1. Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses.
Wie hätte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und für das Wohnungsbedürfnis des Volkes zu sorgen?
Ich bespreche hier nur das Bedürfnis des Volkes, der Masse, nicht derjenigen, die durch höhere Verdienste Ansprüche auf Bevorzugung haben. Ich spreche von dem Bedürfnisse des geringsten Arbeiters und der Arbeitsunfähigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden.
Ich befürworte vor allen die völlige Trennung der Wirtschafts- und Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht nur mit den einzelnen Wohnungen, von Küchen und von den Räumen für die Wäsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine Werkstätten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der unmittelbaren Nähe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werkstätten, noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht für nötig, dafür Gründe anzuführen. Die Wohnungsansiedlung soll nur der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach eingerichtet sein.
Doch ist vor allem eine Frage zu lösen, soll das Küchenwesen und die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien eingerichtet sein? Ich bin für ersteres und zwar aus folgenden Gründen. Die Großwirtschaft ist auch hier außerordentlich ökonomisch und sie ist nirgends so ökonomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wäsche, Beheizung, Reinhaltung und Lüftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wäsche und Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und häuslichen Erziehung beansprucht reichlich ein Fünftel der ganzen nationalen Arbeit. Es handelt sich also um einen Produktionszweig, der in Österreich-Ungarn etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Zentralisierung dieser Arbeiten nach Gemeinden von beiläufig 1000 Köpfen gestattet bei besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5 Millionen Arbeitskräften, welche der Erziehung und dem Unterrichte zu statten käme und unsere Frauen vor Überbürdung schützen würde. Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte Ökonomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einküchenhäusern geführt, welche Küche und Bedienung für 25 Familien liefern, aber nicht für gemeinsame Speisesäle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien vermindert zwar den ökonomischen Erfolg, ist aber beim beständigen Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie sie in der kollektivistischen Gemeinde unökonomisch, und den sozialen Zwecken hinderlich wäre.
Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemütes und die Voraussetzung, daß nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter Aufopferung und so besorgen, daß die Familienglieder befriedigt werden. Nun meine ich zwar, daß die Familie ihre abgeschlossene Wohnung braucht, wo sie ungestört die wahren Freuden des Familienlebens genießen kann, daß aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern mit den Kindern, als die persönliche Bemühung der Hausfrau mit allen Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglück ausmacht und daß vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei Geschäften, welchen allen sie unmöglich gleichmäßig gewachsen sein kann, die Quelle zahlreicher Mißhelligkeiten ist, und daß gerade deshalb so wenig wahres Familienglück angetroffen wird. Am ehesten noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschäfte niemals gut besorgt werden, noch gut besorgt werden können; bei ihnen nur, weil elende Menschen nach jedem Strohhalm von Glück haschen und gemeinsames Leid die Menschen verträglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden ohnehin fremde Hilfskräfte gedungen, ohne dadurch das Familienglück immer zu gefährden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergänzen und auf Erfüllung der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer Kinder anzunehmen, für sie besorgt zu sein.
Ein weiterer Grund, der für Gemeindewirtschaft spricht, ist die Forderung einer über die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit, die dort vernünftig gepflegt werden kann, während sie heute gerade auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, daß zumeist der Hausvater ins Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmädchen mit dem Liebhaber läuft und die Kinder, die man nicht mitnehmen kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren ausgesetzt sind.
Diesen Übelständen und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und der Eltern den Kindern gegenüber kann der kollektivistische Staat ein Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder nötigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu verschaffen, in gewöhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend sein müssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der Wohnungen in großen Gebäuden sehr erleichtert, würde aber durch das Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Männern, den Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den Frieden fördert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhöht.
Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedürfnissen der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag geben.
Nehmen wir an, die Entscheidung wäre für den gemeindeweisen Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wäre für folgende Bedürfnisse zu sorgen. Jedem muß es möglich sein, sich abzuschließen, oder sich anderen im engeren Kreise anzuschließen oder endlich der Geselligkeit im Großen zu erfreuen. Es muß also jedem, der es wünscht, ein genügender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es muß aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafräume zu einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und außer diesen Schlafräumen muß es große Säle und kleinere Säle geben, in welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln können. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als möglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben vielleicht manche ärgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehörigen in die Verhältnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die überwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter des Staates ermöglicht, störende Elemente, die sich in einer Gemeinde nicht einzufügen vermögen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewiß sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und daran, daß man im ältesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhängen von dem Takt und der Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten.
Diesen Grundsätzen würde nun ein Bau entsprechen, der nach [VI, 1, a,] wie unten beschrieben eingerichtet wäre.
Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Baufläche, würde als Gemeindepalast dienen, im Untergeschoß Küche, Keller, Wäscherei, geschlossene Bäder, Turnsaal und Spielräume, im Hochparterre einen den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer, Spielsäle und Vorratsräume enthalten. Im Bibliothekssaale könnten auch Sonntags religiöse Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das Vorurteil unterdrückt sein wird, daß solche Feierlichkeiten nur in geweihten Räumen stattfinden dürfen. Dieser Bau würde von einem Garten umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgeschoß und drei Stockwerken grenzen würden. Jedes dieser vier Häuser würde 256 Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben und größere, gemeinsame Gemächer eingeteilt werden. Diese 1024 Wohnungseinheiten wären ausreichend für Beherbergung von 1000 ständigen oder vorübergehenden Bewohnern, für Kranken- und Fremdenzimmer und für Einräumung größerer Wohnungen für die Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu beachten, daß die erstjährigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer zugewiesen erhielten, daß auch einige Erwachsene, welche einem Turnus nach mit Schmutzarbeiten befaßt wären, aus dem Gemeindeleben auszuscheiden hätten und im Wirtschaftsgebäude zu schlafen hätten, wodurch Räume in den Schlafgebäuden frei würden.
Eine solche Gemeinde besäße Bäder jeder Art, im Freien, im Souterrain und in allen Stockwerken, so daß für Reinlichkeit und Gesundheit auf das beste gesorgt wäre.
Wollte man familienweise für die Wohnung sorgen, mit den beliebten »Familienhäusern«, so wäre das nicht nur ungesellig, sondern man müßte etwa zweihundert solcher Häuschen bauen. Und wollte man drei oder vier Familien zusammensperren, also bloß 50 Häuser für 1000 Bewohner bauen, so wären Kosten und Übelstände immer noch groß, und der Vorteil bestünde nur darin, daß man sich der Zentralisation genähert hätte. Die Familienhäuser würden ein weit größeres Baukapital und einen vier- bis fünffach größeren Raum erfordern, eine Menge Straßen und Wege beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst für Beseitigung der Fäkalien und Straßenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, daß durch Annahme dieses Systems der Aufwand für Wohnungsbauten mindestens um ein Drittel erhöht würde[40], bei gleicher Bequemlichkeit. Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der überwiegende Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrückung des Vagabundenwesens und die Evidenthaltung der Bevölkerung und ihrer Verteilung, die nach [VI, 8,] eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung aller Volksgenossen bildet. Es würde von allem, was ich mir vom Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden können, wenn man das Villensystem annähme.[42]
Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, würde man die Gebäude durch gedeckte Gänge und Veranden verbinden und, wenn möglich, schattige Wege in den nahen Wald führen.
Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie führen, das letzte Viertel aber nach den Gärten sähe, welche zwischen den Wohnhäusern und dem Gemeindepalaste liegen, so wäre genügend für gute Luft gesorgt. Ganz besondere Rücksicht wäre auf Vermeidung der Gefährdung der Bevölkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo Überschwemmungen, Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu fürchten sind, sind keine Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen. Gegen Feuer hat man nicht nur alle Löschgeräte bereit zu halten, sondern auch alle Hilfsmittel zur Flüchtung der Bewohner aus allen Teilen der bewohnten Gebäude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu Zeit Übungen für die Flüchtung der Insassen aus brennenden Gebäuden zu veranstalten.
Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche erfahrungsgemäß sehr gefährdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht ausführbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser Richtung einem Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser genügen, als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus allein abhelfen kann. Es hätte die Bevölkerung von Martinique gerettet werden können, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wäre.
Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde für Ästhetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein über diese Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern überlassen bleiben, größere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jährlich zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien, [VIII, 5,] und die freie Zeit der Bewohner können dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen, die Wohnräume zu schmücken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl., und nur insofern dadurch Flächen dem Anbau entzogen würden, wird die Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter den Gemeindegenossen wirkliche Künstler befinden, kann sich eine kleine Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der große Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemälden geschmückt werden, die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die Außenwände der Gebäude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das Hausinventar veredelt werden, und so ist es möglich, daß die Gemeinden sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien erwerben, so daß ihr ein Einspruchsrecht eingeräumt wird gegen Aufnahme neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu genießen, unwürdig erscheinen.
Für die Ausstattung der Wohnräume und des Gemeindepalastes, soweit sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Verteilung des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden nach VI, 2, Alinea: [»Da bei einer Bevölkerung«], kann den künftigen Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingeräumt werden, vorausgesetzt, daß die zugestandene Menge an Material und Arbeit nicht überschritten wird. So mögen die einen den Wunsch haben, daß große Glashäuser angelegt werden, andere wünschen, einen Wintergarten zu besitzen oder ein großes Atelier für Photographie, selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Räume zu erlangen. Was hier vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar der Wohnhäuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem Kollektivstaate eine viel größere Mannigfaltigkeit als in unseren Verhältnissen möglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten Ortschaften und bevorzugten Bevölkerungsschichten[43] vorbehalten.
Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem Charakter des Kollektivismus. Die Lage der großen Mehrzahl des Volkes ist von der Art, daß die Familien das häusliche Glück nur während weniger Stunden genießen können, Arbeit und Beruf halten die Eltern den größten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen müssen oder wenigstens nur für wenige Stunden dahin zurückkehren. Selbst wo die Mutter den Tag über zu Hause bleiben kann, wird sie von vielerlei Geschäften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit sie dessen Verlust durch den Sozialismus für ein großes Unglück halten sollen, besteht nicht. Sie müssen ihre Kinder in die Krippen, Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen trennen. Aber diese Anstalten gewähren nur einen ungenügenden Ersatz der häuslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den Kindern gewidmeten Stunden beschränkt sind. Auch spielen in allen solchen Dingen die Entfernungen eine große Rolle. In großen Städten sind selbst Familien des höheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden müssen. In einer zentralisierten Gemeinde können die Kinder auf dem kurzen Wege zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus überwacht oder von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden.
Da unser Erziehungswesen viele Mängel hat, die von Plato aufgestellte Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist, wie es verwerflich wäre, verwahrloste, verwaiste oder mißhandelte Kinder nicht zu schützen, so sind in [VII, 2,] und [5, a] und [b] jene Grundsätze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung mit der staatlichen Erziehung ermöglichen und im Kollektivstaat leicht durchzuführen sind. Diesem Bedürfnisse, den Eltern für die Zeit ihrer berufsmäßigen Arbeit die Sorge für die Kinder abzunehmen und einen Erziehungseinfluß von Staats wegen auszuüben, entspricht der hier dargestellte Charakter der Ansiedlungen.
Derselbe ermöglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung der hauswirtschaftlichen Geschäfte, die Zentralisierung der Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausnützung aller Räumlichkeiten. Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene Überwachung der Bevölkerung, welche alle Vagabundage unmöglich macht. In dieser Ansiedlung können gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmöglich zu machen, wird doch der staatliche Einfluß dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im weitesten Sinne zu fördern, welche das erreichen soll, was Plato für die höchste Aufgabe der Staatskunst erklärt, alle Teile des Volkes wie in ein »königliches Geflecht« zu vereinigen.
Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden zugänglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geöffneten Räume lassen jede einzelne Ansiedlung als eine der großen Toynbeehalls erscheinen, welche wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturförderlich erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch veranstalteten Vorträge populär wissenschaftlicher Art die Zwecke der university-extension im umfassendsten Maßstabe anstreben und in weit vollkommener Art das leisten, was die Bemühungen der Gebildeten in den Landgemeinden Dänemarks bereits heute leisten. Aber auch der Besuch dieser Vorträge würde viel schwächer sein, wenn jede Familie ihr abgesondertes Wohnhaus hätte.
Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung. Auch für viele hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die Zentralisierung der Wohnbauten sehr förderlich. Das gilt nicht nur für die Speisenbereitung, sondern auch für die Reinigung der Wäsche, der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das gründlichste besorgt, kann nicht für kleine Familien angeschafft werden, wohl aber für eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Möbel und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter, entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekühlter Luft durch in der Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachräumen untergebrachte Kühlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, daß die Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und schon die ursprüngliche Bauanlage dafür eingerichtet ist.
Was die größeren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken.
Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaßen von der der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein größerer Stab von Beamten, Lehrern und Ärzten unterzubringen sein, sondern auch irgend eine Schule höherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher Betrieb, eine größere Zentralbibliothek für den ganzen Bezirk, eine größere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und es soll sich die Möglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil der stimmberechtigten Bevölkerung des ganzen Bezirkes von beiläufig 12,000 Personen in einem großen Saale zu versammeln. Auch eine Bühne einfacherer Art für kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der größte Teil der arbeitsbefreiten Bevölkerung aus den Arbeiterschichten in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevölkerungsstand eines Bezirksvorortes nicht über 1500 Köpfe anwachsen zu lassen und in sinngemäßer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhäuser und zwei Paläste anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten für solche Heilmethoden verlegt werden, die größere bauliche Anlagen voraussetzen, sowie auch Isolierspitäler, wenn sie in so großer Zahl nötig sein sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur des Güterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in ausgedehnterem Maße die Kreisstädte dienen.
In den Kreisstädten werden die Kreisbehörden ihren Sitz haben, Fremdenhäuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbäder, dann Speziallehranstalten eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine größere Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Städte nicht über 4000 oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil die Bevölkerung nur so weit in einzelnen Orten angehäuft werden soll, als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten erscheint. Für einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie Österreich, werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstädte genügen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Städte höherer Ordnung sind dann die Provinzstädte und die Reichshauptstadt.
Die Provinzstädte würden in Österreich besonders national unterschieden werden und je eine das geistige Leben einer Nationalität ausschließlich zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bücherschätze in größter Vollständigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch Theater in den Provinzstädten errichtet werden, an welchen in einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine Provinzstadt nicht für mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewählte Bevölkerung, zumeist von höherer Bildung und ein wechselndes Reisepublikum dort beherbergt werden.
Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden, welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den Hauptstock der Bewohner beherbergen.
Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.
Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen, weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.