Theologische Zensurblüten.
Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre 1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.
Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7 für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der Druck seiner Abhandlung untersagt!
Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!
Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten, auszustreichen und andere dafür einzusetzen!
Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst »bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.