Preußische Zensurreform 1808.

Am 5. Dezember 1808 verließen endlich die französischen Verwaltungsbeamten Berlin, und schon begann die einheimische Gesetzgebungsmaschine wieder ihren Lauf. Die von den Franzosen entlassenen Zensoren Polizeipräsident Büsching und Finanzrat von Hüttel traten ihr Amt wieder an, und das erste Opfer der wiederkehrenden Ordnung war der Dichter der »Undine«, Fouqué, der zur Feier des Abmarschs der Franzosen ein »Gespräch zweier preußischer Edelleute« geschrieben hatte, das den Vorschlag einer unter Führung des Adels zu errichtenden Landwehr enthielt; es war schon gedruckt, durfte aber erst 1813 ausgegeben werden, als die Landwehr durch königliche Verordnung bereits geschaffen war.

Durch die schon am 24. November 1808 verfügte Neuorganisation der gesamten preußischen Staatsverwaltung war auch die Zensurbehörde wesentlich umgestaltet worden. Die stürmische Zeit hatte eine Flut politischer Literatur aufgewühlt, und bei jeder Drucksache fragte man seitens der Behörde zuallererst: politisch oder unpolitisch? In diese beiden großen Gruppen schied man also jetzt die gesamte Literatur und überwies jede einer besondern Behörde als oberster Instanz. Die Beaufsichtigung der politischen Schriften einschließlich der politischen Zeitungen verblieb wie bisher dem Ministerium des Auswärtigen; an dessen Spitze stand Minister von der Goltz, der Nachfolger und wieder Vorgänger Hardenbergs; unter ihm führte die Zensurgeschäfte der Sektionschef Geh. Staatsrat Küster, und als Zensoren arbeiteten der Geh. Finanzrat von Hüttel und für die Zeitungen der Geh. Kriegsrat Himly.

Die ganze Masse der nichtpolitischen Literatur wurde dem Ministerium des Innern und der Polizei zugewiesen, und zwar dessen erster Sektion, der Abteilung für Kultus und öffentlichen Unterricht. Die Kollegien, die bisher, jedes selbständig, die Zensur geübt hatten (Konsistorium, Kammergericht, Medizinalkollegium und Polizei), schaltete man durch diese Vereinheitlichung stillschweigend aus, ließ sie aber einstweilen noch weiter amtieren; nur hatten sie jetzt in schwierigen Fällen die Akten der Kultusabteilung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Diese sinngemäße Neuerung schien um so wertvoller, als der jetzige Minister des Innern, Graf Alexander von Dohna, ein freisinniger, überlegener Kopf war, und an die Spitze der Kultusabteilung auf des Freiherrn vom Stein Empfehlung am 20. Februar 1809 kein Geringerer als Wilhelm von Humboldt trat, der von 1801 bis 1808 in Rom die preußische Diplomatie glänzend vertreten hatte. Hier kam also einmal der richtige Mann an die richtige Stelle, und für die liebevoll schonende Behandlung literarischer Werte schienen nun alle Vorbedingungen gegeben zu sein.