Der verwunderte Zensor.
Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art, die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln, so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26 gestiegen.
Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der philosophischen Schriften, Dr. Heinius, ersuchte, die Zensur der berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing, Mendelssohn und Abbt 1761–1767 herausgab, war der Zensor höchst überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765–1792 ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.