§. 67.

Ich komme nunmehr auf die siebende Vollkommenheit der Schertze [§. 25.] Ein feuriger Schertz muß eine sehr grosse und vollkommene sinliche Vorstellung seyn. Oder, er muß alle Vollkommenheiten einer sinlichen Vorstellung, in einem mercklichen Grade, besitzen. Ich bin nicht willens, alle einzelne Vollkommenheiten eines sinlichen Gedanckens durchzugehen. Das würde für meine jetzige Absicht zu weitläuftig seyn. Ich will mich begnügen, die vornehmsten, und wenn ich so reden soll die Grund-Vollkommenheiten der sinnlichen Erkenntniß durchzugehen. Die übrigen sind entweder in diesen schon mit begriffen, oder können doch mit leichter Mühe daraus hergeleitet werden. Zu diesen Hauptvollkommenheiten rechne ich, die Klarheit, die Wahrheit, und das Leben. Ich könnte auch die Gewißheit noch hinzuthun. Allein da sie der Inbegriff der Klarheit und der Wahrheit ist, so übergehe ich sie ohne Schaden. Kurtz, ein feuriger Schertz muß in hohem Grade klar, richtig, und lebendig seyn.