»Noch Jemands Reise-Abentheuer.«

Ebenso wie Arndts »Historischem Taschenbuch« ging es zur selben Zeit auch der heroischen Tragi-Komödie »Noch Jemands Reise-Abentheuer«, worin in lustigen Versen die Abenteuer Noch Jemands (d. i. Napoleons) und seines Mameluken verspottet waren. Ihr Verfasser war der unermüdliche Kotzebue, der darin die Taten der Russen und Preußen verherrlicht und den Patriotismus des Volkes angeregt zu haben glaubte, wie er dies in zahllosen andern Possen, Komödien und Flugschriften mit großem Geschick und Erfolg getan hatte. Im übrigen war er der Überzeugung: »Das Ungeheuer Napoleon ist ein so verabscheuungswürdiger Gegenstand, daß, so lange unsere Monarchen noch im Krieg gegen ihn begriffen sind, die Feder sowohl als das Schwert sich alles gegen denjenigen erlauben darf, der sich mit Schwert und Feder so oft Alles gegen uns erlaubt hat.«

Kotzebue, der damals in Königsberg als russischer Generalkonsul lebte, hoffte mit jener Tragi-Komödie eine »Auszeichnung« verdient zu haben; statt dessen wurde ihm von Berlin eine »Beleidigung« zuteil, denn der Minister von der Goltz nannte sein Opus ein »Pasquill« und verfügte am 14. Januar 1814 dessen Verbot mit der Begründung: »Schmähungen sind mit der eigenen Würde einer großen, gerechten Sache nicht vereinbar.«

Dieses Pasquill nun hatte in Reval und Riga eine doppelte russische Zensur passiert und war schließlich vom Königsberger Militärgouvernement ausdrücklich genehmigt worden. Daraufhin hatte der Verleger Nicolovius unbedenklich 500 Exemplare nach Berlin gesandt.

Der Minister lief denn auch mit seinem Verbot bei dem Königsberger Militärgouvernement sehr übel an. Dieses erwiderte in demselben Schreiben vom 30. Januar 1814, das Arndts »Historisches Taschenbuch« in Schutz nahm, sehr scharf, daß derlei Verbote von Schriften, die »in Rußland und dem jetzt befreiten Deutschland« herausgekommen seien, im Publikum »eine tief gekränkte und beunruhigte Stimmung so wie die höchste Indignation gegen die Urheber dieses neuen Geistes und Preßzwanges hervorgebracht« und außerdem die russische Behörde bereits zu der »gehässigen Bemerkung« veranlaßt hätten, dieses Verfahren deute wahrscheinlich auf eine Änderung des politischen Systems hin! Die gesamte Nation verlange mit Recht, daß man nicht in Berlin alles, »was zur Belebung des guten Geistes gereichen könne, als Verbrechen verfolge«! Sei doch gerade von Berlin während der französischen Besetzung »fast jede unwahre, vergiftende, das Königl. Haus und die Nation herabwürdigende Darstellung ganz ungehindert« ausgegangen. Das Militärgouvernement ersuche daher den Staatskanzler, den Minister anzuweisen, »von einem solchen Verfahren abzustehen« und den Verkauf aller Schriften zu gestatten, die mit Zensur in den Staaten der verbündeten Mächte gedruckt würden.

Hardenberg verfügte daraufhin am 11. März die Freigabe der Kotzebueschen Schrift. Dieses Dementi und die scharfe Kritik des über die Haltung der Berliner Presse während der Okkupationszeit noch immer tief empörten Grafen Dohna an der Amtsführung des Ministers von der Goltz ärgerten letzteren so sehr, daß er es wagte, den Befehl des Staatskanzlers der Behörde in Königsberg einfach nicht mitzuteilen!