Die Büchereinfuhr.
Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.
Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib- und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung« blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom – Könige selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.
Diese – orthographisch berichtigte! – Redewendung war das einzige, was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792 aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig abzustumpfen wußte.