Ein Wink aus Österreich.

Mit der zu dieser Zeit geplanten abermaligen Verschärfung der preußischen Zensur hatte es folgende Bewandtnis:

Am 3. Dezember 1791 hatte sich Kaiser Leopold II., der Bruder der damals schon in Lebensgefahr schwebenden französischen Königin Maria Antoinette, veranlaßt gefühlt, allen Reichsständen zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und zum Schutz der gegenwärtigen Verfassung vor dem Umsturz eine strengere Handhabung der Zensur zu empfehlen.

Friedrich Wilhelm II. übergab am 3. und 4. Februar die kaiserliche Warnung seinem Staatsministerium zu sorgfältigster Überlegung, denn auch in Preußen habe das Übel aufrührerischer Schriften so um sich gegriffen, »daß am Ende die äußerste Rigoueur und Leib- und Lebensstrafen nöthig sein werden, um boshafte Schriftsteller, Drucker und Verleger im Zaum gebührender Ordnung zu halten«. Die Zensoren seien zu größter Schärfe anzuhalten, besonders seitens des geistlichen Departements, da »schriftstellerische Aufklärer unter den Theologicis« den meisten Schaden anrichteten. Strengste Beaufsichtigung aller Druckereien und Buchhandlungen durch besondere »Polizei-Anstalten« sei erforderlich, und der Druck unzulässiger Schriften solle »bei zehnjähriger Vestungs-Arbeit« verboten werden! Alles, was an Büchern nach Preußen hereinkomme, dürfe in den Buchläden nicht eher verkauft werden, als bis die Zensur es erlaube. Einwände, als ob der Buchhandel dadurch leiden würde, seien hinfällig; dem Übel müsse gesteuert werden, »wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge«.

Also eine völlige Absage sogar an das eigene Zensuredikt von 1788, das wenigstens noch einige Rücksicht auf das »dem Staate so nützliche Gewerbe der Druckerei und des Buchhandels« zur Pflicht gemacht hatte. Von Leibesstrafen war in den Zensurgesetzen Friedrichs des Großen nie die Rede gewesen; wohl aber in der letzten Zensurverfügung Kaiser Josephs vom Dezember 1789. Dieses Beispiel Österreichs übertrumpfte Preußen noch: im Dunstkreise Wöllners steigerte sich die Leibesstrafe zu »Leib- und Lebensstrafen« und zu »zehnjähriger Vestungs-Arbeit«! Und auch gegen die Büchereinfuhr von auswärts sollte jetzt das alte österreichische Abwehrmittel nachgeahmt werden: jedes fremde Buch sollte erst die preußische Zensur passieren, ehe es in Preußen verkauft werden durfte. Bisher hatte man das dem Takt und Risiko der Buchhändler überlassen, wie ja, entsprechend dem Stand des gesamten Buchwesens, Preußen in seinen Edikten immer das Hauptgewicht auf den Druck neuer Bücher, die Zensur der Manuskripte legte, Österreich dagegen, wo die literarische Industrie mit Ausnahme des Nachdrucks nur vegetierte, auf die Büchereinfuhr von außen.