»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«

Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21. Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine Kreaturen erfochten.

Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.

Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann! Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe, die neueste Literatur betreffend« (1761–67), mit ebendieser Literatur vor sich gegangen war.

Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten! Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine »billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt, und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.

Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch »zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.

Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am 17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom 21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben, weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine der vornehmsten Zierden der – Berliner Akademie der Wissenschaften wurde.

Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.

Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich ihrer niemand energisch angenommen hatte.