Die erste Berliner Zensurkommission.
Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste Zensurgewalt anvertraute?
Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß, bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.
Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz überwachen, die historischen der französische Prediger und Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und Prediger Dr. Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das Oberkollegium medicum.
Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.