Antrag der Verteidigung

„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“

Antrag abgelehnt.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:

„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz und Toifl.“

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:

„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“

Rechtsanwalt Weinberg:

„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu erreichen sein?!“

Staatsanwalt:

„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom Polizeipräsidium gewandt.“

Staatsanwalt:

„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch Verlesung der Protokolle!“

Staatsanwalt:

„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz abgeschoben worden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der Verteidigung stelle ich folgenden