Ein ehrsamer Buchhändler.
Wie heftig sich das Ministerium gegen eine Zensur der Büchereinfuhr sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke in einem »Promemoria« darüber Klage zu führen, welche Masse »modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen. Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was in den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen, auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher Praktiken mehr seien, das könne nur ein – »geübter, mit den gehörigen Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.
Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang« gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«, und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.