3. Geschlechtliche Sittlichkeit. — Freie Liebe.

Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt. Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen erschweren die Zeugung in dem Maße, als es die Gesellschaft braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern, gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der Prostitution kaum unterscheiden.

Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint, daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit bilden.

Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist ein offenbares Bedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie also ein längeres Leben verspricht.

Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne weder ablegen mögen noch sollen.[29]

In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die nur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, und einzig und allein der Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung. Im einzelnen Falle aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten, daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht andere Wirkungen hervorbringen.

Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf wechselseitige Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre.

Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen, förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben.

Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen, inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte, wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an den Anblick unbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes, zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung nicht möglich ist.

Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein, wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können. Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.

Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt, dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen müssen.

Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.

Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde, ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200 Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte, man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.

Ist nun aber nach den in [VII, 2,] entwickelten Grundsätzen die Ehe eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]

Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken besser entsprechen würde, als was ich vorschlage.

Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.

Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen Einschränkungen zu gestatten wäre.[31] Es werden dabei zahlreiche Rücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können, wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die Untersuchung ihnen erscheinen.

Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers, sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten Alters am wahrscheinlichsten macht, führt zu der Überzeugung, daß der Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann, lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.

Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes, lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste Alter zu erreichen, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.