6. Die Forschung.

Die Voraussetzung jedes Fortschrittes ist die Forschung und der Staat hat sie zu begünstigen. Zunächst ist es Aufgabe aller wissenschaftlich gebildeten Organe, sich der Forschung zu widmen, besonders aller Unterrichtspersonen. Den Lehrkräften an der Universität ist ebenso wie den Akademikern alles zu bieten, was sie zur Forschung brauchen. Die Bereitwilligkeit wird ebenso groß sein, wie heute, die Mittel aber werden viel reichlicher zu Gebote stehen. Ärzte und Pädagogen werden die ihnen vorgeschriebenen Beobachtungen zu sammeln haben und so werden sie sich der Forschung dienstbar machen. Außerdem wird der Staat durch Gründung wissenschaftlicher Vereine und durch Ermunterung der ganzen Bevölkerung zur Beteiligung an Forschungsarbeiten die Forschung fördern. Auch die Verteilung von Stoffen, wovon im vorhergehenden Abschnitte die Rede war, wird vielen Gelegenheit bieten, Entdeckungen zu machen und Personen, die Interesse und Geschick an den Tag legen, werden unterwiesen werden, wie Forschungen angestellt werden und man wird ihnen soweit als tunlich Apparate und Instrumente zur Verfügung stellen.