7. Tagesblätter der Verwaltung.

Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird, und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in [VIII, 4, a,] [b,] und [c,] behandelt werden.

Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und enthalten — wenn es ökonomisch ausführbar ist — tägliche, monatliche und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden Abschnitte [VIII,] das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien, sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen, veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden, andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus anderen Gemeinden. Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher besprochen, Ausführliches ist in [VIII, 4, a,] enthalten.

Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen, da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3½ bis 4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso, wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können.

Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise erfolgen, daß eine allgemeine Verlautbarung der Publikationen der Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden, eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein oder zwei Exemplare aller Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird. Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als Quellen benützen wollen.

Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den Urgemeinden zugesandt zu werden.

Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen, Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur, dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterung von Wahlvorschlägen und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als heute in den Parlamenten.