Kants Zusammenstoß mit der preußischen Zensur.

Obgleich die »Berlinische Monatsschrift« in Jena gedruckt wurde, gab sie doch unbeabsichtigterweise Anlaß zu einem Vorfall, der dem Wöllnerschen System die Krone aufsetzte.

Der bedeutendste ihrer Mitarbeiter, der Königsberger Philosoph Kant, schrieb in eben den Monaten, da die Berliner Zionswächter auf das Pack der Aufklärer mit Keulen dreinzuschlagen begannen, eine Folge von Aufsätzen, die 1793 vereint unter dem Titel »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« erschienen und in der Geschichte der Religionsphilosophie Epoche machten.

Einzeln sollten sie vorher in dem Organ Biesters gedruckt werden. Obgleich nun die Monatsschrift gar nicht mehr der Berliner, sondern Sachsen-Weimarischer Zensur unterlag, bestand Kant darauf, daß seine Beiträge der neuen Berliner Zensurbehörde unterbreitet würden, da er jeden Schein »literarischer Schleichwege« vermeiden wollte.

Wie die Immediat-Prüfungskommission ihm gesinnt war, ahnte er wohl nicht; sogleich nach ihrer Einsetzung hatte eines der vier Mitglieder, der Prediger Woltersdorf, den Antrag gestellt, dem freimütigen Philosophen das Schreiben überhaupt zu verbieten! Von dieser Zensurbehörde war also für Kant wenig Gutes zu erwarten.

Gegen den ersten Aufsatz »Über das radikale Böse in der menschlichen Natur« hatte Hillmer nichts einzuwenden, da »doch nur tief denkende Gelehrte« die Kantschen Schriften läsen; er erschien im April 1792.

Unglücklicherweise brachte aber das nächste Heft der Monatsschrift unter dem Titel »Über die Pflicht der Ergebung, in Zeiten wann die Wahrheit verfolgt wird« einen anonymen Beitrag, der nichts weniger als ein energischer Angriff gegen die neue Organisation der Berliner Zensur war! Er gab sich als eine »Predigt (über 2. Tim. 4, 17), gehalten in England unter König Jakob II.«, und auch in mancherlei Anmerkungen wurde die Fiktion durchgeführt, als ob diese Predigt wahrscheinlich von dem »berühmten Tillotson« zu König Jakobs Zeiten gehalten worden sei, der »eine wahre Inquisition, the court of high commission«, errichtete und »sechs Bischöfe, welche ihm Vorstellungen machten, in den Tower setzen ließ«. Die Beziehung auf die preußische Immediat-Prüfungs-Kommission und den Protest der fünf Konsistorialräte gegen das Religionsedikt war gar zu durchsichtig, und wenn der Prediger gegen den geistlichen Despotismus, »den ärgsten Feind der Wahrheit« wetterte, so wußte gewiß jeder preußische Leser, gegen wen sich das schwere Geschütz seiner apokalyptischen Worte richtete.

Die Berliner Zensoren verstanden jedenfalls nur zu wohl, was hier mit dem »großen Drachen« der Apokalypse gemeint war, und als unmittelbar darauf Kants zweite Abhandlung »Von dem Kampfe des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen« vorgelegt wurde, versagte Hillmer im Einverständnis mit seinem Kollegen von der Theologie, Hermes, am 14. Juni die Druckerlaubnis.

Der Herausgeber der »Monatsschrift« aber war ein streitbarer Mann. Biester verlangte zunächst von Hermes Aufklärung darüber, wieso der Kantsche Aufsatz gegen das Zensuredikt von 1788 verstoße. Hermes dagegen berief sich auf das Religionsedikt, das für theologische Schriften maßgebend sei; im übrigen verlange man von ihm wohl nicht, »mit einem Schriftsteller es auszumachen, auf welcher Seite, bei verschiedenen Meinungen, Wahrheit sei«.

Damit ließ sich Biester nicht abfertigen; am 20. Juni protestierte er in einer umfangreichen Beschwerde energisch gegen die Anwendung des Religionsediktes in Zensurfragen, verlangte zu wissen, ob etwa neue, geheime Zensurverfügungen erlassen seien, die also keine Rechtsverbindlichkeit hätten, legte mit Scharfsinn und Ironie die Willkür der jetzigen Zensoren dar und bat aufs neue um Druckerlaubnis für den Kantschen Aufsatz. Für einen preußischen Beamten – Biester war Vorsteher der Königlichen Bibliothek und seit 1788 Mitglied der Berliner Akademie – war dieser freimütige Protest ein nicht alltäglicher Akt des »Mannesstolzes vor Königsthronen«.

Biester würde unter den Mitgliedern des Ministeriums gewiß Bundesgenossen gefunden haben, wenn nicht gerade damals eine scharfe Kabinettsorder des Königs vom 21. Februar ebendieses Jahres noch auf den freisinnigsten Gemütern gelastet hätte. Mit seiner Vermutung einer neuerdings erfolgten oder doch wenigstens vom Könige erstrebten Verschärfung der Zensur hatte ja Biester nicht so unrecht. Aber das war Staatsgeheimnis! Also wurde seine Beschwerde am 2. Juli 1792 kurzweg abgewiesen.

Kant zog deshalb sein Manuskript zurück. Nur der erste Akt dieser Zensurkomödie war damit zu Ende; der zweite spielte zwei Jahre später.