besetzten einen Theil derselben. Ein schmaler, aber tiefer Arm des Shannon trennte sie von dem noch im Besitz der Irländer befindlichen Theile.[128]
Schon nach einigen Stunden entspann sich ein Streit, der eine Erneuerung der Feindseligkeiten hervorzurufen drohte. Sarsfield hatte sich entschlossen, in französischen Diensten sein Glück zu versuchen, und natürlich wünschte er ein Truppencorps mit auf den Continent zu nehmen, das ein wichtiger Zuwachs zur Armee Ludwig’s sein würde. Ginkell war eben so natürlich nicht geneigt, die Streitkräfte des Feindes durch Tausende von Leuten zu verstärken. Beide Generäle beriefen sich auf den Vertrag. Jeder legte denselben so aus, wie es seinem Zwecke entsprach und Jeder beschwerte sich, daß der Andre ihn verletzt habe. Sarsfield wurde beschuldigt, einen seiner Offiziere in Arrest geschickt zu haben, weil er sich geweigert, nach dem Continent zu gehen. Ginkell erklärte heftig gereizt, er wolle die Irländer lehren ihm Streiche spielen, und begann Anstalten zu einer Kanonade zu treffen. Sarsfield kam ins englische Lager und versuchte seine Maßregel zu rechtfertigen. Es entspann sich ein heftiger Wortwechsel. „Ich füge mich,” sagte Sarsfield endlich, „denn ich bin in Ihrer Gewalt.” — „Sie sind durchaus nicht in meiner Gewalt,” erwiederte Ginkell; „kehren Sie zurück und thun Sie das Schlimmste was Sie denken.” Der verhaftete Offizier wurde in Freiheit gesetzt und dadurch ein blutiger Kampf vermieden, und die beiden Befehlshaber begnügten sich mit einem Wortkriege.[129] Ginkell erließ Proklamationen, worin er den Irländern versicherte, daß, wenn sie ruhig in ihrem Lande leben wollten, sie beschützt und begünstigt, und, wenn sie das militärische Leben vorzögen, in die Armee Wilhelm’s aufgenommen werden sollten. Aber es wurde hinzugesetzt, daß Keiner, der diese freundliche Einladung zurückwiese und ein Soldat Ludwig’s würde, erwarten dürfe, je wieder die Insel zu betreten. Sarsfield und Wauchop boten ihre Beredtsamkeit für die gegentheilige Ansicht auf. Das jetzige Aussehen der Dinge, sagten sie, sei allerdings trübe, aber hinter den Wolken sei der Himmel heiter. Die Verbannung werde kurz, die Rückkehr triumphirend sein. Binnen einem Jahre würden die Franzosen in England einfallen, und bei einem solchen Einfalle würden die irischen Truppen, wenn sie nur fest zusammenhielten, gewiß eine Hauptrolle spielen. Inzwischen sei es weit besser für sie, in einem benachbarten und befreundeten Lande, unter der väterlichen Fürsorge ihres eignen rechtmäßigen Königs zu leben, als sich dem Prinzen von Oranien anzuvertrauen, der sie wahrscheinlich an das andre Ende der Welt schicken werde, um für seinen Bundesgenossen, den Kaiser, gegen die Janitscharen zu kämpfen.