Die Maßregelung Kants.
Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne Zögern das Imprimatur erteilte.
So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.
In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die »Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen, nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink. Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die »Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann, der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen
usw. usw.
Unsern gnädigen Gruß zuvor!
Würdiger und hochgelahrter lieber Getreuer!
Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem Mißfallen ersehen, wie Ihr Eure Philosophie zur Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der Heiligen Schrift und des Christentums mißbraucht; wie Ihr dieses namentlich in Eurem Buch: »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft«, desgleichen in andern kleineren Abhandlungen getan habt. Wir haben uns zu Euch eines bessern versehen; da Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen unsere, Euch sehr wohlbekannten, landesväterlichen Absichten handelt. Wir verlangen des ehesten Eure gewissenhafteste Verantwortung, und gewärtigen uns von Euch, bei Vermeidung unserer höchsten Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nichts dergleichen werdet zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, Eurer Pflicht gemäß, Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde, widrigenfalls Ihr Euch, bei fortgesetzter Renitenz, unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.
Sind Euch mit Gnade gewogen.
Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl
Berlin, den 1. Oktober 1794.
Wöllner.
Das genügte Wöllner noch nicht; er ließ außerdem am 14. Oktober 1795 den Gebrauch des Kantschen Buches auf preußischen Universitäten »Ein für allemal« verbieten.
Kant ließ die Kabinettsorder nicht ohne Erwiderung. In würdiger Weise, die von dem Ton jener Order merkbar absticht, rechtfertigte er sich gegen den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit; doch zog er die unvermeidliche Folgerung und versprach feierlich »als Ew. Königl. Maj. getreuester Unterthan«, sich fernerhin aller öffentlichen Vorträge über Religion in Vorlesungen und Schriften zu enthalten, ein Versprechen, das seine akademische und schriftstellerische Tätigkeit in den letzten kostbaren Jahren seines Lebens in bedauerlichster Weise lahmlegte und die Nachwelt unwiederbringlich um die Früchte dieser Tätigkeit gebracht hat.