Die Bill zur Regulirung des Verfahrens in Hochverrathsfällen.

Die Bill zur Regulirung des Verfahrens in Hochverrathsfällen kam auch diesmal wieder vor die Peers. Wiederum fügten Ihre Lordschaften ihr die Klausel bei, die ihr früher verderblich geworden war, und wiederum weigerten sich die Gemeinen, der erblichen Aristokratie irgend ein neues Vorrecht einzuräumen. Es wurden wieder Conferenzen gehalten und Gründe ausgetauscht; beide Häuser waren wieder hartnäckig, und die Bill fiel abermals.[129]