Das Urtheil.
Nachmittags drei Uhr etwa kamen wir zurück, und es wurde augenblicklich eine neue Jury gewählt, das Verhör des Ostindiers zu beginnen. Indessen hatten sich noch mehrere Zeugen von Carsons Flat, (etwa zehn Meilen entfernte Minen) eingefunden. Die sechs Jurymänner, den Richter oben an, nahmen an einem Tische Platz, und der Ostindier, dessen freiwillige Wache noch immer die Indianer waren, wurde in dem zum Verhör bestimmten Raum — eines der gewöhnlichen Spiel- und Trinkzelte — geführt.
Er sah fast stahlgrau aus, denn einige der Amerikaner hatten sich einen Spaß daraus gemacht ihm zu sagen, seinetwegen sei ein Mensch erschossen worden und er solle nun aufgehenkt werden. Obgleich er kein Wort darauf erwiederte, und auch that als ob er es gar nicht verstehe, hatte er seit der Zeit zum ersten Mal einen Versuch zu entwischen gemacht, der aber natürlich an der Wachsamkeit der Indianer gründlich scheiterte. Er war von jetzt an unruhig und ängstlich, und der kalte Schweiß stand ihm auf der Stirne, aber er hatte diese Züchtigung in reichem Maß verdient.
Nachdem zum Eingang einigen Gesetzformen genügt war, und der Sheriff gemeldet hatte daß der Indianer, der Mittags zwar noch lebte, jetzt aber wahrscheinlich schon todt sei — und so wies es sich auch später aus — von einem Weißen aus Douglas-Flat, dessen Namen er aber habe noch nicht erfahren können, getödtet sei, erbat er sich einen Verhaftsbefehl, den Mörder aufzugreifen. Dazu schien der Richter indessen nicht die mindeste Lust zu haben. Die Texaner in Murphys Diggins hatten nämlich an dem Nachmittage laut geäußert, daß sie dem, der Hand an einen Weißen legen würde, weil er eine verdammte Rothhaut umgeworfen, oder auch dem der nur den Befehl dazu geben sollte, mit größtem Vergnügen eine Kugel durch den Pelz jagen würden, und dabei schlenderten die wilden trotzigen Burschen in größter Gemüthsruhe mit ihren Büchsen auf der Schulter in dem kleinen Minenstädtchen auf und ab.
Der Richter erklärte jetzt — armer Major Lyatt — er werde das Gesetz jedenfalls aufrecht halten, könne aber keinen Verhaftsbefehl ausstellen, ehe Jemand als wirklicher Kläger gegen den betreffenden Mann, „der den Indianer verwundet haben sollte,“ auftreten und ihm den vollen Namen desselben nennen würde, damit er danach einen Warrant ausstellen könne. Er wandte sich hierauf selber an die Umstehenden und frug sie, ob Einer von ihnen den Namen vollständig wisse — als ihm dieß Niemand beantworten konnte, schwieg er etwa eine halbe Minute und erklärte dann diese Anklage plötzlich als erledigt. Auf eine Einsprache hernach erwiederte er mürrisch, daß er Richter sei und recht gut wisse was er zu thun oder zu lassen habe, und daß sich Jeder nur um sich selber bekümmern solle.
Nach diesem Akte Californischer Gerechtigkeitspflege kam das Verhör des Ostindiers, und dieß schien mit großem Eifer betrieben zu werden. Der braune Bursche wurde hereingeführt, und vor allen Dingen hörte man die weißen Zeugen gegen ihn ab. Hierzu gehörte erstens die Jury, die oben in den Bergen gewesen war. Von dieser weigerte sich aber ein Theil, gegen den Ostindier auszusagen, bis der weiße Mörder nicht verhaftet wäre, und da sich der Richter hierauf nicht einlassen wollte, begnügte er sich mit dem Zeugniß zweier Amerikaner, die ihm berichteten wie sie die Amerikaner oben in den Bergen gefunden hätten, und daß sie glaubten der Verwundete würde diese Nacht nicht überleben können.
Hiernach kamen die Zeugen von Carsons Flat, zwei Wirthe, die aussagten, der Ostindier sei vor zwei Abenden in ihren Zelten gewesen und habe ein Glas getrunken, nachher aber nicht Geld genug gehabt dafür zu bezahlen, und sie hätten ihn hinausgeworfen. Der eine von diesen war ein junger Mann, der schon lange Jahre zwischen den Indianern lebte, ihre Sprache vollkommen gut redete, und auch, in indianischer Art, einen breiten Perlmutterschmuck um den Hals trug. Er sagte aus, daß er gerade diese Stämme, so lange er in Californien sei, kenne, und daß er noch nie von ihnen gehört habe, wie sie entweder einen Menschen beraubt noch sonst beschädigt hätten. Als vollkommen Fremder war er zu ihnen gekommen und auf das gastlichste aufgenommen worden. Er sprach zum Schluß seine feste Ueberzeugung aus, daß der Ostindier sie schwer beleidiget haben müsse, ehe er sie dahin bringen konnte ihn gewaltsam fortzujagen. Daß sie ihm neunzehn Tausend Dollar gestohlen haben sollten sei reiner Unsinn — er glaube nicht daß der schwarze Hallunke neunzehn Cent bei sich gehabt hätte.
Hierauf wurden die Indianer vorgerufen, und der Richter entschuldigte sich bei der Jury daß er Indianer zu Zeugen aufrufe, was, nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, gegen Weiße unter keiner Bedingung geschehen könne; mit dem Ostindier, der aber doch ein „halber Nigger“ sei, glaube er, daß er eine Ausnahme machen dürfe. Dieser sei, seiner Ansicht nach, selber nicht besser wie ein Indianer und stünde mit den letzteren auf vollkommen gleichem Fuße.
Die Indianer wurden auf spanisch verhört, was dem Alkalden — wunderbare Ironie des spanischen Titels — erst übersetzt werden mußte. Sie sagten das nämliche aus was wir schon oben auf den Bergen von ihnen gehört hatten, und frugen dann, „wo der weiße Mann sei der ihren Bruder geschossen habe.“
Da sie das, nach des Richters Meinung, gar nichts anging, hielt es dieser auch nicht für nöthig ihnen darauf zu antworten, und wandte sich nun mit der Bemerkung an den Protocollführer, Alles auch hübsch ordentlich niederzuschreiben. Dieser hatte bis jetzt an der Feder gekaut und den Datum noch nicht einmal auf dem Papiere.
Der Richter wandte sich hierauf gravitätisch und mit der vortrefflichsten Amtsmiene an den Ostindier, der bis dahin die jedesmaligen Sprecher, ob sie nun spanisch oder englisch sprachen, so lange sie redeten starr und ängstlich beobachtet, aber sicherlich nicht das zehnte Wort von dem Englischen und gar nichts von dem Spanischen verstanden hatte, und frug ihn: „was er auf die eben vorgebrachten Zeugenaussagen zu erwiedern habe?“
Der Indier schwieg natürlich, sah ihn aber mit den dunklen Augen erschreckt an — er glaubte wahrscheinlich, daß ihm jetzt das Urtheil bekannt gemacht werden sollte.
„Aber Richter,“ — meinte da der Sheriff trocken, „wenn er all das Gesprochene nicht versteht, wie soll er denn da gegen die Zeugen sich vertheidigen? — wir brauchen einen Bombay-Dolmetscher — weiter Nichts. Hallo, da ist Einer der spricht deutsch, der wird ja auch wohl bombaysch können.“
„Sein Sie so gut,“ antwortete ihm der Deutsche — „Bombay liegt nicht in unserm Kirchspiel.“
„Ja aber, was ist da zu thun?“ sagte der Richter, die Achsel zuckend; „ich spreche auch nicht bombaysch — versteht denn kein Mensch das verdammte Kauderwelsch?“
„Laßt mich einmal zu ihm!“ sagte jetzt ein langer breitschulteriger Yankee, der bis dahin, ohne eine Sylbe zu äußern, in der einen Ecke gestanden und den Ostindier angeglotzt hatte als ob er ihn verschlingen wollte. „Laßt mich einmal zu ihm!“
„Das ist recht, Barneywater, versucht’s einmal!“ sagte der Richter aufmunternd; „schwört ihn als Dolmetscher ein. Sheriff — schwört ihn als Dolmetscher ein!“
Der Yankee arbeitete sich indessen zu dem Ostindier durch, und dieser, als er den langen, bleichen Menschen mit dem finster entschlossenen Gesicht auf sich eindrängen sah, schien das Schlimmste zu fürchten. Er drückte sich, so weit es die ihn Umstehenden gestatteten, zurück, und sah sich ängstlich nach Hülfe um. Die hie und da lächelnden Gesichter die ihn umgaben, mochten ihm um so entsetzlicher vorkommen.
Der Yankee hatte ihn jetzt erreicht, faßte ihn mit der rechten Hand an der Schulter und bog sich zu ihm nieder.
„Solu gu’a orang,“ stöhnte der Indier.
„Never mind,“ sagte der Yankee, und schrie ihm dann, als ob er ein Schiff aus weiter See anriefe, in die Ohren: „He du! hast du was dagegen einzuwenden, was die Zeugen da eben gegen dich ausgesagt haben?“
Der Indier stieß ein paar kurze, abgebrochene Worte heraus — der kalte Todesschweiß stand ihm auf der Stirn, die meisten der Umstehenden lachten aber, und nur der Richter schrie:
„Das ist ja aber nicht bombaysch — das versteh’ ich auch!“
„Na, ich kann doch nicht bombaysch!“ sagte der Yankee, sich verächtlich nach ihm umsehend; „in Connecticut sprechen sie rein amerikanisch.“
„Ja dann hilft uns ja aber auch die ganze Geschichte Nichts!“ klagte der Richter.
„Gentlemen!“ nahm hier plötzlich ein eben hinzugekommener Fremder, der nicht wie einer der Goldwäscher aussah, sondern einen schwarzen Frack und Seidenhut trug, das Wort, „ich protestire hier feierlich gegen jedes solche Verfahren, als Sie ausüben zu wollen scheinen. Sie dürfen den Mann nicht zum Tode verurtheilen, das steht nur dem Distriktsgerichte zu „Double Spring“ zu, und Sie werden die Folgen, die etwa daraus entstehen könnten, dann ganz sich selber zuzuschreiben haben.“
„Wer ist denn das? — wo kommt der auf einmal her? — was will er hier? —“ lief es von Mund zu Mund in der Versammlung, und „der Collecteur, es ist der Licenzausgeber, der eben eingetroffen ist!“ lautete alsbald die beruhigende Versicherung.
„Aber wer sagt Ihnen denn, daß der Mann auf ein todeswürdiges Verbrechen angeklagt ist?“ fuhr der Richter erschreckt auf. „Dürfte ich um ihren werthen Namen bitten?“
„Sie dürfen ihn gar nicht auf ein todeswürdiges Verbrechen anklagen!“ fuhr der unverbesserliche Dazwischenredner keineswegs eingeschüchtert fort. „Das steht, wie, ich Ihnen schon einmal die Ehre hatte zu bemerken, nur dem Distriktsgericht in Double Spring zu, und wenn Sie es thun, so begehen sie als Friedensrichter eine ungesetzliche Handlung — wenn Sie mir die Bemerkung nicht übelnehmen.“
„Dürfte ich um Ihren werthen Namen bitten?“ rief der Richter. „Sie werden — Sheriff, halten Sie gefälligst das Maul, ich will dem Herrn die Sache schon auseinander setzen — Sie werden mir doch erlauben Sie zu bedeuten, daß wir noch gar nicht daran gedacht haben, den Mann auf Leben und Tod zu —“
„Sie haben auch gar nicht über Leben und Tod abzuurtheilen!“ schrie der unverwüstliche Collektor, der eben so wenig wie der Ostindier zu verstehen schien, was überhaupt gesagt wurde. „Ich habe schon die Ehre gehabt Ihnen zu bemerken, daß das allein dem Distriktsgericht in Double Spring zusteht, und ich protestire hiemit feierlich gegen jede derartige, auf’s äußerste ungesetzliche Verhandlung.“ Und mit diesen letzten Worten schoß er wie ein Pfeil aus dem Zelt. Ihm nach aber tönte das Gelächter der Umstehenden und nur der Richter schrie jetzt, auf’s äußerste erboßt und mit einem feuerrothen Kopf:
„Ich verweise hiemit den unberufenen Sprecher zur Ruhe — Sheriff order — Donnerwetter, warum thut Ihr Euere Pflicht nicht; soll ich nicht allein den Alkalde, sondern auch noch obendrein den Sheriff spielen?“
Dies kleine Intermezzo, dem der Ostindier übrigens mit ängstlicher Spannung zugehört, diente in etwas dazu, die sonst feindliche Stimmung gegen den Angeklagten zu mildern. Verständlich war ihm dabei doch nichts zu machen, da selbst die letzte Hoffnung auf Barneywater fehlgeschlagen, die Beweise aber sämmtlich gegen ihn, daß seine Aussage falsch gewesen, und durch seine Veranlassung Menschenblut vergossen war. Die Jury verständigte sich deshalb dahin, daß ihm am nächsten Morgen — denn die Dämmerung fing jetzt schon an einzubrechen — fünf und zwanzig Peitschenhiebe gegeben, und er aus diesen südlichen Minen für immer verwiesen würde.
Das Urtheil sollte ihm gerade bekannt gemacht werden, als ein anderer kleiner Zwischenfall den Ernst der ganzen Verhandlung mit Tischen und Stühlen über den Haufen zu werfen drohte. Zwei große Hunde nämlich, die sich dicht vor dem Zelt schon eine ganze Weile dermaßen angeknurrt hatten, daß die, im Innern desselben und ihnen am nächsten Stehenden schon besorgliche Blicke nach der dünnen Leinwand warfen und aus der Gegend wegzudrängen suchten, brachen, durch Muthwillige noch außerdem gehetzt, in offene Feindseligkeiten aus. Natürlich nahmen sie dabei mehr auf ihre eigene Haut, als auf die Beine der benachbarten Menschen Rücksicht, und ehe nur irgend einer die Katastrophe verhindern konnte, befanden sich die beiden Streiter unter dem löblichen Gerichtstische, den sie augenblicklich aus seinen Angeln hoben, daß er wie ein Schiff auf stürmischem Meere wogte und schwankte. Der Sheriff fing mit merkwürdiger Geistesgegenwart das Dintenfaß in seinem Hute auf, und Barneywater, der mit seinem langen Leichnam gerade die oberen Zeltstützen erreichen konnte, erfaßte diese, hoch aufgreifend, und zog seine langen Beine aus dem Bereich jeder möglichen Verletzung.
Dem Ostindier schien bei dieser allgemeinen Verwirrung eine Idee von plötzlicher Flucht durch das Hirn zu zucken — er warf die Blicke rechts und links hinüber und richtete sich hoch auf. Wäre er auch nur von Weißen bewacht gewesen, hätte es ihm am Ende in der mehr und mehr zunehmenden Dämmerung vielleicht gelingen können, denn er war nicht gebunden und sehnig genug gebaut, ein guter Läufer zu sein. So aber standen ihm rechts und links ein paar eben so braune dunkeläugige Burschen zur Seite als er selber war, und wenn sie auch ein Auge zum Besten ihrer eigenen nackten Beine verwandten, damit die bissigen Hunde denen nicht vielleicht unerwartet zu nahe kämen, hielten sie das andere doch fest auf ihrem Gefangenen — und dieser überzeugte sich bald, daß er hier keine Aussicht auf Entrinnen habe.
Die Ruhe wurde indessen wieder hergestellt. Einzelne, die ihre Beine sicher wußten, schienen sich allerdings das allergrößte Vergnügen daraus zu machen, die Thiere noch mehr anzuhetzen. Glücklicher Weise befanden sich aber die beiden Eigenthümer der Thiere in der Nähe, erfaßten sie bei den Halsbändern und rissen die Blutenden von einander. Dann wurden sie vor das Zelt spedirt, der Richter, der sich mit seiner kleinen dicken Gestalt ungemein rasch aus dem Bereich der Beißenden gewußt hatte fortzuarbeiten, kam wieder auf seinen Platz, frische Dinte wurde in das Dintenfaß gegossen, denn die alte hatte der Sheriff im Hut, und der Vormann der Jury verkündete dem, ihm mit stieren Blicken zuhorchenden Ostindier, das über ihn gefällte Urtheil. Es wurde ihm dabei angekündigt, daß er die Nacht über wieder in das Zelt zurückgeführt und von den Indianern bewacht, am nächsten Morgen aber die Strafe an ihm vollzogen werden sollte.
Ein Theil der Neugierigen, die bis dahin den Tisch umstanden, traten theils zurück an den Schenktisch, sich dort in etwas wieder zu erfrischen, theils vor das Zelt hinaus, und der Sheriff nahm den Gefangenen am Arm, ihn wieder hinüber nach seinem alten Platz zu führen. Dieser aber, der wahrscheinlich noch immer die fixe Idee hatte, er solle jetzt geraden Wegs hinaus gebracht und gehangen werden, warf sich dem auf’s Aeußerste Erstaunten zu Füßen und beschwor ihn, wahrscheinlich mit den rührendsten Ausdrücken, sein junges Leben zu schonen.
Nur sehr schwer konnte ihm begreiflich gemacht werden, daß er gar nichts Besonderes zu fürchten habe, und dießmal mit einer Tracht Schläge, Landesverweisung und Entziehung der Nationalkokarde wegkommen solle. Als er dieß endlich zu verstehen schien, war seine Freude auch desto ausgelassener, und er bat sich mit den deutlichsten Geberden das ganze Viertelhundert augenblicklich aus. Dem konnte aber nicht genügt werden, und er wurde wieder in seinen alten Gewahrsam unter der Escorte der Indianer abgeführt.