Kaiser Josephs Volkszensur.

Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern – von den Schriftstellern selbst gewählt wurden!

Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen« ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur, denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie betreten worden ist.