Humboldt als Zensor.

Humboldt war von der Überzeugung durchdrungen, daß »uneingeschränkte Zensurfreiheit das einzig richtige Prinzip« sei, unter gesetzmäßiger Verantwortlichkeit des Verfassers bzw. des Verlegers oder Druckers, und daß man »sich diesem Grundsatz mit der Zeit immer mehr und mehr nähern« müsse. Für Preußen schien ihm aber diese Zeit noch nicht gekommen. Der Hochflut von Schmähungen gegen Staat und König in zahllosen anonymen Flugschriften vaterlandsloser, franzosenfreundlicher Gesellen müsse man steuern, ebenso den Besserwissern, die »ohne wahre Kenntniß der politischen Lage, wenn auch aus patriotischer Gesinnung«, ohne Beruf dazu und ungefragt, ihre Staatsrezepte veröffentlichten. Das Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit wirke nicht »abmahnend« genug, da man zu sehr »an gelinde und sanfte Maßregeln gewöhnt« sei. Die Zensur der politischen Schriften, die der Minister des Äußern von der Goltz ihm sofort antrug, traute er sich selbst nicht einmal zu; die könne immer nur ein wirkliches Mitglied des Auswärtigen Amtes führen, das über die gegenwärtige Lage genau unterrichtet sei; eine bindende Instruktion für die Zensur sei ja ein Unding, da sie »nach Maßgabe der Zeiten und Umstände bald mehr, bald weniger strenge sein müsse«.

Bei dieser schwebenden, immerfort wechselnden Lage der Zensur wußte auch Humboldt keinen andern Rat, als sich bis auf weiteres an das Wöllnersche Zensuredikt von 1788 zu halten und sich bei der »in diesen unbestimmten Grenzen gewährten Freiheit« der Beurteilung »den allgemeinen und jedesmaligen besondern Verhältnissen des Staates mit Gewissenhaftigkeit und Einsicht anzupassen«. Er verlangte also von den Zensoren gerade das, was sie niemals leisten konnten. Er empfahl zwar seinen Untergebenen, das alte Zensuredikt »liberal« zu handhaben, dabei sollten sie aber die »Mittelstraße« einhalten, die »nirgend so sehr als bei der Zensur in jetziger Zeit nothwendig« sei, Vorschriften, die lauter erleuchtete, einem Humboldt kongeniale »Geschäftsmänner« voraussetzten, nicht aber Durchschnittsintelligenzen, auf die sich die Staatsmaschine einstellen muß.

Während seiner kurzen Amtsdauer konnte sich auch Humboldt selbst bei Behandlung der Einzelfälle von der ängstlichen Befangenheit des Neulings nicht freimachen. Der Berliner Polizeipräsident Büsching, der die Verantwortung für die periodischen Schriften, die Flug- und Gelegenheitsliteratur, den polizeilichen Teil der Zeitungen und die Inserate hatte, scheint seinem neuen Vorgesetzten nicht zu Dank gearbeitet zu haben; er wurde Anfang April 1809 durch Justus Gruner, den bekannten Patrioten und Freund Arndts, ersetzt. Ihm empfahl Humboldt, die Zeitungen und Intelligenzblätter schärfer, die von »wohlbekannten und bewährten Verfassern« herausgegebenen Zeitschriften wie die »Berlinische Monatsschrift« nach andern Grundsätzen zu zensieren. Die Vorrechte der Universitäten und der Akademie wollte er nicht antasten, aber daß die »Berlinische Monatsschrift«, weil ihr Herausgeber Biester und die Mehrzahl ihrer Mitarbeiter Mitglieder der Akademie waren, Zensurfreiheit habe, wollte er nicht anerkennen; erst nach langen Verhandlungen gestand er Biester die Selbstzensur seines Blattes zu.

Auch Humboldts Zensurentscheidungen unterschieden sich nicht eben von denen seiner Vorgänger und Nachfolger. Der Zensor vom Auswärtigen Amt von Hüttel legte ihm ein neues Buch des fruchtbaren Publizisten Friedrich Buchholz vor, »Ideen einer arithmetischen Staatskunst«, worin Humboldt allerhand Stellen beanstandete. »Es giebt keine gefährlichere Classe in der Gesellschaft« als die Bankiers, hatte Buchholz geschrieben; »so allgemein« gesagt, sei das anstößig, erklärte Humboldt. Der Ausdruck »Schmutz« von einer »Achtung verdienenden Arbeit wie dem Ackerbau« könne »nicht geduldet« werden, und ein »revolutionärer Zustand« mußte auf seinen Befehl in einen »unsichern« verwandelt werden.

Ein anderer Vorfall zeigt, in welchem Kleinkram sich auch ein Humboldt in seiner Eigenschaft als Zensor erschöpfte. Ein Graf Kameke veröffentlichte ein Buch über Pferdezucht unter dem barocken Titel »Der Hengst, wie er sein sollte, ein Gegenstück zu Elisa, oder das Weib, wie es sein sollte«. Das Buch »Elisa«, ein Produkt der Aufklärung, hatte seinerzeit ein gewisses Aufsehen erregt; der Hinweis darauf war also nur ein Reklamestück des Grafen Kameke oder seines Verlegers. Die »Gesellschaft der Freunde der Wahrheit« hatte gegen diese Gegenüberstellung von Weib und Hengst öffentlich protestiert, und auch Humboldt, der spätere Verfasser der »Briefe an eine Freundin«, fand sie begreiflicherweise unpassend. Obgleich er nun stets hervorhob, daß die Zensur »keine Rezension« sei, ließ er dem Zensor, der sich an dem geschmacklosen Titel nicht gestoßen hatte, dem Kammergerichtsrat Müller, einen Verweis erteilen. Der Kammergerichtspräsident von Kircheisen wollte aber darüber keine Belehrung annehmen. Die Folge war, daß Humboldt, der es mit dem Minister Dohna für »auffallend unpassend« empfand, daß das Kammergericht unter anderm auch die schöne Literatur beaufsichtigte, diesem Kollegium die Zensur überhaupt nahm und sie am 31. Mai 1809 dem oben erwähnten Professor und kgl. Bibliothekar Biester übertrug.

Trotz solcher Strenge gelang es aber auch Humboldt nicht, den immer empfindlicher und ängstlicher werdenden König zufriedenzustellen, und er sorgte daher schnell dafür, dies ärgerliche Amt wieder loszuwerden. Am 29. April 1810 reichte er sein Abschiedsgesuch ein und wurde am 14. Juni als Gesandter nach Wien versetzt.