Der hansische Kaufmann im Auslande.
1. Nowgorod.
Die Bedeutung der Hanse beruht darauf, daß sie die Handelsbeziehungen des Ostens mit denen des Westens verband. Sie umfaßte damit ein Handelsgebiet von großem Umfange, in dem die verschiedenartigsten Verhältnisse herrschten, die aber trotzdem den Hansen dienstbar gemacht wurden. An allen wichtigen Stapelplätzen der damaligen Handelsgebiete hatten die Hansen Niederlassungen inne, die man mit dem Namen ‚Kontor‘, dem die Bedeutung Schreibstube zugrunde liegt, bezeichnete. Am meisten genannt wurden Nowgorod, Bergen, Brügge und London; sie bildeten die vornehmsten Sammelplätze der hansischen Deutschen im Auslande. Diese Sammelpunkte waren keine Kolonien, sondern glichen mehr Faktoreien, die jedoch nicht einem einzelnen Handelshaus gehörten und nur bestimmte Handelsgeschäfte betrieben, sondern Eigentum der Gesamtheit waren. Die Kontore dienten den Kaufleuten während des Aufenthalts im Auslande als Stützpunkt und Wohnung. Jeder, der in ihnen Wohnung nahm, ging seinen eigenen Handelsbeziehungen nach; er war nur für die Dauer des Aufenthaltes bestimmten Vorschriften unterworfen. Alle Kontore samt den Niederlassungen standen trotz der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse unter hansischer Aufsicht; sie konnten nur ihre inneren Angelegenheiten selbständig regeln; alle wichtigen Maßnahmen und Handlungen hingen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts von der Genehmigung des Gesamtverbandes ab. Häufig kamen Vertreter der Höfe auf die Hansetage zur Berichterstattung, stimmberechtigt waren diese Abgesandten nicht.
Das Leben in den ausländischen Kontoren regelte eine bestimmte Hausordnung, auch hatten die Besucher durch festgesetzte Abgaben zum Unterhalt beizutragen. Der Trieb der Selbsterhaltung zwang die Hansen, sich im Auslande mit solchen festen Formen zu umgeben.
Das Haus der Hanse in Antwerpen.
Nach einem Kupferstich von F. de Wit.
Aus dem Jahre 1225 stammte die ‚Skra‘ des Hofes zu Nowgorod, die später durch allerlei Zusätze noch ergänzt wurde. Sie zeigt uns ein vollständig aufgebautes Kontor. An der Spitze der Niederlassung stand der Ältermann als Richter. Er war zugleich der Vertreter nach außen, und bei ihm lag die innere Verwaltung. Seine Tätigkeit wurde unterstützt durch einen zweiten Ältermann, der mehr die Verwaltung im einzelnen zu führen und die Abgaben und Strafgefälle einzuziehen hatte. Unter den Kaufleuten bedeuteten die Landfahrer am wenigsten. Sie kamen mit Karren und Lastwagen und führten auf diesen ihre Waren durch Preußen und Livland ein. Ihre Warenmenge war gering, ihr Aufenthalt auf dem Hofe kurz. Größere Bedeutung besaßen schon die Sommerfahrer, die nach der Eröffnung der Schiffahrt mit zahlreichen Fahrzeugen die Newa herauf kamen, auch brachten sie mehr Waren mit und belebten durch die Warenfülle den Markt, der das Volk an sich zog. Aber ehe die Schiffahrt zu Ende ging, segelten sie schon wieder heim. Die Herren des Hauses waren die Winterfahrer, die am Schlusse des Herbstes flottenweise herankamen; sie blieben während der Winterzeit im Kontor und richteten sich dort, so gut sie es vermochten, heimisch ein. Trotz aller Gefahren besorgten sie ihre eigenen und die von den Sommerfahrern hinterlassenen Geschäfte, um dann mit der Eröffnung der Schiffahrt heimzukehren.
Eine jede Gruppe ernannte bei ihrer Ankunft den Ältermann. Der Ältermann der Winterfahrer konnte sogleich nach seiner Ankunft auf dem Hofe nach Belieben ein Haus wählen und in dieses aufnehmen, wen er wollte. Ähnliche Rechte erlaubten ihm die Verfügung über die Nischen in der gemeinsamen Winterstube; sie war der Gesellschafts- und Speiseraum, der allen Kaufleuten offenstand. Eine besondere Ordnung regelte den Aufenthalt und die Gebräuche in dieser Räumlichkeit. In dem Zimmer durfte niemand sich zum Trinken setzen, wenn die Gesellschaft sich vom Eßtisch erhoben hatte. Eine Mark in Silber oder eine Mark Strafgeld sühnte dieses Vergehen. Gleicherweise war es niemand gestattet, das Zimmer als Wohn- und Schlafstube zu benutzen.
In einem besonderen Raume lebten die Knappen, Gesellen und Lehrlinge unter ihrem besonderen Ältermann. Sie konnten von ihrem Mietsherrn nicht entlassen werden, solange die Fahrt dauerte. Zehn Mark Strafe hatte dieser zu zahlen, falls er’s dennoch ausführte.
Zu dem Hofe gehörte ein umfangreicher Grundbesitz, der noch eine Anzahl Wohngebäude und Lagerräume umfaßte, die sich um die St. Peterkirche gruppierten. Da die Russen zu Überfällen geneigt waren, wurde alles, sowohl bei Tage wie bei der Nacht, verschlossen gehalten und bewacht. Den Hofwarten lag die strenge Pflicht ob, zu jeder Zeit auf die äußere Ordnung im Hofe zu achten. Sie konnten nicht eher ihre Schlafstelle aufsuchen, bevor nicht drei von den Kaufherren, den Meistern, die auf eigene Kosten im Hofe wohnten, schliefen. Große Hunde liefen während der Nachtzeit frei umher. Auch über diese hatte der Hofwart die Aufsicht. Für jeden Schaden, den die Hunde anrichteten, wurde er verantwortlich gemacht. Im 14. Jahrhundert kam eine neue Skra mit mannigfachen Erläuterungen heraus, in denen deutlich die Vorherrschaft Lübecks erkennbar war. Die neue Verordnung verbot dem Kaufmann, von einem Russen Waren auf Kredit zu nehmen. Gleichzeitig untersagte sie ihm, mit einem Fläminger oder Engländer oder Russen eine Handelsgesellschaft einzugehen. Das Handelsgut, das auf den Hof kam, mußte von den Älterleuten und den Beigeordneten beschaut werden; schlechte und verfälschte Waren wurden mit einer Geldstrafe belegt.
Ansicht der alten Stadt Nowgorod im 15. Jahrhundert.
(Aus Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert.)
Als Meister auf dem Hofe galt damals der, welcher auf eigene Rechnung wohnte. Hatte er Knappen mitgebracht, so mußte er diese bei einer Strafe von fünf Mark wieder mit nach Hause nehmen. Es bestand für ihn die Verpflichtung, sobald er seine Ware verkauft und seine Angelegenheiten geordnet hatte, daß er abfuhr.
Der Petershof in Nowgorod bildete einen mit Planken umzäunten Raum, in dem die Häuser standen, die man als Verkaufshallen, Wohnbuden, Lagerhäuser usw. benutzte. Ein Hauptgebäude bildete die Kirche, die hier den Hansen unter Andersgläubigen besonders lieb war. Die Geistlichen warteten nicht nur ihres Amtes, sie halfen auch dem Kaufmann bei seinem Schreibwerk. In der Kirche bewahrte man auch die Kleinodien, die Schriften, die Kasse des Hofes, sowie das für alle Streitfälle nötige Normalmaß und Gewicht.
Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts erfuhr die Kontorordnung eine Erweiterung. Von nun an konnte der einzelne bei seiner Ankunft wählen, ob er seine Waren außerhalb oder innerhalb des Hofes niederlegen wollte, denn die Warenhäuser auf den Höfen hatten nur beschränkten Raum. Die drei größeren von ihnen, ‚Kleten‘ genannt, boten für je vierundzwanzig Meistermänner Platz. Jede Haushaltung des Hofes hatte wieder eine besondere Ordnung, einen selbstgewählten Vogt mit einem Meister und einem Knappen als Gehilfen und Aufseher über jeden Zweig der Haushaltung. Der Vogt war für die Ordnung des Hofes verantwortlich, hatte jeden Sonnabend Gericht zu halten und durfte für alle Vergehen gegen die Ordnung Geldstrafen erkennen. Jedes Spiel, wobei über einen Vierding[5] verloren werden konnte, war bei zehn Mark Strafe verboten; spielte aber jemand in einem russischen Hofe, so zahlte er fünfzehn Mark und verlor das Hofrecht; wer den andern erstach, hatte sein Leben verwirkt, wer ihn vorsätzlich verwundete, verlor die Hand, wer ihn schlug und ohne Grund schimpfte, zahlte eine Geldstrafe. Diebe wurden in gemeinen Versammlungen gerichtet und kamen an den Galgen.
2. Bergen.
Unter günstigeren Verhältnissen als in Rußland lebte der hansische Kaufmann in Norwegen, nachdem er dort Herr des Handels geworden war. Kleinere Kaufhöfe bestanden in Tönsberg und Oslo, die Rostock benutzte. Eine größere Bedeutung erhielt das Kontor zu Bergen, das an einer geschützten Meeresbucht liegt.
Die deutsche Brücke in Bergen.
Schon seit dem 13. Jahrhundert zog es die deutschen Kaufleute und Handwerker an; diese führten die Bezeichnung ‚Schuster‘, so genannt, weil jene ihre stärkste Gilde bildeten. Sie hielten sich allezeit im Glück und im Unglück zu den Hansen. Dadurch, daß eine Anzahl von Kaufleuten während der langen Winterzeit in Bergen blieb und daselbst für den Aufenthalt Häuser erwarb, wurde der Grund gelegt zu dem hansischen Kontor, von dem um die Mitte des 14. Jahrhunderts zuerst in der Geschichte berichtet wird; nach 1429 kam diese Niederlassung erst zur vollen Blüte. Der Teil des Gestades, an dem die alten Baulichkeiten standen, führte die Bezeichnung: ‚Die deutsche Brücke‘. Sie lag am Ende der Meeresbucht Vaagen so günstig, daß die Schiffe dicht an den Landungsbrücken anlegen konnten und hier mit Hilfe von hohen beweglichen Kranen sehr leicht ihre Warenballen löschten. In einer Reihe lagen dreißig Häuser; sie führten die Bezeichnung Garde oder Garten; aus rohen Balken hergestellt, waren sie meist dreistöckig, hatten zwar eine schmale Vorderseite, aber eine große Tiefe, außerdem standen sie dicht nebeneinander. In ihnen lebten Kaufleute und Kaufmannsgesellen, Bootsjungen und Dienstleute zu besonderen Familien abgeteilt unter Aufsicht der ‚Hausbonden‘ in engen, niedrigen Stuben. Im Hintergrunde der Gebäude lag der ‚Schütting‘, ein langer, viereckiger Raum, ohne jeden Schmuck, mit nur wenigen kleinen Fensteröffnungen. In ihm versammelten sich während der Winterzeit um die lodernden Holzfeuer die Hausgenossenschaften. Eine Luke im Dach ließ den Rauch von dem Feuer abziehen. An den Wänden herum standen Bänke. Jeder Bewohner hatte seinen bestimmten Platz und über diesem in einem Schränkchen sein Eß- und Tischgerät. Die Zubereitung der Speisen geschah in einem besonderen Küchenraume, der ‚Elthaus‘ hieß, dort befand sich auch der Brunnen. Die Speisen wurden durch ein Schiebefenster von der Küche in den Schütting hineingereicht. Hinter den Gebäuden lag ein kleiner Garten, der die nötigen Küchengewächse lieferte. In jedem dieser Häuser wohnten etwa hundert Mann, insgesamt also dreitausend; während der Zeit des Sommerverkehrs vergrößerte sich die Zahl natürlich erheblich. In den Räumlichkeiten herrschte keine gute Luft, weil die Bewohner dicht zusammengepfercht hier hausten und die umliegenden Gebäude nur wenig Licht und Luft hereinließen. Der Geruch der getrockneten Fische, der Qualm und der Dunst von den Feuerstätten machten den Aufenthalt nicht angenehmer.
Bergen zur Zeit der Hanse (16. Jahrhundert).
Im Kontor zu Bergen herrschte gleichfalls eine strenge Zucht; niemand durfte verheiratet sein, dazu war den Frauen der Aufenthalt in der ‚deutschen Brücke‘ verboten. Man pflegte auch keinen freundschaftlichen Verkehr mit den Norwegern; wer eine Norwegerin heiratete, verlor sein deutsches Recht. Den Tag verbrachten alle in angestrengter Arbeit, und der Abend bot bei einem fröhlichen Umtrunk die Entschädigung, bis die festgesetzte frühe Stunde alle in die dumpfe Stube zwang. Für Beratungen, als Sammelplatz für die Börse und auch als Amtshaus benutzten die Hansen das nahegelegene Kaufmannshaus.
Auch in der Ferne wurde der Gottesdienst nicht vergessen, zwei Pfarrkirchen boten die Gelegenheit dazu. In einer walteten deutsche Priester ihres heiligen Amtes.
3. Spiele der Hansen zu Bergen.
Bei den Kaufleuten im Kontor zu Bergen gab es allerlei berühmte, oder besser gesagt, berüchtigte Spiele, durch die insbesondere die neuen Lehrburschen geplagt wurden. Sie sollten die Kurzweil bieten für die Unbehaglichkeit des Kontors. Der Zweck der Veranstaltungen war, wie die Geschichte berichtete, junge reiche Leute abzuschrecken, sich nach Bergen aufs Kontor zu begeben, damit später aus ihnen keine gefährlichen Konkurrenten erwüchsen. Besonders spielten die Prügel eine große Rolle. Durch die eigentümliche Art der Erprobung verfolgte man auch den Zweck, Muttersöhnchen den Aufenthalt zu erschweren, oder man wollte sie im Ertragen von körperlichen Anstrengungen und Beschwerden, deren ihrer genug im Kontor warteten, prüfen. Ähnliche Gebräuche, wie wir sie im hansischen Kontor zu Bergen finden, hat man auch in anderen Berufsständen während des Mittelalters geübt.
Der Neuling im Kontor mußte drei Proben bestehen, ehe er völlig in dem Kreis der Hansen Aufnahme fand. Der Schmerz, den die jungen Burschen bei diesen Proben empfanden, belustigte die älteren Hansen, die Prinzipale und Gesellen, und gerade diese nannten die Spiele ergötzlich.
Die erste Probe wurde das Rauchspiel, auch ‚Rookspill‘, genannt; es stellte eine Art Feuerprobe dar. Im feierlichen Zuge holte an einem Feierabend um zehn Uhr unter Trommelschlag eine Prozession von Gesellen den Neuling ab. Ein gar buntes Bild bot der Zug. Einige der Burschen als Bauern, andere als alte Weiber und Narren verkleidet, trugen allerlei Holzspäne, altes Gerümpel, Lederstücke und dergleichen Sachen mehr. Im feierlichen Zuge ging’s in ihren Schütting. Der Lehrling, dem die Veranstaltung galt, wurde in einen Sack gesteckt und durch die Dachluken des Schüttings hinaufgewunden, unter ihm wurden das Holzgerümpel, die Haare und das Leder verbrannt, den beißenden Qualm und den erstickenden Rauch mußte der Neuling aushalten. Damit er auch nicht zu wenig in seinen Hals bekam, hatte er auf alle ihm vorgelegten Fragen laut und vernehmlich zu antworten, ja sogar Lieder zu singen. Endlich war’s denn genug, der arme Bursche wurde heruntergehoben und zur Abkühlung und Neuerweckung seiner Lebensgeister mit sechs Tonnen Wasser übergossen.
Das Rauchspiel.
Die zweite Probe bildete das ‚Waterspill‘; alljährlich am zweiten Mittwoch nach dem Pfingstsonntag fand es statt. Die Neulinge wurden zuvor gut bewirtet und am Nachmittage um drei Uhr in Kähnen aufs Meer gefahren. Hier entkleideten sie sich, wurden ins Wasser geworfen und dreimal untergetaucht, jedoch hielt man sie an den Armen fest. Während sie noch im Wasser lagen, peitschten die Gesellen den bloßen Rücken mit Ruten. Allzuhart ging es hierbei nicht her, denn jeder Prüfling hatte einen Gesellen, der ihm Beistand leistete, indem dieser mit Hilfe eines dichtbelaubten Maienbusches die Rutenstreiche auffing und den Körper deckte. War diese Schaustellung vorüber, so kleidete man die Burschen wieder an und führte sie zurück. Am Abend ging es in dem Schütting hoch her, die Lehrburschen mußten beim Gelage ihre Prinzipale und Gesellen bedienen.
Am Sonntage nach dem ‚Waterspill‘ kam die dritte Probe, das ‚Stupenspill‘ oder die ‚Stupe‘, zur Ausführung. Am Abend vor dieser Schaustellung erwuchs den neuen Lehrburschen die Pflicht, nach der nächsten Holzung zu rudern, um dort die neuen Maien- und Birkenzweige zu holen, aus denen die Ruten gemacht wurden. Am nächsten Morgen führte man die Lehrburschen unter Trommelschlag nach einem Garten vor dem Tore; zwei Prinzipale, herrenmäßig gekleidet, waren die Anführer. Andere der Kaufherren gingen als Rechenmeister mit, sie besorgten auch die Bewirtung. Selbstverständlich fehlte auch nicht der Hanswurst oder Narr; seine Kumpane waren ein als Bauertölpel gekleideter Gesell und ein als Bauernweib maskierter Lehrling. Dieses Kleeblatt foppte und neckte alle Welt, sprach in Reimen und trieb allerlei Possen mit der Einwohnerschaft von Bergen, die diesem Aufzuge gern zusah. Im Vorstadtgarten trieb die Schar sich eine Zeitlang herum und kehrte alsdann mit Maienzweigen in den Händen auf den Hof zurück, wo in der größten Schüttingstube um zwölf Uhr ein Mahl stattfand. Dann begann der wichtige Augenblick für die armen Neulinge. Der Narr und einige als Herren verkleidete Gesellen fingen zum Schein einen Streit an; hierauf erhielten die neuen Lehrlinge den Befehl, ihn ins Paradies zu bringen. Es war dies ein Alkoven oder ein Winkel im Schüttingsaale, der zuvor heimlich in eine Marterkammer umgewandelt wurde. Gewöhnlich hatte man die Lehrburschen bei dem Festmahl trunken gemacht, so daß sie beim Eintritt in das sogenannte Paradies ihre vierundzwanzig als Bauern vermummten Peiniger nicht erkannten. Einer der Gesellen redete die Opferlämmer mit dem alten Spruch an:
„Ehr sey gott, ehr sey gott,
Daß reedt ich wahrlich sonder spott.
Ey krupp ni dat hillige paradis,
Dar skult du smecken barikenris,
barikenris mit hupen,
als 24 buren op din stert konnen stupen.“[6]
Ein ohrenbetäubender Lärm hub an; Pauken, Trommeln und Becken wirbelten durcheinander, während die vierundzwanzig Gesellen über die Lehrlinge herfielen, sie packten, über die Bank warfen und mit Birkenruten aus Leibeskräften so lange bearbeiteten, bis das Jammergeschrei der Armen die laute Musik übertönte. War auch diese letzte Probe überstanden, dann galt der Lehrbursche als vollgültiges Mitglied der hansischen Vereinigung in Bergen.
Ohne Frage waren es grobe, allzu derbe Spiele. Im Jahre 1671 bereitete ihnen König Christian V. von Dänemark und Norwegen durch ein besonderes Gesetz ein Ende; er verbot den Hansen bei schwerer Geldstrafe die Veranstaltung dieser Spiele.
4. Der Stahlhof in London.
Oberhalb von der Londoner Brücke lag, von engen Straßen begrenzt, festungsartig mit hohen Mauern umgeben, der Stahlhof, das Kontor der Hansen in London. Die starken Mauern, die ihn umgaben, waren nicht umsonst so dick, denn mehrmals boten gerade sie den Insassen vor den Angriffen des Pöbels Schutz. Diese Niederlassung erhielt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ihre Bezeichnung von der größten Halle der Anlage, in der die Tücher, die von Köln kamen, ‚gestalt‘, das heißt geprüft wurden. Im 16. Jahrhundert führten von dem mehrstöckigen Gebäude drei Steintüren nach der Straße; zwei von diesen waren vermauert, die mittelste aber stets streng bewacht. Lateinische Inschriften zierten den Eingang. Sie hießen: „Fröhlich ist dieses Haus und stets mit Gutem gefüllet, hier sind Friede, hier Ruhe und immer ehrbare Freude“. Eine andere lautete: „Gold ist der Vater anmutigen Glücks und der Sprößling des Schmerzes; es zu entbehren ist hart, es zu besitzen bringt Furcht.“ Eine dritte besagte: „Wer sich weigert, dem Guten zu gehorchen, vermeidet den Rauch, aber fällt in die Flammen!“ Die Versammlungen und die festlichen Veranstaltungen der Hansen fanden in der Halle statt. Ein reiches Geschirr zierte die Tafeln, an den Wänden prangten zwei Gemälde von Hans Holbein: ‚Triumph des Reichtums‘ und ‚Triumph der Armut‘. Von den übrigen zahlreichen Baulichkeiten, den Wohnungen, Kaufräumen und den Warenhäusern wurde das rheinische Weinhaus von der vornehmen Einwohnerschaft Londons gern und viel besucht. Allerlei Leckerbissen, unter anderem Kaviar und geräucherte Zunge, bildeten hier eine willkommene Zugabe zum Wein. Ein benachbarter Garten, in dem Obstbäume und Weinreben sich fanden, gewährte im Sommer angenehmen Aufenthalt und bot Platz für allerlei Spiele. Auch auf dem Stahlhofe zu London herrschte strenge Zucht und Ordnung; dort verboten die Statuten, die aus dem Jahre 1320 stammten, den Frauen den Zutritt. Nach strenger Sitte hatte auch hier jeder seinen festen Platz inne. Meister und Gesellen saßen stets gesondert voneinander bei Tisch. Die Trunkenheit, das Würfelspiel und die Unsittlichkeit wurden nicht geduldet; wer sich gegen die festgesetzten Sittenregeln verging, mußte schwere Bußen erlegen. Pünktlich um neun Uhr schloß man das Tor. Alle Bewohner des Stahlhofes mußten Wehr und Waffen tragen, nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zur Verteidigung der Stadtmauern, denn im Falle eines Krieges lag den Insassen des Stahlhofes die Pflicht ob, ein besonderes Tor zu verteidigen.
Der Stahlhof in London.
Nach einer alten Zeichnung.
London im siebzehnten Jahrhundert.
Alle Geschäfte erledigte jeder Insasse nach eigenem Ermessen. Nur hieß es darauf zu achten, beim Handel die allgemeinen Bestimmungen zu befolgen. Fröhliche Feste erfreuten und erfrischten auch hier den hansischen Kaufmann.
Eine besondere festliche Feier hielt alljährlich am 4. Dezember die Hansen und ihre englischen Gäste zusammen. Ein auserlesenes Festmahl eröffnete den Reigen, an den dargereichten Leckerbissen erfreuten sich auch die Gäste aus der Stadt. Bei den Festfeiern der Londoner fehlten die Hansen ebenfalls nicht, sie erschienen im geschlossenen Zuge und nahmen als Gesamtheit, als Körperschaft hinter den städtischen Beamten ihren Platz ein. An solchen Festtagen erstrahlte in den Abendstunden der Stahlhof im schönsten Glanze. Tausende von Kerzen und viele brennende Pechtonnen tauchten ihn in ein Lichtmeer, das dem Kleinbürgertum Londons ein willkommenes Schauspiel bot, und gern labten sich die Bewohner an freigebig gespendetem Wein und Bier. Selbst die vornehmeren Bürger nahmen die Ehrengaben, die in Kaviar oder Hering, Lachs oder gar in barem Gelde bestanden, gern an. Ein begehrtes Geschenk bildeten ein Paar gute Handschuhe. An der Spitze der Niederlassung stand wie in den übrigen Kontoren ein Ältermann. In seinem Regimente unterstützten ihn zwei Besitzer und neun Ratsleute. Alle Streitigkeiten zwischen den Deutschen schlichtete der Ältermann, hingegen die zwischen Deutschen und Engländern ein aus Vertretern beider Nationen zusammengesetztes Gericht; Verbrechen, auf die Todesstrafe stand, unterstanden dem Urteile königlicher Richter. Der Stahlhof hatte ein besonderes Wappen seit 1434. Es war ein wagerecht geteilter Schild, oben weiß, unten rot, der den schwarzen Doppeladler mit goldenem Schwanz zeigte, um den Hals eine Krone, zwischen den beiden Köpfen einen Reichsapfel.