§. 69.
Die Lebhaftigkeit eines Schertzes muß vermindert werden, oder wohl gar verlohren gehen, wenn er zu weitläuftig und zu lang ist. Die Kürtze desselben ist mit seiner Lebhaftigkeit nothwendig verbunden. Wenn der Schertz zu lang ist, so wird er entwickelt und deutlich, er bleibt also keine sinliche Vorstellung mehr. Die Theile des Schertzes werden der Aufmercksamkeit nach und nach vorgestelt, und man hat Zeit ein Stück nach dem andern zu überdencken. Folglich empfinden wir nicht dasjenige Licht, und die angenehme Verwirrung, welche durch nichts anders möglich ist, als wenn man auf einmal mit Begriffen überhäuft wird. Es verhält sich wie mit den Lichtstrahlen. So lange dieselben zerstreut bleiben, bringen sie zwar ein Licht hervor, welches aber lange nicht so starck und durchdringend ist, als wenn sie durch einen Brenspiegel gesamlet, und in einen Punct gedrengt werden. Folglich muß ein Schertz zwar sehr vieles in sich fassen, aber dasselbe nicht durch eine weitläuftige Vorstellung zerstreuen, sondern mit einemmal dem Gemüth vorstellen. Man kan auch mit wenig Worten sehr viel sagen. Wenige Vorstellungen sind oft ein Inbegriff unendlich vieler andern. Bey einem Schertze muß ungleich mehr gedacht als gesagt werden. Man muß dem Zuhörer nur Gelegenheit geben, und dabey zwingen selbst nachzudencken.
Est breuitate opus, vt currat sententia, neu se
Impediat verbis lassas onerantibus aures.
Hor. Satt. L. I. Sat. X.