Das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«.

Hatte da zur Feier der Leipziger Völkerschlacht ein anonymer Verskünstler, wahrscheinlich ein damaliger »Feldgrauer«, in oder um Königsberg, ein kräftiges Liedlein gedichtet, das durch seinen volksmäßigen Ton in Verbindung mit einer bekannten Melodie bald auf allen Etappenstraßen des preußisch-russischen Heeres gesungen wurde. Es hub an:

Es ritt ein Reiter wohl aus Paris. Trarah!

Aus vollen Backen ins Horn er blies. Trarah!

Er eignete fremde Taten sich an

Und pries nur sich selber den Tatenmann.

Trarah! Trarah! Trarah!

und glossierte so in vierzehn Strophen den Feldzug Napoleons nach Rußland, die klägliche Rückkehr der großen Armee und die endgültige Niederlage des Korsen bei Leipzig. 8000 Mann Landsturm hatten es unter Begleitung von Kriegsmusik gesungen, als die Kaiserin von Rußland auf der Straße von Braunsberg nach Mülhausen vorüberfuhr, und es hatte der Kaiserin, einer ehemaligen Prinzeß von Baden, so gut gefallen, daß sie bald mehrere Strophen auswendig konnte und die sie begrüßenden Landesdeputierten bat, ihr doch ja mehrere Exemplare des Textes zu verschaffen. Daraufhin war dies »Liedlein nach der Leipziger Schlacht« in Königsberg mit Zensur des dortigen Militärgouvernements gedruckt worden, und das Militärgouvernement in Pommern war eben im Begriff, gleichfalls einige hundert Exemplare davon herstellen zu lassen, als der Minister von der Goltz am 26. Januar 1814 fand, daß der Text des Liedes »wider eigene Würde und wider allen Anstand« verstoße, und dem Ostpreußischen Regierungspräsidenten den Auftrag gab, den Königsberger Zensor »über die richtigen Grundsätze von Anstand und Würde zu instruieren«! Ebenso erklärte der Zensor Renfner das Gedicht für »äußerst unanständig«.

Es wird ewig unerfindlich bleiben, was in den lustigen Versen das Anstandsgefühl des Grafen so sehr verletzte. Nicht die geringste Unanständigkeit ist darin; Napoleon wird ein einziges Mal »das Untier« genannt, und die derbste Strophe des Liedes lautet:

Des Krieges Sichel er ruchlos wetzt. Ei! Ei!

Die Niemens Welle den Fuß ihm netzt. Ei! Ei!

Hoch trug er die Nas', als hin er ging,

Doch bald erfroren die Nas' ihm hing.

Ei! Ei! Ei! Ei! Ei! Ei!

In Königsberg war man ob jener Berliner Verfügung denn auch nicht wenig verblüfft. Das dortige Militärgouvernement von Zastrow und von Dohna legte den Sachverhalt mit einer höchst ironischen Wendung dem Staatskanzler von Hardenberg vor. Das Militärgouvernement von Pommern erklärte ebenfalls, hier müsse wohl ein Mißverständnis vorliegen: das Lied enthalte seines Erachtens nichts Anstößiges und Bedenkliches, gehöre vielmehr zu den Liedern, die, der Fassungskraft und dem Geschmack des Volkes angemessen, bei diesem eine »heitere und enthusiastische Stimmung« erzeugten, deren es »bei den fortwirkenden enormen Anstrengungen noch sehr bedürfe«. Auch das Militärgouvernement von Schlesien fand die Maßregel »kleinlich«.

Graf von der Goltz aber blieb auch hier hartnäckig bei seiner Meinung und antwortete dem Militärgouvernement, das Lied sei »wegen der Schimpfworte und andrer Anstößigkeiten verwerflich befunden worden«. Vielleicht habe man, fügte er hinzu, in Pommern einen andern Text, oder man könne mit »einigen wesentlichen« Veränderungen »etwas Besseres« daraus machen; dann möge man ihm den »verbesserten Entwurf« gefälligst einsenden. Dieser redaktionelle Auftrag kam dem Militärgouverneur Stutterheim und dem pommerschen Zivilgouverneur Beyme doch wohl allzu komisch vor; sie legten ihn ohne Antwort ad acta und ließen die Soldaten das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht« weiter so singen, wie der Dichter es in einer glücklichen Stunde hinausgeschmettert hatte.