Einrichtung der Convocation.

So vereinigten sich mehrere Ursachen, um die Parochialgeistlichen gegen den Comprehensionsplan zu erbittern. Ihre Stimmung war von der Art, daß der im Jerusalemzimmer entworfene Plan, wenn er ihnen unmittelbar vorgelegt worden wäre, mit einer Majorität von Zwanzig gegen Eins verworfen worden sein würde. In der Convocation aber stand ihr Gewicht in keinem Verhältniß zu ihrer Zahl. Die Convocation ist zum Glück für unser Vaterland seit langer Zeit so gänzlich ohne Bedeutung, daß sich bis vor Kurzem nur wißbegierige Forscher um ihre Einrichtung gekümmert haben, und doch glauben noch heutzutage sonst nicht ungebildete Leute, sie sei ein die Kirche von England repräsentirendes Concil gewesen. Die in unsrer Kirchengeschichte so häufig erwähnte Convocation ist jedoch thatsächlich nichts weiter als die Synode der Provinz Canterbury und war nie berechtigt, im Namen des gesammten Klerus zu sprechen. Die Provinz York hatte ebenfalls ihre Convocation; aber tiefe Provinz war bis tief ins 18. Jahrhundert im allgemeinen so arm, so uncultivirt und so dünn bevölkert, daß sie hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung kaum für ein Zehntel des Reichs gerechnet werden konnte. Die Ansicht des südlichen Klerus galt daher allgemein für die Ansicht des ganzen Standes. Wo die formelle Beistimmung des nördlichen Klerus erforderlich war, wurde sie als sich von selbst verstehend gegeben. Die von der Convocation von Canterbury im Jahre 1604 erlassenen Kirchengesetze waren in der That schon zwei Jahre bevor die Convocation von York die Formalität ihrer Zustimmungsertheilung erfüllte, von Jakob I. bestätigt und ihre genaue Beobachtung im ganzen Königreiche anbefohlen. Seitdem diese kirchlichen Versammlungen bloße Namen geworden, hatte die Stellung der beiden Erzbisthümer zu einander eine große Veränderung erfahren. In allen Elementen der Macht repräsentirt die Gegend jenseit des Trent jetzt mindestens ein Drittheil England’s. Als in unsrer Zeit das Representativsystem dem veränderten Zustande des Landes angepaßt wurde, gehörten fast sämmtliche kleine Burgflecken, denen das Wahlrecht entzogen werden mußte, dem Süden an. Zwei Drittel der neuen Parlamentsmitglieder, welche den großen Provinzialstädten bewilligt wurden, kamen auf den Norden. Wenn daher eine englische Regierung die Convocationen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung zur Erledigung von Geschäften zusammentreten lassen wollte, so würden zwei von einander unabhängige Synoden gleichzeitig für eine Kirche Gesetze geben, und es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß die eine Versammlung Kirchengesetze annähme, welche die andre verwerfen würde, und daß die eine Versammlung Behauptungen als ketzerisch verdammen würde, welche die andre für orthodox hielte.[120] Im 17. Jahrhundert war so etwas nicht zu fürchten. Die Convocation von York wurde damals in der That so wenig beachtet, daß die beiden Parlamentshäuser in ihrer Adresse an Wilhelm nur von einer Convocation gesprochen hatten, die sie die Convocation der Geistlichkeit des Königreichs nannten.

Die Körperschaft, die sie eben nicht besonders richtig so bezeichneten, zerfällt in zwei Häuser. Das Oberhaus besteht aus den Bischöfen der Provinz Canterbury. Das Unterhaus bestand 1689 aus hundertvierundvierzig Mitgliedern. Zweiundzwanzig Dechanten und vierundfunfzig Archidiakonen saßen darin kraft ihrer Aemter; vierundzwanzig Geistliche saßen als Vertreter von eben so vielen Kapiteln darin und nur vierundvierzig Abgeordnete wurden von den achttausend Pfarrgeistlichen der zweiundzwanzig Kirchspiele gewählt.