Preußens Ehrenrettung durch sein Ministerium.

Das preußische Ministerium kam durch die Kgl. Kabinettsorder in nicht geringe Verlegenheit. Die einzelnen Departements, die jedes für sich berieten, hatten von aufrührerischen Gesinnungen in Preußen »noch nicht die mindeste Spur oder Neigung bemerkt« und ihr Gesamtbericht vom 17. Februar wurde, statt einer Anklage, das denkbar rühmlichste Zeugnis für die vaterländische Gesinnung ihrer Landsleute: Preußen habe sich stets durch »pflichtvolle Treue, Liebe und Verehrung des Landesherrn« ausgezeichnet, in Fällen öffentlicher Not durch willigste Aufopferung von Leben und Vermögen den »musterhaftesten Patriotismus« bewiesen, und das »Exempel der in Aufruhr befangenen Völker« werde auf diese Nation daher »nie die geringste Würkung haben«. Zur Aufrechterhaltung der Religiosität, meinten sie, reichten die bestehenden Gesetze völlig aus, »ohne die rechtmäßige Denk- und Gewissens-Freiheit zu unterdrücken«, und die »nach dem Charakter der Literatur und Menschheit unvermeidlichen kritischen Untersuchungen dieser und jener der Religion beigemischten nicht wesentlichen Streitigkeit« hätten auf die »allgemeine Religiösität des Volkes keinen Einfluß«. Wolle man aber von jetzt an auch die Büchereinfuhr der Zensur unterwerfen, die jährlich etwa 6000 verschiedene, »zum Theil weitläuftige« Werke betrage, so sei dazu ein neuer Stab von Mitarbeitern nötig, eine besondere Zensurkommission oder, wie das Justizministerium sich ausdrückte, »ein ganzes Heer besoldeter Censoren«. Minister von der Reck erklärte geradezu, das müsse »den Banquerut aller Buchhändler zur nothwendigen Folge haben«.

Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom 21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!

Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte. Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun einmal nehmen sollte.