Ein zweifelhafter Fortschritt.

Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden »Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen, die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen, was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.

Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht mehr beklagen.

Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und Behutsamkeit zu gebrauchen … wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche »Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur, die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen Auftrag des Etatsministers.