Ein Ministerium nothwendig für die parlamentarische Regierungsform.

Die Sache war die, daß die Veränderung, welche die Revolution in der Stellung des Hauses der Gemeinen herbeigeführt hatte, eine andere Veränderung nothwendig gemacht hatte und daß diese Veränderung noch nicht eingetreten war. Es gab eine parlamentarische Regierung, aber es gab kein Ministerium, und ohne Ministerium muß die Thätigkeit einer parlamentarischen Regierung wie die unsrige stets schwankend und unsicher sein.

Es ist für unsere Freiheiten wesentlich nothwendig, daß das Haus der Gemeinen eine Oberaufsicht über alle Zweige der ausübenden Verwaltung führt. Und doch liegt es auf der Hand, daß eine Versammlung von fünf- bis sechshundert Männern, selbst wenn sie in geistiger Beziehung hoch über dem Durchschnittsmaße der Mitglieder des besten Parlaments ständen, selbst wenn jeder von ihnen ein Burleigh oder ein Sully wäre, zu executiven Functionen untauglich sein würde. Man hat sehr richtig gesagt, daß jede große Versammlung von menschlichen Geschöpfen, mögen sie auch noch so gebildet sein, eine starke Tendenz habe, ein tumultuarischer Haufen (a mob) zu werden, und ein Land, dessen höchste Executivbehörde eine tumultuarische Menge ist, befindet sich gewiß in einer gefährlichen Lage.

Zum Glück hat man einen Weg ausfindig gemacht, auf welchem das Haus der Gemeinen einen überwiegenden Einfluß auf die Executivverwaltung ausüben kann, ohne Functionen zu übernehmen, welche von einer so zahlreichen und aus so verschiedenartigen Elementen zusammengesetzten Körperschaft niemals gut verrichtet werden können. Eine Institution, welche zu den Zeiten der Plantagenets, der Tudors und der Stuarts nicht existirte, eine Institution, die das Gesetz nicht kennt, eine Institution, die in keinem Statut genannt ist, eine Institution, welche Schriftsteller wie De Lolme und Blackstone nicht erwähnen, trat wenige Jahre nach der Revolution ins Leben, gewann rasch eine hohe Bedeutung, wurde fest begründet und ist jetzt ein fast eben so wesentlicher Theil unsrer Verfassung wie das Parlament selbst. Diese Institution ist das Ministerium.

Das Ministerium ist eigentlich ein Ausschuß von leitenden Mitgliedern der beiden Häuser. Es wird von der Krone ernannt; aber es besteht ausschließlich aus Staatsmännern, deren Ansichten über die wichtigen Tagesfragen in der Hauptsache mit den Ansichten der Majorität des Hauses der Gemeinen übereinstimmen. Unter die Mitglieder dieses Ausschusses sind die Hauptzweige der Verwaltung vertheilt. Jeder Minister versteht die gewöhnlichen Geschäfte seines Amts ganz unabhängig von seinen Collegen. Die wichtigsten Geschäfte jedes einzelnen Amtes aber, besonders solche, die voraussichtlich Gegenstände parlamentarischer Discussion werden, unterliegen der Erwägung des Gesammtministeriums. Im Parlamente sind die Minister verpflichtet, bei allen die ausübende Verwaltung betreffenden Fragen wie ein Mann zu handeln. Ist einer von ihnen in einer Frage, die zu wichtig ist um einen Vergleich zu gestatten, andrer Meinung als die übrigen, so ist es seine Pflicht zurückzutreten. So lange die Minister das Vertrauen der Majorität im Parlamente besitzen, unterstützt diese Majorität sie gegen Opposition und verwirft jeden Antrag, der einen Tadel gegen sie ausspricht oder der sie in Verlegenheit setzen kann. Verscherzen sie sich dieses Vertrauen, ist die Majorität des Parlaments mit der Art und Weise, wie das Stellenvergebungsrecht und das Begnadigungsrecht ausgeübt wird, mit der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, mit der Führung eines Kriegs unzufrieden, so ist die Abhülfe sehr einfach. Es ist nicht nöthig, daß die Gemeinen die Verwaltungsgeschäfte übernehmen, daß sie die Krone ersuchen, Diesen zum Bischof, Jenen zum Richter zu ernennen, den einen Verbrecher zu begnadigen, den andren hinrichten zu lassen, über einen Vertrag auf besonderer Grundlage zu unterhandeln oder nach einem bestimmten Orte eine Expedition zu schicken. Sie haben lediglich zu erklären, daß das Ministerium ihr Vertrauen nicht mehr besitzt, und um ein Ministerium zu bitten, dem sie Vertrauen schenken können.

Vermittelst so constituirter und so wechselnder Ministerien wird die englische Regierung seit langer Zeit in vollkommenem Einklange mit der wohlerwogenen Ansicht des Hauses der Gemeinen geleitet und ist doch erstaunlich frei geblieben von den Mängeln, welche Regierungen eigen sind, die durch zahlreiche, tumultuarische und gespaltene Versammlungen verwaltet werden. Einige wenige ausgezeichnete Männer, die in ihren allgemeinen Ansichten übereinstimmen, sind die vertrauten Rathgeber des Souverains und zugleich der Stände des Reichs. Im Cabinet sprechen sie mit der Autorität von Männern, die bei den Vertretern des Volks in hoher Achtung stehen. Im Parlamente sprechen sie mit der Autorität von Männern, die in wichtigen Angelegenheiten zu Hause und mit den Geheimnissen des Staats genau bekannt sind. So hat das Cabinet etwas von dem volksthümlichen Character eines Repräsentativkörpers, und der Repräsentativkörper etwas von der Würde eines Cabinets.

Zuweilen ist jedoch der Stand der Parteien von der Art, daß kein Verein von Männern, der zusammengebracht werden kann, das volle Vertrauen und die stetige Unterstützung der Majorität des Hauses der Gemeinen besitzt. Wenn dies der Fall ist, so muß das Ministerium schwach sein und es giebt dann wahrscheinlich eine rasche Aufeinanderfolge schwacher Ministerien. Zu solchen Zeiten geräth das Haus der Gemeinen unfehlbar in einen Zustand, den kein Freund der Repräsentativverfassung ohne Besorgniß betrachten kann, in einen Zustand, der es uns möglich macht, uns einen schwachen Begriff von dem Zustande dieses Hauses während der ersten Regierungsjahre Wilhelm’s zu bilden. Es ist allerdings nur ein schwacher Begriff, denn das schwächste Ministerium übt immer noch einen großen Einfluß auf den Gang der Parlamentsverhandlungen aus, und während der ersten Regierungsjahre Wilhelm’s gab es gar kein Ministerium.