11. Die Wettbewerbungen, Glücksspiele.

Die olympischen Spiele der Griechen haben vielleicht das meiste zur Entwicklung der griechischen Kultur beigetragen, und es würde zu den Aufgaben des Kollektivstaates gehören, etwas Ähnliches ins Leben zu rufen, nur viel großartiger, mannigfaltiger und in rascherer Aufeinanderfolge. Die heutigen Großstaaten umfassen eine viel zahlreichere Bevölkerung, sie sind viel reicher und der allgemeine Fortschritt entwickelt sich viel rascher. Es würden auch die Wettspiele und andere Wettbewerbungen spezialisiert und nicht, wie die olympischen Spiele, geistige und körperliche Übungen zusammenfassen. Auch würden sie nicht auf einen Ort beschränkt, sondern Bewerber, Schiedsrichter und Schaulustige in den verschiedensten Städten des Reiches versammeln. Die meisten Wettspiele würden allen Nationalitäten des Reiches gemeinsam eröffnet werden, Poesie und Drama aber wohl national geschieden. Endlich würden diese Wettbewerbungen abgestuft und zuerst nach Kreisen, und für die Sieger in den einzelnen Kreisen die Wettbewerbungen im ganzen Reiche veranstaltet.

Der Preis, um den man sich bewerben würde, wäre nicht nur der Ruhm des Sieges, sondern es könnten auch Prämien der verschiedensten Art zuerkannt werden, zumeist bestehend im lebenslänglichen Gebrauche gewisser kostbarer Güter. So die edelsten Pferde zu reiten für den Sieger in der Reitkunst, die besten und berühmtesten Geigen zu spielen für den Sieger im Violinspiel u. a. Die Sieger würden wieder auf Kosten des Staates zu auswärtigen Veranstaltungen gleicher Art entsendet werden, wie man auch die berühmtesten Ausländer einladen würde, an unseren Wettbewerbungen teilzunehmen.

Hier wäre noch zu bemerken, inwiefern man das Glücksspiel dulden könnte, wenn die Spielwut nicht ganz erlöschen würde, obgleich der Sinn des Kollektivismus ist, dem Zufall keinen Einfluß mehr zu gestatten. Da der Staat alle Güter verwaltet, kann ohne seine Zustimmung nichts mehr aufs Spiel gesetzt werden. Doch könnte man der Spielwut immerhin kleine Zugeständnisse machen. Weshalb sollte man nicht, solange noch Bier gebraut wird, einen Krug Bier ausspielen, oder gewisse Reiseberechtigungen dem Sieger im Kartenspiel oder Domino oder Schach überlassen dürfen? Das Schachspiel könnte sogar in die Reihe jener Künste aufgenommen werden, die von Staats wegen zu fördern und für welche Wettbewerbungen im größten Maßstab eröffnet werden sollten. Auch ist der Sieg im Schachspiel nicht vom Zufall abhängig, daher es auf staatliche Förderung Anspruch hat.

12. Nachweis der Ökonomie der in diesem Werk vorgeschlagenen Organisation des Verteilungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienstes.

Um zu beurteilen, ob der Kollektivstaat alles das für die Veredelung des Volkes, für Sanität, Erziehung und Unterricht leisten könnte, was in diesem Werke versprochen wird, ist es vor allem notwendig, daß man prüft, ob es richtig ist, daß die Verteilung im Kollektivstaat mit so geringem Arbeitsaufwand besorgt werden kann, wie hier behauptet wird. Ich glaube, daß der Abschnitt [VI, 8,] über die Statistik, das ziemlich klar macht. Wenn man nun aus unserer heutigen Statistik ermittelt, wie viele Menschen heute mit dem Umsatze der Güter zu tun haben, so kann man die Ersparnis an Arbeitskräften für den Güterumsatz ermitteln und zeigen, daß dadurch viel mehr Personen für Sanität und Unterricht frei werden, als der Staat braucht, um die von mir geforderten Leistungen zu bestreiten.

Es gibt verschiedene Berufe und soziale Schichten, in welchen die Einführung des Kollektivismus mit Aufhebung des Handels und der Geldwirtschaft eine Veränderung herbeiführen muß, indem manche Berufe, so insbesondere der Handelsberuf und der durch den Handel verursachte Arbeitsaufwand erlöschen, andere Berufe neu organisiert werden und neue Funktionen übernehmen, daher die dafür gewidmeten Arbeitskräfte vermehrt werden müssen. Andererseits werden auch neue Kategorien von Arbeitsbefreiten geschaffen, die der Staat zu erhalten hat, wogegen die heutige Gesellschaft die Besitzenden ohne Arbeitsgegenleistung erhalten muß, welche, wenigstens der Mehrzahl nach, in der künftigen Gesellschaftsordnung in einen der dann bestehenden Berufe eintreten müssen.

Was die Verschiebungen in den Berufen anbelangt, so handelt es sich vorzüglich um den Handel, den öffentlichen Dienst, den Unterricht und den Sanitätsdienst; was die Verschiebungen in den arbeitsbefreiten (unproduktiven) Gesellschaftsschichten anbelangt, so handelt es sich vorzüglich um eine menschenwürdige Altersversorgung in der künftigen Gesellschaftsordnung einerseits und um Ausgedingler, Haus- und Rentenbesitzer, Pensionäre und Almosenempfänger, Pfründner und andere unproduktive Personen in der heutigen Gesellschaftsordnung. Von der Altersversorgung wird in [XI, 1, c,] die Rede sein.

Die Ermittlung der oben erwähnten Berufe wird nach den Volkszählungen des Jahres 1900 in Österreich und Ungarn gemacht und es werden die beiderseitigen Ziffern zusammengezogen, wobei die Ziffern für Ungarn in manchen Punkten schätzungsweise mit der Hälfte der für Österreich gültigen Ziffern eingestellt werden, weil die ungarische Statistik manches, was in Österreich gesondert nachgewiesen wird, zusammenfaßt und diese Veranschlagung jedenfalls der Wahrheit so nahe kommt, als man für diese Arbeit braucht.

Der Handel beschäftigte in beiden Reichsteilen, Österreich und Ungarn, zusammen 665 949Pers.
der öffentliche Dienst XXVI, 1 u. 2 des Volkszählungsoperates98 260 "
der Unterricht XXVI, 3141 681 "
der h. Sanitätsdienst XXVI, 418 812 "
der n. Sanitätsdienst XXVI, 526 625 "
Advokaten und Notariat XXVI, 821 439 "
in Summa972 766Pers.

Es handelt sich hier um einen Bevölkerungsstand von rund 45 Millionen oder, nach der von mir angenommenen Verteilung der Bevölkerung um 45,000 Gemeinden und Quartiere von durchschnittlich 1000 Bewohnern.

Hierbei sind Post- und Telegraphenbetrieb, obwohl dabei große Ersparnisse an Arbeit wahrscheinlich sind, dann einige kleine Nebenberufe des Handels und selbstverständlich der Transport nicht in Rechnung gestellt.

Da nun in der künftigen Gesellschaftsordnung die Verteilung im Großbetriebe von den Verwaltungsbeamten besorgt wird, welche den Handelsstand entbehrlich machen, so beansprucht der Kollektivstaat für jede Gemeinde und Quartier einen Verwaltungsbeamten, dem eventuell ein Volksbeamter beigegeben wird, das macht für

45,000 Gemeinden und Quartiere90 000Personen
mit einem Zuschlage von
für übergeordnete Beamte und Zentralstellen,
18 000"
es beansprucht ferner der Unterrichtsdienst je 8 Volksschullehrer für 45,000 Gemeinden und Quartiere360 000"
mit einem Zuschlage von
für übergeordnete Organe des Unterrichts, der Zentralstelle, der Hochschulen, Universität und Akademie,
180 000" -A-
ferner zwei Ärzte, einen männlichen und einen weiblichen für je eine Gemeinde oder Quartier90 000"
mit einem Zuschlage von
für übergeordnete Organe des Sanitätsdienstes, die Zentralstelle und Spezialärzte
18 000
_______
"
in Summa756 000Personen
-A- Hierbei ist auch die Vermehrung der Hochschulstudierenden in Anschlag gebracht.

oder rund um 220,000 Personen weniger als oben für das Jahr 1900 in Österreich-Ungarn ausgewiesen wurde. Das ist wesentlich die Folge davon, daß durch die Pauschalversorgung der Bevölkerung und den Umsatz von Gemeinde zu Gemeinde, statt von Individuum zu Individuum, sowie durch Naturalwirtschaft und durch Vereinheitlichung des Umsatzes in der Hand des Staates dieselben ökonomischen Vorteile erzielt werden, wie durch das Clearingsystem.

Freilich wird das niedere Sanitätspersonal, dann das Erziehungspersonal und der Unterricht in den vier ersten Volksschulklassen zu Lasten des Haushaltungspersonals gerechnet, allein auch heute beteiligt sich die Familie an der Krankenpflege, der Erziehung und dem Unterrichte und es wird das in Zukunft mit weit größerem Erfolge geschehen, weil die Bildung der weiblichen Bevölkerung im Kollektivstaate eine weit größere ist. Außerdem wird erwartet, daß die Zentralisation der hauswirtschaftlichen Arbeiten eine Ersparnis an Arbeitskräften mit sich bringen wird, wodurch der Mehraufwand an Erziehungs- und Krankenpflege wettgemacht werden dürfte.

Eine Vergleichung zeigt also, daß die Verteilung (der Gütertausch), der Unterricht und das Sanitätswesen zusammengenommen eine geringere Belastung der Volkswirtschaft beanspruchen wird, als in der heutigen Gesellschaftsordnung, obgleich der Kollektivismus in allen diesen Zweigen der Volkswirtschaft mindestens dreimal mehr leistet, als die heutige Gesellschaft. Das gilt nicht nur vom Unterrichts- und Sanitätsdienst, sondern auch von der Güter- und Arbeitsverteilung, welche zugleich — ohne Verwaltungskosten — die beste Versicherung für alle ökonomischen Wechselfälle des Lebens bietet. Nicht nur wird der Sanitätsdienst die Aufgabe haben, den allgemeinen Gesundheitszustand zu heben, sondern auch auf die Verteilung der Arbeit, die Berufswahl und die Erteilung der Ehebewilligung und im weiteren auf die psychische und physische Veredelung des Volkes Einfluß zu nehmen.

Die heutige Güterteilung wirkt zugleich indirekt als Zwang zur Arbeit. Diese Art des Zwanges wird aber im Kollektivismus durch direkten Zwang ersetzt, wie er beim Militärdienst geübt wird.

Mit dem Hinwegfalle der Arbeitskräfte, welche heute im Handel verbraucht werden, welche Ersparung allein als Handelsunkosten veranschlagt wurden, wird in Zukunft auch ein großer sachlicher Aufwand in Ersparung gebracht, den der Handel verursacht, ein Aufwand für Geschäftsräume, für Lagerräume, für Annoncen und Reisen, mit einem Worte alles, was in den Betriebsrechnungen der Kaufleute außer dem Salär an Spesen verrechnet wird. Ferner gehört zum Aufwande für die Verteilung durch Kauf und Verkauf auch mancherlei Arbeit der selbständigen Unternehmer, nämlich der Bauern und Gewerbsleute — in Österreich mehr als 4 Millionen Personen — welche in der Berufsstatistik nicht als Handelsarbeit ausgewiesen wird, so das Marktfahren, die Gänge zu Behörden und Anwälten, das Handeln und Schachern beim Verkauf von Kälbern und Schweinen, beim Ankauf von Saatgut, beim Verkauf von Kartoffeln, Ackerfrüchten und Milchprodukten, von Eiern, beim Ankauf von Werkzeugen und beim Anwerben von Dienstleuten.

Ferner sind noch viele Gewerbe in unserer heutigen Gesellschaftsordnung mindestens zur Hälfte als Handelsgewerbe zu rechnen und zwar: Fleischer, Selcher, Bäcker, Zuckerbäcker, Kaffeesieder, Ausschänker, Gasthöfe und Wirte. Von den in diesen Gewerben Tätigen wurden 1900 in Österreich-Ungarn 317,731 gezählt und zwar mit Ausschluß der Arbeiter in den vier ersten Gewerben, daher reichlich die Hälfte, nämlich 159,000 auf Verteilungsarbeit (in den Gast- und Kaffeehäusern Bedienung) zu rechnen sind.

Mit dem Handel entfällt auch die Handelsarbeit der Kundschaft, welche statistisch nicht ausgewiesen werden kann. Da die Kundschaft zum Kaufmann geht, der sie erwartet,[39] die Kundschaft auch im Laden die Abfertigung abwarten muß, kann man wohl annehmen, daß der Zeitverlust und Arbeitsaufwand der Kundschaft im Handel ein und einhalbmal soviel beträgt, wie der Arbeitsaufwand der im Handelsberufe tätigen Personen oder die Jahresarbeit von

998 924Personen
dazu Tätige im Handelsberufe665 949"
Gesamthandelsarbeit1 664 883Personen

nahezu 1,7 Millionen Menschen von 45.000,000 Einwohnern.

So wie der Geldhandel eine vielfach vollkommenere Güterumsatzform ist, als der Tauschhandel, zwischen einzelnen Personen, so ist der Güterumsatz im Kollektivstaat vielmal vollkommener und ökonomischer als der Geldhandel. Ebenso ist der Familienhaushalt eine durchaus rückständige Wirtschaftsform für das Volk. Er ermangelt aller Vorteile des Großbetriebes, dessen Vorzüge in den vorstehenden Berechnungen zum Ausdruck kommen. Wenn man die Familie als Einheit für die Wirtschaft betrachtet, so findet heute der Austausch zwischen 6 bis 8 Millionen solcher Einheiten in Österreich-Ungarn statt, während diese Einheiten im Kollektivstaate auf 45,000 vermindert würden. Aber abgesehen von der Arbeitsverminderung, welche das zur Folge hat, ist ja unser Gütertausch auch die Quelle so zahlreicher Zufälle, die das menschliche Leben zu einem tollen Spiel machen.

In Vorstehendem ist der Nachweis erbracht worden, daß die Ersetzung des Privateigentums durch Kollektiveigentum, die direkte Verteilung der Güter an Stelle der Verteilung durch Kauf und Verkauf, somit die absolute Naturalwirtschaft an Stelle der Geldherrschaft, eine so außerordentliche Vereinfachung des Güterumsatzes zur Folge hat, daß die dadurch bedingte Arbeitsersparnis hinreicht, Unermeßliches für die Vervollkommnung der Rasse und die Erziehung und Unterricht, für Kunst und Wissenschaft zu tun. Außerdem bewirkt der Kollektivismus eine Totalversicherung jedes einzelnen Individuums, er macht alle jene Verbrechen unmöglich, deren Triebfeder der Eigennutz ist und er begründet eine Ära des inneren Friedens und bereitet damit den internationalen Frieden vor.

Unerledigt bleibt die Frage, ob die Volkswirtschaft die Arbeit von vier Jahrgängen, vom 14. bis zum 18. Lebensjahre entbehren kann, um den Unterricht bis zum vollendeten 18. Lebensjahre auszudehnen. Es ist zwar nicht zu bezweifeln, daß zu frühe körperliche Anstrengung den Arbeitswert der Menschen für das ganze Leben herabsetzt und daß eine intensivere geistige Ausbildung den künftigen Arbeitswert der Individuen erhöht, aber einen ziffernmäßigen Nachweis, daß diese Einrichtung ohne Schaden für die Gesamtproduktion verwirklicht werden kann, ist nicht zu erbringen. Man wird darum auch nicht von allem Anfang die ganze Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahre in der Schule halten und von der physischen Arbeit befreien, sondern nur die intelligentesten Schüler des 8. Schuljahres in die vier letzten Jahrgänge aufsteigen lassen, die minderbefähigten aber zur Arbeit einstellen, wobei man aber dafür sorgen wird, ihnen nur die leichtesten Arbeiten zuzuweisen, welche der Entwicklung nicht hinderlich sind. In einer gut organisierten zentralisierten Produktion können übrigens viele Kräfte zur Arbeit verwendet werden, welche heute brach liegen müssen, und darum wird es möglich sein, auch schon zweijährige Kinder zu gewissen Arbeiten zu verwenden, welche Kraft und Geschicklichkeit nur steigern. So gehe ich von der Meinung aus, daß Erziehung und Unterricht nicht darunter leiden würden, wenn die Kinder und jungen Leute schon vom dritten Jahr an 2-3 Stunden des Tages produktiv beschäftigt würden und auch dadurch würde ein Teil des Arbeitsverlustes hereingebracht werden, der mit der Ausdehnung des Volksschulunterrichtes auf zwölf Jahre verbunden wäre.

IX.
Die Befriedigung der wichtigsten Bedürfnisse des Volkes im Kollektivstaate.