Die Wiener Putzmacherinnen.
Ausdrücke, die ein »sinnliches Laster« andeuteten, wie Kuppler, durften auf der Bühne nur in »ernstem und strafendem Tone« fallen, daher allenfalls im Trauerspiel, aber nicht im Lustspiel. Allen Gelegenheitsmachern war ihr Geschäft auf der Bühne gründlich verdorben, denn ein Frauenzimmer durfte in einem Theaterstück nie in »sträfliche Anträge« willigen, höchstens scheinbar, um den Liebhaber zu beschämen, und das Publikum mußte über diese pädagogische Absicht vom Dichter rechtzeitig beruhigt werden. »Heurathsstifter und Unterhändler unsträflicher Liebschaften« aber, sagt Hägelin, sind erlaubt, »nur auf die Putzhändlerinnen muß Acht gegeben werden.«
Die Wiener Putzmacherinnen besaßen offenbar im »Einfädeln« eine ganz besondere Gewandtheit.