§. 23.

Die formellen Vollkommenheiten und Unvollkommenheiten der Schertze, gehören wesentlich in meine Abhandlung. Sie beruhen auf der Einrichtung derselben, und Geschicklichkeit zu ihrem Zweck, in so fern sie von einem scharfsinnigen Witze abhangen, ohne daß man dabey auf ihren Gegenstand sieht. Ich theile sie in dieser Absicht in zwey Arten. Die erste begreift die glücklichen oder geschickten Schertze, wenn sie formaliter vollkommen sind. Sind sie in einem höhern Grade glücklich, so werden sie feurige Schertze genennt. Zu der zweyten Art gehören diejenigen, denen eine formelle Unvollkommenheit zukommt, sie werden unglückliche, ungeschickte, abgeschmackte Schertze genennt. Ein Schertz der in höhern Grade abgeschmackt ist, heißt frostig. Ich hätte bey nahe vergessen zu erinnern, daß ein feuriger Schertz gottloß unhöflich seyn könne, und ein abgeschmackter unschuldig. Folglich kan ein Schertz eine grosse formelle Vollkommenheit besitzen, der aber in der Sache selbst höchst unvollkommen ist, und umgekehrt.