Die Vernehmung des Hoppe.

Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:

„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in Flensburg verurteilt.

„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete ...“

Vorsitzender:

„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem Wege erreichen wollen?“

Hoppe:

„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt, jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren desselben fern.

„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal, in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört hatte und den ich damals zum ersten Male sah.

„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort geholt würde.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“

Hoppe:

„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich mich ihm an.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“

Hoppe:

„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.

„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“

Hoppe:

„Vielleicht zehn Minuten.“

Rechtsanwalt Dr. Weinberg:

„Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ... Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“

Hoppe:

„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der anderen mit Blau wartete.

„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war; andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“

Vorsitzender:

„Wurde dabei Gewalt angewandt?“

Hoppe:

„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und Blau.“

Staatsanwalt:

„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie dazu, den Blau zu bewachen?“

Hoppe:

„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“

Vorsitzender:

„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“

Hoppe:

„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei Morphium und er rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.

„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler, um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen. Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er willigte ein.

„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl, Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich, wir andern drei gingen hinauf.“

Vorsitzender:

„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz gegenüberzustellen?“

Hoppe:

„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z. B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen Ernst früher einmal Spezialist für Spitzelphotographien.“

Vorsitzender (zu Hoppe):

„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung von Blaus Spitzeltum überzeugt?“

Hoppe:

„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“

Vorsitzender:

„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“

Hoppe:

„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf mich machten.“

Staatsanwalt:

„Wo kamen die Männer her?“

Hoppe:

„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte. – Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht erledigt hätten. Er bot mir einen Strick und dasselbe Fläschchen Morphium an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu verlassen.“

Staatsanwalt:

„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“

Hoppe:

„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder. Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.

„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war, hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“

Vorsitzender:

„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“

Hoppe:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“

Hoppe:

„Ich hatte nichts damit zu tun.“

Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.

Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.

Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):

Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B. nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde, die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.

Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit nicht zuerkennen.

Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen. Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung vorliegt!“

Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können, eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.

Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.

Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten, weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).

Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.