Rückblick auf die Ursachen und den Charakter des Aufstandes.
Im allgemeinen gilt es als ein müßiges Beginnen, über das, was geschehen ist, kluge Betrachtungen anzustellen. Mit dem Unabänderlichen soll man rechnen, nichts weiter. Zugegeben; aber richtig zu rechnen vermag nur derjenige, welcher den Werth der Factoren kennt; und die in Ostafrika wirkenden Factoren, die bisher durch den alltäglichen Verlauf der Dinge verdeckt waren, sind während des Aufstandes und durch ihn in ein grelles Licht getreten. Nicht eine Rechtfertigung der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft soll geschrieben, sondern die naturnothwendige, gesetzmäßige Wirkung von Neuerungen auf starre Verhältnisse dargestellt werden.
Jede Veränderung in den Einrichtungen eines Staates schafft Befriedigte und Unzufriedene; greift ein fremdes Volk ein, so wird die öffentliche Stimmung energischer erregt. Tritt die Veränderung mit absolut zwingender Gewalt ein, sei es als Befreiung von Ungerechtigkeiten und Lasten, sei es unter der Entfaltung imponirender militärischer Kraft, so werden Zufriedene wie Unzufriedene sich fügen; das Fremdartige des Neuen wird allmählich zur unbewußten Gewohnheit im täglichen Leben werden.
Der Abschluß des deutschen Küstenvertrags war an und für sich kein Eingriff in den Staatsorganismus von Sansibar. Die Zollerhebung sollte verpachtet werden, wie dies seit mehrern Jahrzehnten geschehen zwischen dem Sultan und indischen Kaufleuten; ebenso wenig beabsichtigte die deutsche Gesellschaft gesetzgeberische Veränderungen bei der Uebernahme der Justiz und Verwaltung. Aber daß Europäern das Recht übertragen wurde, nicht nur Zölle in anderer Weise zu erheben, sondern auch Richter zu bestellen und Verwaltungsbeamte zu ernennen, das war eine noch nie erlebte Neuerung und mußte voraussichtlich bei den grundverschiedenen Anschauungen zwischen Europäern und Orientalen eine tiefgehende Umwälzung zur Folge haben.
Gegen den Verkauf der Zölle an die deutsche Gesellschaft hatten die Araber nichts einzuwenden, wie sie dem Generalconsul Michahelles im November 1888 auseinandersetzten; das wäre eine private Geschäftssache des Sultans, von der sie nicht den geringsten Nachtheil zu befürchten hätten. Nur die Manipulation der Zollerhebung sollte nicht dem Gutdünken der Deutschen überlassen werden, welche die herkömmlichen, den Händlern vortheilhaften Misbräuche und Durchstechereien wahrscheinlich abschaffen würden. Was sie am meisten aufbrachte, war die Befürchtung, daß mit dem Eintritt der deutschen Verwaltung ihr uncontrolirtes, freies Schalten und Walten an der Küste, die durch Bestechlichkeit handsam gewordene Rechtspflege und die Präponderanz ihres Ansehens unter den Negern aufhören werde. Mit der Verminderung ihrer socialen Stellung käme auch das Vertrauen in die Prosperität ihrer Geschäftsverbindungen ins Schwanken und die indischen Kaufleute entzögen ihnen dann jede Art von Vorschüssen, ohne welche sie ihren Handel nicht wie bisher betreiben könnten. So und ähnlich äußerte sich wenigstens das Haupt der Empörung, Buschiri, gegen Dr. Hans Meyer.
Ohne Frage hatte die Negerbevölkerung in ihrer Gesammtheit einen positiven Nutzen von der Einführung der deutschen Verwaltung in der Zukunft zu erwarten. Denn Unsicherheit des Eigenthums, Sklavenraub in vereinzelten Fällen und auch in größerm Maßstab, Parteilichkeit vor dem Richter — das war das Kennzeichen der Sultanswirthschaft. Allein Erwartung ist noch nicht Thatsache, und was der Neger nicht mit Händen greifen kann, das ist für ihn nicht vorhanden und denkbar. Zudem gibt es an der Sansibarküste keinen Volkswillen in unserm Sinne; entscheidend allein ist die Meinung der vielen Häuptlinge, der Jumbes, in den zerstreuten Ortschaften. Für diese war die Erhaltung des halbanarchischen Zustandes eine Sicherung ihrer Willkür. Ihnen konnten die Araber leicht begreiflich machen, daß ihre Gewohnheiten und Rechte von den Deutschen nicht berücksichtigt werden würden. Sie bildeten auch mit ihren Sklaven das kriegerische Gros der Empörung.
Ein Einwurf scheint hier gerechtfertigt: mit dem Vertrag ging doch nicht die Herrschaft an sich auf die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft über; sie blieb bei dem Sultan von Sansibar; in seinem Namen, unter seiner Flagge, mit seinem Einverständniß sollte sie ausgeübt werden. Er ist Despot und seine Unterthanen sind gewöhnt, sich ohne Zaudern seinem Willen zu unterwerfen. Aber Despoten, auch orientalische, sind nicht verkörperte Ideen, die von dem Volke kritiklos und gehorsam von einer Person auf die andere übertragen und dadurch gleichmäßig wirkend gemacht werden; nein, auch sie besitzen nur eine individuelle Wirkungskraft. Said Bargasch waren die Araber unbedingt ergeben, da sie seinen starren Willen fürchteten. Said Khalifa dagegen erschien ihnen als ein Spielball in den Händen der Europäer, ein Spielball ihrer eigenen Ränke und Widersetzlichkeiten. Sein Sultanswort bezauberte nicht mehr ihre Ohren, noch erschreckte es sie.
Konnten also die Deutschen hoffen, daß die Ausführung des Küstenvertrags die Belebung des Handels, die Sicherheit der Person und des Besitzes in der Zukunft bewirken und dadurch eine beruhigte Stimmung in der Masse der Bevölkerung eintreten würde, so mußten sie für den Moment darauf gefaßt sein, daß die ersten Schritte ihrer Thätigkeit auf Widerstand stoßen und daß nur militärische Zwangsmittel die sofortige Fügsamkeit unter die neue Ordnung ermöglichen würden. Die Gesellschaft hat manches unterlassen, was die Schärfe des Conflicts gemildert hätte: Rücksicht auf die Reizbarkeit des arabischen und indischen Elements, und namentlich die Anwerbung und Ausrüstung einer größern Anzahl von Polizeisoldaten. Sie setzte zu großes Vertrauen in die Bereitwilligkeit und Fähigkeit des Sultans, der in dem Vertrage vom 28. April 1888 versprochen hatte, „mit seiner ganzen Autorität und Macht” in der Ausführung der Stipulationen zur Seite zu stehen.
Als diese Macht zur Herstellung der Ordnung, zur Bezähmung der rebellischen Bevölkerung eingesetzt werden sollte, erwies sie sich als morsch und wirkungslos.
Der Aufstand trug nicht den Charakter einer immer gewaltiger werdenden Empörung großer Volksmassen; er blieb von Anfang an bis zum Frühjahr 1889 in dem Rahmen kleiner, gelegentlicher Scharmützel. So wurde Bagamoyo am 23. September und dann erst wieder am 5. December angegriffen. Vor und nachher gingen und kamen Karavanen; ja die Deutschen wurden in den ersten Monaten in ihrem amtlichen Dienste von Arabern und Indern unterstützt. Dar-es-Salaam blieb vier Monate unberührt, bis Buschiri Ende December erschien. Kilwa, Lindi und Mikindani fielen nicht durch die Empörung der Ansässigen, sondern durch die herbeigerufenen Yaos den Arabern in die Hände.
Wenn die Veranlassung des Aufstandes nicht in dem Auftreten und in den Maßregeln der deutschen Beamten gefunden werden darf, sondern nur in der Einsetzung einer neuen Regierungsthätigkeit an Stelle der altgewohnten, so könnte die Unrichtigkeit einer solchen Behauptung durch die ungestörte Ruhe innerhalb der Englisch-Ostafrikanischen Compagnie, die denselben Vertrag wie die deutsche mit Sansibar abgeschlossen hatte, als erwiesen erachtet werden.
Allein bei dieser waren vor allem die Verhältnisse anders gelagert. In Sansibar und auch an der Sansibarküste sind die Engländer seit langer Zeit heimisch, sei es durch Consulate, Handelsfactoreien oder Missionsstationen. Die zahlreichen dort ansässigen indischen Kaufleute hielten von jeher darauf, als englische Unterthanen zu gelten; sie mußten also englische Unternehmungen zu unterstützen, nicht zu untergraben trachten. Die englische Interessensphäre liegt nicht in dem Bereich der massenhaften Sklavenjagden und des im großen Stil betriebenen Sklavenexports, wie die deutsche. Deshalb wurden auch hier die Araber nicht so sehr durch das Erscheinen der Engländer von sofortigen Verlusten bedroht und geängstigt. Das nächste Hinterland von Mombas bis nach dem Kilimandscharo ist nur Durchzugsland für die Karavanen; dort können keine Plantagen angelegt werden und deshalb keine Conflicte mit ansässigen oder habgierigen Häuptlingen entstehen.
Trotz dieser ungemein günstigen Verhältnisse wagten die Engländer es nicht, das ihnen vertragsmäßig vom 1. October 1888 zustehende Recht der Zollerhebung sofort auszuüben. Sie waren durch den von den Deutschen erlittenen Schaden klug genug geworden, um nicht durch vorzeitiges Auftreten als Gebieter den sonst unvermeidlichen Ausbruch einer Revolte im eigenen Lager heraufzubeschwören. Am 6. Juni 1889 erklärte Mackenzie in der Vorstandssitzung der Gesellschaft in London, sie würden erst vom 1. August 1889 an die Zollverwaltung in die eigenen Hände nehmen. Wenn Hauptmann Wißmann die Araber niedergezwungen, dann ist es auch für sie Zeit zur Ernte — so rechnen sie, gewiß überlegt und berechtigt.
Misgunst ist sehr häufig die Quelle der Ueberhebung; das andern Nationen eingeräumte Zugeständniß des Besserverstehens dagegen die Quelle der eigenen Verbesserung. Wir Deutsche können nicht alles für uns brauchen, was die Engländer mit Erfolg für sich anwenden — wir besitzen nicht die geschulten Kräfte für Gründung und Einrichtung von Colonien, und noch viel weniger die Bereitwilligkeit eines massenhaften Kapitals. Aber in einzelnen und sehr wichtigen Fällen sollten wir vernünftigerweise in ihre Fußstapfen treten.
Die Englisch-Ostafrikanische Compagnie hatte im Sommer 1888 fünf Millionen Mark für das kleine Gebiet zwischen Tana und Umba beim Beginn ihrer Operationen zur Verfügung. Sie quartierte sich in Mombas ein, unternahm wegen des Aufstandes in den Nachbarterritorien nichts als Recognoscirungen von Land und Leuten, Besprechungen mit den vornehmsten Arabern und kurze Ausflüge nach dem Westen, um die Handels- und Productionsverhältnisse zu studiren. Als einmal die Gelegenheit kam, den Arabern sich als großmächtige Gentlemen zu zeigen, bezahlten sie ihnen die in eine englische Missionsstation entflohenen und mit Ungestüm zurückverlangten Sklaven mit baarem Gelde: dafür ernteten sie Jubel von den Heiden und Mohammedanern. Nachdem die Sicherheit im englischen Gebiete von Monat zu Monat sich mehr und mehr befestigt hatte, dachten die Engländer endlich daran, dem Handel einen Anstoß und neues Leben zu geben. Die Araber sind und bleiben die geschicktesten Händler im Innern von Afrika; sie sollten auch unter englischer Obhut ihr Handwerk fortsetzen und zwar mit der wesentlichen Verbesserung, daß nicht, wie bisher die wucherischen Inder ihnen den nöthigen Vorschuß gaben, sondern die englische Gesellschaft und nur unter Verpfändung ihrer Kokosplantagen.
Um jedoch diesen Vortheil billigen Zinses und außerdem den Schutz englischer Stationen im Binnenland genießen zu können, müssen sie sich verpflichten, weder Sklavenhandel zu treiben noch auf Sklaven Jagd zu machen.
Die Engländer sahen nach den von den Deutschen erlebten Erfahrungen sehr wohl ein, daß sie eines Tages eine stärkere Polizeitruppe nothwendig haben dürften. Zu diesem Zweck wählten sie das einfachste und billigste Mittel, dessen Wirksamkeit freilich noch in Frage steht: sie kauften sich einen angesehenen Häuptling in der Nachbarschaft von Mombas durch Auszahlung eines jährlichen Einkommens und dieser hat sich verpflichtet, waffenfähige Mannschaft den Engländern zu stellen.
Der geistige Anschluß der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft an die englische, nicht die Bekämpfung und die Herabsetzung des englischen Einflusses wird die Früchte europäischer Culturarbeit in diesen Gebieten des dunkeln Welttheils zur Reife bringen.