Schutz der Ehe!
Ehekonflikte, die nicht beizulegen waren, durfte es nach Vorschrift der Zensur auf Wiener Theatern nicht geben; die Ehe mußte auch auf der Bühne geschützt werden, da »dem Staat an der Erhaltung rechtmäßiger Ehen und Geburten viel gelegen ist«. »Philosophische Winkelehen« konnten nach Hägelins Denkschrift nie Stoff in Wien aufzuführender Stücke sein, »besonders wenn sie als gegründet in dem Naturrecht approbirt würden«. Von »wilden Ehen« durfte überhaupt nicht die Rede sein. Stücke mit Ehebrecherinnen waren nach Hägelins Denkschrift ebenso streng verboten wie die mit Mätressen. Schon das Wort »Ehebruch« war verpönt.
Verliebte mußten vor Ende des Stückes »stets gesetzmäßig« verbunden werden, und zwar durch Notare; denn von kirchlicher Trauung durfte wieder nichts gesagt werden, da das Sakrament der Ehe als zu heilig für die Bühne galt.