Die gehörige Bescheidenheit.
Einer der ersten, die das Recht des Königs, für die »ursprüngliche Reinigkeit« der Religion zu sorgen, nachdrücklich bestritten, war ein in Berlin lebender Hamburger, Dr. Würzer, der in seinen »Bemerkungen über das preußische Religions-Edict nebst einem Anhang über Preßfreiheit« (Berlin, 1788) jede Einwirkung des Staates auf die Entwicklung der Religion und jede Maßregel gegen die Aufklärung als unzulässig nachwies und auch an dem Stil des Ediktes, an seinen Ausdrücken »Dreistigkeit und Unverschämtheit«, scharfe Kritik übte.
Er wurde verhaftet und vom Kammergericht zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, aber nicht seiner theologischen Überzeugung wegen, sondern weil er diese nicht mit der »gehörigen Bescheidenheit« vorgetragen und die Achtung vor dem Monarchen verletzt habe. Er hatte es nämlich gewagt, seine Streitschrift dem Könige zu widmen und ihm ein Exemplar zu überschicken.