»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«
Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:
»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge hiedurch gehorsahmst melden sollen.«
Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer, der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu observiren wegen auswärtiger Puissancen aber cum grano salis und mit guter Behuetsamkeit.«