Schluß der Session; Bill zur Feststellung der Gehalte der Richter verworfen.
Am 24. Februar 1692, ungefähr eine Stunde nachdem die Gemeinen Fuller für einen Betrüger erklärt hatten, wurden sie in den Saal der Lords beschieden. Der König dankte den beiden Häusern für ihre Loyalität und Liberalität, benachrichtigte sie, daß er bald nach dem Continent reisen müsse, und befahl ihnen, sich zu vertagen. Er ertheilte an diesem Tage vielen Bills, öffentlichen wie privaten, seine Genehmigung, als aber der Sekretär der Krone den Titel einer Bill, welche im Unterhause ohne eine einzige Abstimmung und im Oberhause ohne einen einzigen Protest angenommen worden war, vorgelesen hatte, erklärte der Sekretär der Parlamente der alten Form gemäß, der König und die Königin würden sich die Sache überlegen. Diese Worte waren vor Wilhelm’s Thronbesteigung selten ausgesprochen worden, und seit seinem Tode hat man sie nur ein Mal gehört. Von ihm aber wurde die Befugniß, gegen Gesetze, welche die Stände des Reichs angenommen hatten, sein Veto einzulegen, bei mehreren wichtigen Gelegenheiten ausgeübt. Seine Verleumder behaupteten ganz richtig, daß er eine größere Anzahl wichtiger Bills verworfen habe als alle Könige des Hauses Stuart zusammengenommen, und zogen daraus den albernen Schluß, daß er die Ansicht der Stände des Reichs weit weniger respectirt habe als seine Oheime und sein Großvater. Einem verständigen Geschichtsforscher wird es nicht schwer werden zu entdecken, warum Wilhelm zu wiederholten Malen eine Prärogative ausübte, zu welcher seine Vorfahren höchst selten ihre Zuflucht nahmen und die seine Nachfolger ganz außer Gebrauch haben kommen lassen.
Seine Vorgänger genehmigten leicht Gesetze, weil sie dieselben auch leicht brachen. Karl I. gab seine Zustimmung zu der Petition des Rechts und unmittelbar darauf verletzte er jede Klausel dieses wichtigen Gesetzes. Karl II. gab seine Zustimmung zu einer Acte, welche bestimmte, das mindestens alle drei Jahre ein Parlament gehalten werden sollte; aber als er starb, war das Land bereits nahe an vier Jahre ohne Parlament. Die Gesetze, welche den Gerichtshof der hohen Commission abschafften, die Gesetze, welche den Sakramentstest einführten, wurden ohne die geringste Schwierigkeit genehmigt; aber sie hielten Jakob II. nicht ab, den Gerichtshof der Hohen Commission wieder zu errichten und den Geheimen Rath, die öffentlichen Aemter, die Gerichtshöfe und die Municipalcorporationen mit Personen zu füllen, welche den Test niemals geleistet hatten. Nichts konnte natürlicher sein als daß ein König es nicht der Mühe werth hielt, seine Genehmigung einem Gesetz vorzuenthalten, dessen er sich entäußern konnte sobald er es für gut fand.
Wilhelm’s Situation war eine ganz andre. Er konnte nicht wie Die, welche vor ihm regiert hatten, im Frühjahr ein Gesetz genehmigen und es im Sommer verletzen. Er hatte, indem er der Rechtsbill seine Zustimmung ertheilte, der Dispensationsgewalt feierlich entsagt, und Klugheit sowohl wie Gewissenhaftigkeit und Ehrgefühl hielten ihn ab, den Vertrag zu brechen, kraft dessen er seine Krone trug. Ein Gesetz konnte ihm persönlich nachtheilig sein, es konnte ihm schädlich für sein Volk scheinen; aber sobald er es genehmigt hatte, war es in seinen Augen etwas Geheiligtes. Er hatte daher einen Grund, den frühere Könige nicht hatten, zu überlegen, ehe er ein solches Gesetz genehmigte. Sie gaben ihr Wort bereitwillig, weil sie kein Bedenken trugen es zu brechen. Er gab sein Wort schwer, weil er nie verfehlte es zu halten.
Obgleich indessen seine Lage weit verschieden war von der der Fürsten des Hauses Stuart, so war sie doch auch nicht genau die der Fürsten des Hauses Braunschweig. Ein Fürst des Hauses Braunschweig wird bezüglich der Ausübung jeder königlichen Prärogative von dem Rathe eines verantwortlichen Ministeriums geleitet, und dieses Ministerium muß aus der Partei genommen sein, die in den beiden Häusern, oder wenigstens im Unterhause die überwiegende ist. Es sind kaum Umstände denkbar, unter denen ein so gestellter Souverain sich weigern kann, eine Bill zu genehmigen, die von beiden Zweigen der Legislatur gebilligt worden ist. Einer solchen Weigerung würde nothwendig eines von den zwei Dingen zum Grunde liegen: daß der Souverain im Widerspruch mit dem Rathe des Ministeriums handelte, oder daß das Ministerium über eine Frage von wesentlicher Bedeutung mit einer Majorität der Gemeinen sowohl als der Lords im Streit lag. Unter jeder dieser beiden Voraussetzungen würde das Land in einer höchst kritischen Lage sein, in einer Lage, die, wenn sie lange dauerte, mit einer Revolution endigen müßte. Aber während des ersten Theils der Regierung Wilhelm’s gab es kein Ministerium. Die Spitzen der ausübenden Verwaltung waren nicht ausschließlich einer der beiden Parteien entnommen. Einige waren eifrige Whigs, andere eifrige Tories. Die aufgeklärtesten Staatsmänner hielten es nicht für verfassungswidrig, daß der König seine höchsten Prärogativen bei den wichtigsten Gelegenheiten ohne eine andre Leitung als die seines eignen Urtheils ausübt. Seine Weigerung, eine Bill zu genehmigen, welche von beiden Häusern angenommen war, verrieth daher nicht, wie eine solche Weigerung jetzt thun würde, daß die ganze Regierungsmaschine in einem Zustande gefährlicher Unordnung war, sondern nur, daß bezüglich der Zweckmäßigkeit eines besonderen Gesetzes zwischen ihm und den beiden anderen Zweigen der Legislatur eine Meinungsverschiedenheit stattfand. Eine solche Meinungsverschiedenheit konnte existiren und existirte, wie wir nachher sehen werden, wirklich zu einer Zeit, als er mit den Ständen des Reichs nicht bloß auf freundlichem, sondern auf sehr herzlichem Fuße stand.
Die Umstände, unter denen er sein Veto zum ersten Male einlegte, sind nie genau dargestellt worden. Es war ein gutgemeinter, aber ungeschickter Versuch gemacht worden, eine Reform zu vervollständigen, welche die Rechtsbill unvollständig gelassen hatte. Dieses hochwichtige Gesetz hatte der Krone die Befugniß entzogen, die Richter willkürlich abzusetzen, hatte diese aber noch nicht ganz unabhängig gemacht. Ihre Besoldungen bestanden theils in Gebühren, theils in festen Gehalten. Ueber die Gebühren hatte der König keine Gewalt, die Gehalte aber konnte er nach Belieben reduciren oder ganz entziehen. Daß Wilhelm diese Befugniß je gemißbraucht habe, wurde nicht behauptet; aber es war unzweifelhaft eine Befugniß, die kein Fürst besitzen durfte, und dies war die Ansicht beider Häuser. Es wurde daher eine Bill eingebracht, welche jedem der zwölf Richter einen Jahrgehalt von tausend Pfund sicherte. Soweit war Alles gut. Unglücklicherweise aber wurde das erbliche Einkommen mit diesen Gehalten belastet. Jetzt würde im Hause der Gemeinen kein solcher Vorschlag aufrecht erhalten werden, ohne daß vorher die königliche Genehmigung durch ein Mitglied des Geheimen Raths angezeigt worden wäre. Aber diese heilsame Regel war damals noch nicht eingeführt, und Wilhelm konnte die Eigenthumsrechte der Krone nur dadurch vertheidigen, daß er sein Veto gegen die Bill einlegte. Damals wurden, soweit es sich jetzt noch ermitteln läßt, keine Stimmen dagegen laut. Selbst die jakobitischen Pasquillanten blieben fast ganz still. Erst als die Bestimmungen der Bill vergessen waren und man sich nur ihres Namens noch erinnerte, wurde Wilhelm beschuldigt, daß er sich von dem Wunsche habe leiten lassen, die Richter in einem Zustande von Abhängigkeit zu erhalten.[58]
Ministerielle Veränderungen in England.
Die Häuser gingen auseinander und der König traf Anstalten zur Reise nach dem Continent. Vor seiner Abreise nahm er noch einige Veränderungen in seinem Hofstaate und in mehreren Departements der Regierung vor, Veränderungen jedoch, welche keine entschiedene Bevorzugung einer der beiden großen politischen Parteien erkennen ließen. Rochester wurde in den Geheimen Rath vereidigt. Wahrscheinlich hatte er diesen Beweis der königlichen Gunst dem Umstande zu verdanken, daß er in dem unglücklichen Streite zwischen der Königin und ihrer Schwester die Partei der Ersteren genommen hatte. Pembroke übernahm das Geheimsiegel und erhielt bei der Admiralität Lord Charles Cornwallis, einen gemäßigten Tory, zum Nachfolger; Lowther nahm einen Sitz in demselben Collegium an und wurde im Schatzamte durch Sir Eduard Seymour ersetzt. Viele toryistische Landgentlemen, welche Seymour als ihren Führer in dem Kampfe gegen Angestellte und Holländer betrachtet hatten, waren ganz entrüstet als sie erfuhren, daß er ein Höfling geworden war. Sie erinnerten sich, daß er für eine Regentschaft gestimmt hatte, daß er die Eide mit Widerstreben geleistet, daß er ziemlich unehrerbietig von dem Souverain gesprochen hatte, dem er jetzt bereit war um eines Einkommens willen zu dienen, das kaum der Mühe werth war, von einem Manne seines Reichthums und seines parlamentarischen Ansehens angenommen zu werden. Es war sonderbar, daß der stolzeste Mensch von der Welt der schmutzigste sein sollte, daß ein Mann, der nichts auf Erden zu verehren schien als sich selbst, sich um eines festen Gehalts willen erniedrigen sollte. Aber solche Reflexionen kümmerten ihn wenig. Er fand jedoch bald, daß ein unangenehmer Umstand mit seinem neuen Amte verbunden war. Im Schatzamte mußte er unter dem Kanzler der Schatzkammer sitzen. Der erste Lord, Godolphin, war Peer des Reichs und sein Recht auf den Vorrang konnte nach den Regeln der Herolde nicht in Zweifel gezogen werden. Aber Jedermann wußte wer der erste englische Commoner war. Was war Richard Hampden, daß er den Platz eines Seymour, des Oberhauptes der Seymour einnehmen sollte? Mit vieler Mühe wurde der Streit beigelegt, indem man Sir Eduard’s empfindlichem Stolze einige Zugeständnisse machte. Er wurde in den Geheimen Rath vereidigt, wurde zum Mitgliede des Cabinets ernannt, und der König nahm ihn bei der Hand und stellte ihn der Königin mit den Worten vor: „Ich bringe Ihnen einen Gentleman, der in meiner Abwesenheit ein werthvoller Freund sein wird.” Auf diese Weise wurde
Sir Eduard so besänftigt und geschmeichelt, daß er ferner nicht mehr darauf bestand, sich zwischen den ersten Lord und den Kanzler der Schatzkammer zu drängen.
In der nämlichen Schatzcommission, in welcher der Name Seymour figurirte, kam auch der Name eines viel jüngeren Staatsmannes vor, der sich während der letzten Session im Hause der Gemeinen zu hoher Auszeichnung emporgeschwungen hatte: Karl Montague. Mit dieser Ernennung waren die Whigs sehr zufrieden, in deren Achtung Montague jetzt höher stand als ihre Veteranenhäupter Sacheverell und Littleton und in der That darin nur von Somers übertroffen wurde.
Sidney gab die Siegel ab, die er über ein Jahr geführt hatte, und wurde zum Lord Lieutenant von Irland ernannt. Es vergingen einige Monate, bis der Platz, den er verlassen, wieder besetzt wurde, und in dieser Zwischenzeit besorgte Nottingham die ganzen Geschäfte, die sich gewöhnlich die beiden Staatssekretäre getheilt hatten.[59]