5. Die Erziehung.

a) Pflichten des Staates der Jugend gegenüber.

Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedürfnisse zu befriedigen hat, wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, für die Erziehung aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat zu leisten hätte und in Wirklichkeit vernachlässigt und welchen Schaden er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit, zufügt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen über das Elend der Jugend. Nicht nur die empörendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkümmern ausgesetzt, sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme geführt, zu unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen solchen verderblichen Einfluß zu schützen, obwohl die Gesetze ein Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen ermöglichen.

In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode quälte, als Mörderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand darum gekümmert, was in dieser Familie vorgeht und hätten die Behörden davon erfahren, so wären sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preußischen Landrechte anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres Wort.

Die Zeitungen berichten, daß in England Mitte der achtziger Jahre eine »National Society for the Prevention of Cruelty to children« gegründet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem Übel des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser Gesellschaft, welche ein Gebiet umfaßt, das von 22 Millionen Menschen bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre Gefängnis erkannt, 2023 Pfund Geldbußen eingetrieben. Es haben 109 364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das Übel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend geschildert und man fand, daß ihnen jedes Werkzeug willkommen war, womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten.

Obwohl sicher nur die gröbsten Versündigungen der Eltern gegen ihre Kinder ins Auge gefaßt werden konnten, ermittelte die Gesellschaft:

25 437Kinder, die grausam mißhandelt wurden,
62 887Kinder, die verkümmert und halb verhungert waren,
712seien ganz zu Grunde gegangen,
12 663zum Betteln angehalten,
4 460Mädchen zum Opfer widernatürlicher Wollust gemacht und
3 205Kinder durch harte und gefährliche Arbeit im Wachstum geschädigt, durch Mißhandlungen verstümmelt, verrenkt, an Seiltänzer und Akrobaten verkauft worden,
109 364in allem.

Bis 1885 wurde in solchen Fällen gar nichts vorgekehrt, der Staat überließ diese hilfreiche Tätigkeit einer Privatgesellschaft, erst durch sie erfuhr er diese Übelstände. Und wenn solche Kinder heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung, während es die Autoritäten sind, welche Abscheu und Verachtung verdienen, weil sie trotz eines unermeßlichen Aufwandes für staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende zu steuern und solcher Schädigung der wichtigsten staatlichen und Gesellschaftsinteressen abzuhelfen.

Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Fälle von Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, daß Armut, Mangel an Bildung der Eltern und eigenes Verschulden der Kinder ohne allen Einfluß auf diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt in allen Schichten der Bevölkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort.

Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande der Kultur zu tun schuldig wäre, und im Falle der Einrichtung einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermöchte, um nicht nur solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie geahnte Höhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu erheben.

Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staates zu erfüllen, wurde in [VII, 1,] gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte.

Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat. Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen, deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch nur beispielgebend wirken.

b) Erziehungsorgane.

Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen, welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter Verhältnisse der Propagation ergibt, daß eine sehr große Anzahl der Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen, darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird, wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet, so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben, besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare, Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung zu leiten.

Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht allein leiten, der Staat soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist in V, 2, Alinea: [»Nach der Geburt,«] gezeigt worden, daß der Arzt schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit früh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist, selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft in England erfahren. Es ist vorgekommen, daß pflichtvergessene Eltern zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden.

In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist.

In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt, das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.

Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen, sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen, was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren, ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden.

Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten, Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden, sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist. Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren, Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche gesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]

Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.

Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten, hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer Art, die der Kollektivismus ermöglicht.

Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung und oberste Leitung des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre, der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen. Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen, kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom 19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht mehr unterworfen sein.

Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen. Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der Großstädte bietet.

c) Die physische Erziehung.

Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten Erfahrungen zu richten hat.

In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden. Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen 3-jährigen Sohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher nicht früh genug reichen zu können glaubte.

Nur der Kollektivismus ermöglicht es, allgemeine Erfahrungen zu machen und selbe allgemein auszunützen. Was man in der heutigen Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen, Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen.

Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, Alinea: [»Als Hilfsorgane«]. Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft, ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele, Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen, daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen Stande der Kultur zu bestehen haben mag.

Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge, etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären, welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen.

Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.

d) Intellektuelle Erziehung.

Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt, als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt. So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren, welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen, nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. Das Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln, auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen, der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben, die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen, für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den anderen bietet.

e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter.

Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt, daß es den Dialekt nur neben der reinen Schriftsprache — wobei nur die allerschönste Aussprache zu dulden ist — sprechen dürfe, so wird es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges Vorlesen von Jugendschriften notwendig.

Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen. Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische Formel besinnen müssen.

Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter, auf Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen anzuhalten und zu entmutigen.

f) Der Elementarunterricht, in Österreich der Unterricht in einer zweiten Sprache des Reiches.

Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie, Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde, Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt, schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird.

Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen, andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen, gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten, so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.

Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2, Alinea: [»Die Fürsorge für«], die Rede. Wo solche vorkommen, werden in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen, welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde, zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten werden.

Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es, daß die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mädchen anvertraut werden könnten, die dem Erziehungspersonale angehören. Die acht oberen Klassen wären mit Lehrern und Lehrerinnen, einen für jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer Mittelschulprofessoren für bestimmte Fächer besäßen. Einer von ihnen würde als Pädagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er müßte jedem, der sich selbst weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemühung eine höhere Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen können, und er würde dafür zu sorgen haben, denjenigen Bedürfnissen zu genügen, welche aus einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn daß sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewißheit anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet, Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu vereinigen. So Anhänger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik.

Wir sehen hier, daß ein so geartetes Volksschulwesen für einen Staat mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die dem Erziehungspersonal angehören, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch wichtiger Tatsachen und an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Höhe der Wissenschaft halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen Bevölkerung beteiligen muß, sind alle wünschenswerten Fachorgane und neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen.

Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln, die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten, daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt, und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen, ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den »Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen.

Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2, Alinea: [»Was nun die Ehebewilligung usw.«]

g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde Sprachen.

Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen.

h) Andere Anstalten der Volkserziehung.

Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen dienen, nicht fehlen dürfen.

1. Schwimmen.

Vor allem wird man die Kinder so früh als möglich zum Schwimmen anhalten und von den für diesen Zweck in jeder Gemeinde und jedem städtischen Quartier zu errichtenden Schwimm- und anderen Badeanstalten ist in IX, 1, Alinea: [»Eine solche Gemeinde«] die Rede.

2. Schlittschuhlaufen.

Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls überall Gelegenheit geboten werden soll.

3. Reiten.

Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafür ausreichen könnte. Nach dem für solche Fälle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt.

4. Turnen.

Die Wichtigkeit des Turnens für die Zwecke der Jugenderziehung ist längst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollständigen Geräte fehlen dürfen.

5. Radfahren.

Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daß es zum gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu geben.

6. Bewegungsspiele und Kindersport.

Daß neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die nützlichsten sein, welche am meisten geübt werden und sich auch am längsten erhalten, für den Rudersport ist nicht überall Gelegenheit.

7. Verstandes- und Gesellschaftsspiele.

Eine große Bedeutung haben die Verstandes- und Gesellschaftsspiele. Dabei kann der Jugend auch die Anregung zu Spielen in größerem Umfange gegeben werden, zum Besuch- und Konversationsspiel, Kriegsspiel und Parlamentspiel und manche Spiele von heute können ersetzt werden durch Anteil an wirklicher Arbeit, statt der Puppen werden die Mädchen kleine Kinder pflegen helfen, statt des Küchespielens an der Speisebereitung teilnehmen.

8. Reisen der Jugend.

Zu den wichtigsten Bildungsmitteln gehört das Reisen. Schon in frühester Jugend können Ausflüge auf ein oder zwei Meilen Entfernung unternommen werden und wenn so zwei oder drei Gemeinden eine gleiche Anzahl von Köpfen sich zuschicken, so werden diese Kinder eben in Nachbargemeinden ihre Mahlzeiten einnehmen, ohne die Wirtschaften irgendwie zu belasten und der ganze damit verbundene Aufwand wird in der Abnützung des Schuhwerks bestehen. Dabei werden die Kinder andere Personen kennen lernen, Werkstätten und Fabriken sehen, die ihnen noch nicht bekannt waren, Bergwerke kennen, landschaftliche Schönheiten genießen lernen, irgendwelche Merkwürdigkeiten sehen und die jungen Leute sollen, ehe sie in die Schule kommen, im ganzen Bezirke zuhause sein, Wege und Stege, die Wasserläufe und Gebirge kennen und alle Ortschaften nennen können zur Vorbereitung ihrer später immer ausgedehnteren Ortskenntnis. In späteren Jahrgängen soll sich die genaueste Ortskenntnis auf die ganze Provinz erstrecken und als Lohn für hervorragende Verdienste kann sich die Erlaubnis darstellen, entfernte Städte zu besuchen oder Gebirge in anderen Provinzen zu besteigen, wobei gleichfalls jeder Aufwand für die Volkswirtschaft vermieden wird, wenn die jungen Leute die ohnehin leeren Plätze auf den Eisenbahnen, in den Wohnhäusern fremder Gemeinden, an ihren Tischen einnehmen und es wird gar nicht notwendig sein, ihnen eine Begleitung mitzugeben, da sie unter Aufsicht des Eisenbahnpersonals und der Mitreisenden, dann des Unterrichtspersonals der besuchten Städte und Gemeinden stehen.

Das kann der Jugend zu statten kommen durch zwölf Jahre an schulfreien Tagen und in den Ferien, also an etwa 100 Tagen im Jahre und die Ferialreisen können mit einer großartigen Zirkulation der Jugend von Kreis zu Kreis, von Provinz zu Provinz verbunden werden, wobei sie zahllose höchst bildende Anregungen empfangen wird, welche minimale oder gar keine Kosten verursachen. Die begabtesten Volksschüler der höheren Jahrgänge werden gegen Ende der Schulzeit ihr ganzes Vaterland gesehen haben und die Geographie ihres Reiches, das ja auch ihr Besitz ist, nicht nur aus den Büchern, sondern aus der Anschauung kennen und es wird ihnen zur Aufgabe gestellt werden, überall dem Zusammenhang der Wasserläufe und der großen Gebirgszüge ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.

9. Touristik der Jugend.

Daß viele der Ferienreisen zu Fuß zurückgelegt werden müssen, wobei man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges und der Ankunft durch amtliche Bestätigungen der Verwaltungsorgane leicht kontrollieren läßt, ist selbstverständlich. Dabei soll aber auch die nicht weniger kühne Bergbesteigung mit zu den Freuden und Übungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben des Kollektivstaates bringt es mit sich, daß alle Gebirge für die Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden die Nachbargemeinden aus eigenen Kräften besorgen. Auch da kann ein Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermöglicht werden für jene, welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und dabei die größte Kühnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll man hierin vernünftige Grenzen einhalten und tollkühne Unternehmungen eher unterdrücken, als fördern. Alle Jugendfreuden sollen zur Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit eintritt, in der er dem Staate rückerstattet, was er empfangen hat und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des hohen Alters gewährt wird, das er in Rüstigkeit verbringen und genießen soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile herangewachsen ist.

10. Lektüre, Unterhaltungslektüre und Lektüre zur fachlichen Ausbildung.

Ein wichtiges Förderungsmittel der Jugend ist die Lektüre, welche ihr zwar mit Auswahl, aber reichlich zur Verfügung gestellt wird. Literatur und Bibliothekswesen werden an anderem Orte, [VIII, 4,] erörtert werden. Der Staat ist ja auch die großartigste Leihbibliothek, die man sich denken kann, und jedes Buch der in- und ausländischen Literatur von einigem Wert ist in einem kollektivistischen Staate jedem zugänglich, nicht bloß in Städten, sondern in jedem Dorfe und Einödhofe und selbst auf den Alpen. Bücher zirkulieren wie die Menschen in einem ununterbrochenen Strome. Bloße Unterhaltungslektüre soll besonders zum Gegenstande des Vorlesens in größeren Versammlungen junger Leute gemacht und dann eine kritische Besprechung daran geknüpft werden. Dadurch wird der Vortrag und die Zungenfertigkeit geübt, Zeit erspart und die weiteste Verbreitung der besten Werke sichergestellt. Wenn die Unterrichtspersonen, die besonderes Urteil in der schönen Literatur haben, eine kritische Besprechung einleiten und die Kunst, mit Verständnis zu lesen, lehren, so wird dieser Genuß wieder außerordentlich fruchtbringend und förderlich wirken, wie es keinem Zweifel unterliegt, daß uns die hohe Kultur unsrer Zeit es möglich macht, durch den Genuß Arbeit zu schaffen und in der Arbeit zu genießen, so daß das ganze Leben mit Lebensfreuden ausgefüllt werden kann.

Allein viele jungen Leute werden sich mit Lektüre nicht nur im gewöhnlichen Wortverstande unterhalten, sondern irgend einen Zweig des Wissens neben dem allgemeinen Unterrichte zu einem Lieblingsstudium machen und die Lehrpersonen werden Jedem, der solche Privatstudien betreibt, die Quellen nachweisen und zugänglich machen, aus welchen er fortschreitende Belehrung schöpfen kann. Bemerkt man einen Erfolg, so wird man seinem Wissensdrang immer intensivere Nahrung zuführen, ihm Sammlungen, Zeichnungen und andere Darstellungen, Instrumente und Apparate, selbst Chemikalien und andere Stoffe zugänglich machen, so daß jene, die man zur Aufnahme in die Hochschulen empfiehlt, schon langjährige Studien betrieben, wissenschaftliche Aufsätze geliefert, Forschungen verfolgt und für die Zwecke der Hochschulen Beobachtungen angestellt und Naturprodukte gesammelt und auf diese Art den Beweis geliefert haben müssen, daß sie unter allen Altersgenossen die hervorragendste Eignung für die wissenschaftliche oder eine künstlerische Laufbahn besitzen. Dabei wird man Konzentrierung und Spezialisierung verlangen und in irgend einem kleinen Zweiglein des Wissens oder Könnens das Eindringen bis in die tiefsten Falten des Studiums, die Kenntnis einer Pflanzenfamilie bis in alle ihre Spielarten, einer Raupe in allen Abarten, ihre Lebensbedingungen, Anatomie und Physiologie und Umwandlungsbedingungen fordern. Alle Wanderungen, Reisen und Bemühungen dieser Anwärter auf eine höhere Laufbahn werden immer ein und demselben Ziele dienstbar zu machen sein; etwas Neues zu erforschen, etwas neu darzustellen, eine vollständige Sammlung zustande zu bringen, einen mechanischen Gegenstand von offenbarer Nützlichkeit zu erfinden, ein neues chemisches Präparat, eine neue Anwendungsart oder -Form der elektrischen Kräfte zu entdecken, wird man sich beeilen, ehe man das 18. Lebensjahr vollendet, um unter der großen Zahl von Berufenen auserwählt zu werden und den Ruf an die Universität zu erlangen, an welche nicht die Söhne reicher Bürger, hoher Beamter, des alten Adels oder der Professoren, sondern nur jene berufen werden, die schon in diesem noch jungen Alter ihren Beruf erwiesen haben werden.

11. Handfertigkeitsunterricht und Haushaltungskunde.

Daß Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden ist, ist längst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten ausgerüstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizität betriebene mechanische Werkstätte zu finden sein, wo man die dringenden Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten, Maschinen und Hausgeräten besorgen kann und dort wird man den Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich für die Industrie und Technik eignen, während die weniger Tauglichen sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und dem Bergbau widmen müssen. Ebenso werden die Mädchen praktischen und auch theoretischen Unterricht für weibliche Handarbeiten, Haushaltungsarbeiten, Küche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man macht jetzt eben überall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem Lande einzubürgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an Lehrkräften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden, die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkführer, Haushaltungsvorsteherinnen, Köchinnen usw. oder für das Erziehungs- und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch für Zeichnen, Modellieren oder Musik hervorragend befähigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht und müssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen, welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschäftigung an den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Küche und Hauswesen, Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der Tüchtigsten für Fachschulen dienen.

12. Vereine und Selbstzucht der Jugend.

Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in [VIII, 2,] die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom Unterricht nicht abgelenkt werden.

13. Sicherstellung einer gleichmäßigen Jugenderziehung.

Da es wünschenswert ist, daß das ganze Volk ohne Ausnahme einen gleichmäßigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend eine Bevorzugung oder Zurücksetzung, soweit nicht die Eltern durch ihre eigene Bemühung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder mehr fördern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der Personen, die in den Städten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen Vorzug genössen oder zu anderen Vergnügungen Gelegenheit hätten und vom Landleben ihrerseits ausgeschlossen wären, so ist es von Belang, hier einige Worte darüber zu sagen.

Jene Eltern in den Städten, die erziehungspflichtige Kinder haben, werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten, wo die Städte ans Freie stoßen und mit den nächstgelegenen Dörfern zusammengrenzen. Erziehungs- und Lehrpersonen werden dieselben sein wie in den Dörfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergänge und Ausflüge in der freien Landschaft, die Berührung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird ihnen gleichfalls geboten werden, so daß sie keine andere Erziehung empfangen als die anderen Kinder.

Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr abgeschlossen von der übrigen Bevölkerung wird sichern wollen. Es scheint das zum Teil nicht unbegründet, weil dieser Teil der Jugend eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden Sprachen empfangen soll, die manche Änderung in der Erziehung und im Lehrplane nötig machen könnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwägen, ob nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen sollten.

i) Ethische Erziehung.

Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen nicht zu trennen ist, so soll darüber doch noch einiges besonders bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gemäß wird eben auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle Erziehung einzurichten sein.

1. Mäßigkeit.

Diese ist mit der streng geregelten Versorgung bereits zum Gegenstande der Erziehung gemacht. Die Nahrung darf nie übermäßig zugeführt werden, gieriges und hastiges Essen ist zu verhindern, Alkohol und manches andere auszuschließen. Auch in anderen Dingen ist Mäßigkeit und etwas Abhärtung anzugewöhnen. Kinder sollen in allem mit Geduld warten, bis sie an die Reihe kommen, Arbeit, Lernen und Spiel sollen entsprechend abwechseln und ein rasches Übergehen von dem einen zum andern, die sofortige Hingabe an das jetzt Vorliegende eingeübt werden. Das Verlangen nach Dingen, die ihnen nicht ohnehin geboten werden, ist zu unterdrücken, nichts darf man sich abtrotzen lassen; will man ab und zu besonderen Wünschen Gehör geben, so sind Tage und Stunden zu bestimmen, wo sie vorgebracht werden und im Falle der Ablehnung wäre die Wiederholung oder Eigensinn strafbar. Was das Essen anbelangt, so kann man Kinder beobachten, die im frühsten Alter über die Sättigung nicht hinausgehen und einen Rest übrig lassen, wenn ihnen gleich nicht allzuviel vorgesetzt worden ist. Verweichlichung im Nachtlager, der Kleidung, planloses Herumlungern oder untätiges Ausruhen darf man nicht dulden.

2. Schamhaftigkeit, geschlechtliche Moral.

Schamhaftigkeit ist von der allerfrühesten Jugend an zu pflegen. Mienen und Gebärden, Reden sind auf das sorgfältigste zu überwachen, die Phantasie nie auf Dinge zu richten, die kennen zu lernen nicht an der Zeit ist. Dann aber ist es wahrscheinlich, die Erfahrung wird das lehren, besser, der Neugierde zuvorzukommen und in ernsten Worten die geschlechtlichen Fragen wie andere Gegenstände des Unterrichtes darzulegen und die notwendigen Selbstbeschränkungen zu erklären. Unter welchen Umständen der junge Mensch zur Besiegung unzeitiger Triebe sich dem Arzte anvertrauen soll, wäre beizeiten zu lehren, und vor den Folgen der Ausschweifungen zu warnen. Die Frage, wie das Geschlechtsleben überhaupt einzurichten wäre, läßt sich heute nicht ermessen, und davon war in [VII, 3,] die Rede. Danach wird sich aber die Erziehung der Jugend in Beziehung auf geschlechtliche Dinge zu richten haben.

3. Reinlichkeit und Körperpflege.

Auch Reinlichkeit und Körperpflege ist von der frühesten Jugend an einzuimpfen. Alle dazu erforderlichen Behelfe müssen vorhanden sein, der Gebrauch der Bäder in reichlichem Maße ununterbrochen gefordert werden. Zähne, Haare, Nägel müssen auf das sorgfältigste gepflegt, die Kleidung reingehalten werden, auch darf man es nicht hingehen lassen, daß junge Leute sich unordentlich gekleidet blicken lassen.

4. Ordnung und Pünktlichkeit.

Auch auf strengste Ordnung muß man sehen. Die jungen Leute müssen verhalten werden, alles in Ordnung zu bringen, ehe sie den Waschtisch, das Spiel, die Lernstube verlassen. Der Erzieher braucht nicht ungeduldig zu werden, man führe nur den Übeltäter sofort zurück und lasse nicht ab, bis Ordnung gemacht ist, und der junge Mensch wird bald seine Fehler ablegen. Ebenso ist Pünktlichkeit in der Erfüllung aller Aufgaben, auch wo sie nur durch das Spiel bedingt sind, unnachsichtlich zu erzwingen. Kein Zögern oder Widerstreben ist zu dulden. Daß Anordnungen sofort und ohne Zaudern zu erfüllen sind, muß so selbstverständlich sein, daß gar kein Widerstand aufkommt. Man darf sich auch durch passiven Widerstand nie, nicht ein einziges Mal irre machen lassen, sobald etwas angeordnet ist, und im übrigen lasse man Freiheit walten, wo sie unschädlich ist. Pünktlichkeit ist auch dann zu fordern, wenn etwas freiwillig übernommen wurde.

5. Wahrhaftigkeit

muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt, dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird durch Vorschriften zu regeln sein.

In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden. Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu bringen wären. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung der kompetenten Personen hat aber Splitterrichterei nichts gemein.

6. Freimut.

Mit der Wahrhaftigkeit hängt der Freimut zusammen, es soll niemand seine Anschauungen über Dinge, welche im engeren oder weiteren Sinne das Allgemeine betreffen, absichtlich verbergen, sondern bei schicklichem Anlasse ohne Aufdringlichkeit bekannt geben. Tadelsucht ist übrigens zu unterdrücken. Nur jenem gegenüber, der sich im Irrtum befindet und fehlt oder an Fehlern krankt, ist freimütiger Tadel ohne Kränkung oder Herausforderung und ohne unnötige Bloßstellung vor anderen nicht nur gestattet, sondern, wo es nützlich scheint, sittlich geboten. Der Tadel unheilbarer oder geringfügiger Gebrechen, Splitterrichterei, absichtliche Herabsetzung anderer und offenbare Ungerechtigkeit sind zu unterdrücken.

7. Höflichkeit und Nachgiebigkeit.

Höflichkeit gehört zu den wichtigsten Tugenden der Jugend im Kollektivstaat.[33] Sie muß allgemein gegen jedermann geübt werden, etwas entgegenkommender gegen Vorgesetzte, Ältere, und gegen das weibliche Geschlecht. Sie umfaßt Dienstbereitwilligkeit, Gruß, Ersuchen, Dank, aufmerksames Entgegennehmen von Aufträgen, Ersuchen oder Mitteilungen, freimütiges aber höfliches Ablehnen unerfüllbarer oder ungerechtfertigter Zumutungen, Vermeidung der Unterbrechung der Rede anderer und Bereitwilligkeit, andere zum Worte kommen zu lassen. Die Höflichkeit macht sich in Reden, Mienen, Gebärden, in Zeichen der Zustimmung und des Beifalls, in der Anerkennung anderer, in Blicken, im Ausweichen bei der Begegnung, in der Sorgfalt um andere geltend.

Mit der Höflichkeit ist auch gegeben, daß man niemand beleidigt, niemand verdächtigt oder anderen Nebenabsichten unterschiebt, daß man zartfühlend allem ausweicht, was andere beschämen oder kränken könnte, oder an Herzeleid, vergangenes Verschulden erinnert oder lächerlich erscheinen läßt. Gegen die Beleidigungen und Verdächtigungen dritter soll man nur maßvolle Abwehr für genügend erachten und sich überhaupt nie in Wortwechsel einlassen oder nach Feststellung einer Meinungsverschiedenheit schreiend, verletzend oder hartnäckig behaupten, was, solange man eine Meinung nicht zurückzieht, ohnehin als festgehalten zu betrachten ist. Irrtümer soll man sich beeilen einzugestehen und aus einem Meinungsstreit immer mit Gleichmut und ohne Unfreundlichkeit hervorgehen. Kränkungen muß man sich beeilen gut zu machen, sie anderen leicht und von Herzen vergeben und niemand auch nur eine Stunde lang etwas nachtragen. Das soll man auch jederzeit deutlich zu erkennen geben.

8. Lebensart, Essen, Bewegungen, Konversation, Tanzen.

Lebensart muß den Kindern von frühester Jugend an angewöhnt und förmlich eingeübt werden. Dazu gehört nebst Höflichkeit und Bescheidenheit auch die Körperhaltung. Die Lebensart erfordert ein passendes Benehmen in allen Lagen des Lebens, ein Gefühl für das, was anderen gebührt, ein richtiges Benehmen bei Tische und in der Konversation, mit einem Worte Schicklichkeitsgefühl, vor allem den Frauen gegenüber. Wahrscheinlich wird man auch in Zukunft den Tanz pflegen und die jungen Leute darin unterrichten.

Die Konversation ist in unserer Zeit verwildert. Die Gegensätze sind so scharf, daß viele gar nicht miteinander verkehren wollen, andere über gewisse Themen keine Gedanken friedlich austauschen können. Die Erziehung im Kollektivstaat wird darauf gerichtet sein, zu lehren, daß man geduldig hören, niemand unterbrechen, entgegenstehende Ansichten mit wenigen Worten zu erkennen geben soll, daß niemand das Gespräch an sich reißen, niemand sich ganz davon ausschließen darf, und das ist in der Erziehung praktisch zu üben. Der Gebrauch unserer Frauen, mit der Konversation allerhand Handarbeiten zu verbinden, ist zu loben.

9. Hilfsbereitschaft.

Die Haupttugend, zu welcher der junge Mensch erzogen werden soll, ist Hilfsbereitschaft, der Wille, jedem in Gefahren und Leiden beizustehen, wo die staatliche Fürsorge fehlt oder zu spät käme. Ein Teil des Unterrichts wird der Kenntnis und Übung solcher Hilfe gewidmet sein, welche man zu leisten am wahrscheinlichsten wird in die Lage kommen. Es handelt sich nicht nur um den guten Willen, sondern um das Geschick und das Urteil, wie in vorkommenden Fällen zu helfen sei. Die Bedürftigkeit der Mitmenschen in jener vernünftigen Ordnung ist viel geringer als in der heutigen Ordnung der Dinge, darum werden es viel geringere Übel sein, welche uns veranlassen werden, anderen beizuspringen, zumeist solche, die heute kaum beachtet werden.

10. Pflichtgefühl.

Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen, sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens.

In allen vorbezeichneten Richtungen wird die ganze Jugend erzogen und zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.

Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe, kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des Einzelnen gerecht werden.

Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten, weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet, alle für das kollektive Leben geeignet zu machen.

Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die »Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim« wie folgt.

»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn aufnahmefähig für alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch die Freiheit der Bewegung — Spiel, Laufen, Turnen, Wandern — und die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut. Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des jugendlichen Lebens.

Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen. So bieten sich ihm mannigfache Anknüpfungspunkte, die den Unterricht in steter Beziehung mit dem Leben erhalten.«

So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle Teile aufeinander berechnet sind.

Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt, so wäre die Kaiserin Elisabeth nicht ermordet worden, denn Luchenie war ein outcast, von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine Feindin jener Armen? Tut denn sie ihre Pflicht? Hören wir.

Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, weil sie unheilbar war, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte — wie eine Aussätzige — in einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, denn sie hatte eine ansteckende Krankheit. Sie bettelte, aber sie stahl dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in ein Spital und da wurde ihr der linke Arm abgenommen und erst mit 28 Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen. In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war, mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie, bis ihr der Mund geschwollen war. Auf diese Art erwarb sie sich im Zuchthause einen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr. auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort angekommen, sagte der Bürgermeister, die Strafanstalt habe für sie 5 fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt. Bald darauf wurde die Einarmige verführt und als sie ein Kind gebar, verlassen.

Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?

Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten gegen uns hat?