8. Die Verrechnung und Statistik.
a) Ihre Aufgabe.
Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung, sondern auch dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden Kontrolle der Verteilung, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche, monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist. Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind. Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl. zu veröffentlichen sein.
Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu bestimmen.
b) Die Bevölkerungsstatistik.
Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen, welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein. Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden, Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung vorgeschlagen.
Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum eine Veränderung durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.
Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung, Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht, Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe, abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B. im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden.
c) Die Güter- und Verkehrsstatistik.
Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch, einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich zu prüfen.[16] Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen, Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen- und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann. Die Disposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten, wer in der Gemeinde die Verantwortung für die einzelnen Werte hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung. Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen, Provinzen und dem Staate bestimmt sind.
Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen, sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes, dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für die Gemeindezwecke erfolgt.
d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik.
Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten, wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.
Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist, durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis- und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu überprüfen.
Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten, sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten täglich bekannt werden und daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge und Überschüsse in Kreisen und Provinzen täglich orientieren, aus den ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten zu verständigen.
Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten, also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. In [VIII, 2,] ist auch von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede wäre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben.
Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, [XI,] wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet. Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des statistischen Materials ergeben.
Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung, freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern, welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen, zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken- und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.
e) Beispiele der statistischen Tabellen.
Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet, der Todestag aber nicht gerechnet wird.
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet. Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat, von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien, Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen, insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite 102.)
Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne in A 1 gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3. Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber es wird der Todestag dafür nicht gerechnet. Es wird sich das im Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen. Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts- und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.
Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001
A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.
| Ordnungs- zahl der Gemeinde | Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des Verrechnungs- tages | ||||
| Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage am Vortage | Zahl | Tage | |
| 1 | 9 | 1 485 | 1 | 0 | — | — | 10 | 1 495 |
| 2 | 10 | 1 822 | — | — | — | — | 10 | 1 832 |
| 3 | 7 | 1 370 | 2 | 403 | — | — | 9 | 1 782 |
| 4 | 8 | 1 511 | — | — | — | — | 8 | 1 519 |
| 5 | 9 | 1 288 | — | — | — | — | 9 | 1 297 |
| 6 | 11 | 1 911 | — | — | — | — | 11 | 1 922 |
| 7 | 10 | 1 799 | — | — | — | — | 10 | 1 809 |
| 8 | 8 | 1 489 | — | — | — | — | 8 | 1 497 |
| 9 | 9 | 1 255 | — | — | — | — | 9 | 1 264 |
| 10 | 7 | 1 304 | 1 | 352 | — | — | 8 | 1 664 |
| 11 | 9 | 1 377 | — | — | — | — | 9 | 1 386 |
| 12 | 8 | 1 389 | — | — | — | — | 8 | 1 397 |
| 13 | 11 | 1 917 | — | — | 3 | 755 | 8 | 1 170 |
| 14 | 10 | 1 785 | — | — | 1-A- | 365 | 9 | 1 429 |
| 15 | 11 | 1 889 | — | — | 1-B- | 312 | 10 | 1 587 |
| 16 | 9 | 1 412 | — | — | — | — | 9 | 1 421 |
| 17 | 8 | 1 203 | — | — | — | — | 8 | 1 211 |
| 18 | 10 | 1 706 | — | — | — | — | 10 | 1 716 |
| 19 | 9 | 1 376 | — | — | — | — | 9 | 1 385 |
| 20 | 9 | 1 354 | — | — | — | — | 9 | 1 363 |
| Summa | 182 | 30 642 | 4 | 755 | 5 | 1 432 | 181 | 30 146 |
-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.
-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.
Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt, so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.
Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3, gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.
In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs — hier an erstjährigen Knaben — aus und in der obigen Tabelle liegt in der Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2 und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt wurde, entspricht.
In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also — da es kein Schaltjahr war — das erste Lebensjahr vollendete. Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli 2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich der Tabellen A 1 und A 2 vollkommen klar machen, was die Note besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der Knabe versetzt wurde.
Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8 angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet, wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde, weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne 9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.
Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit der Summen in den einzelnen Gemeinden.
Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie gering die ganze Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, Alinea: [»Um aber jeden«] zu beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern, welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt, sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen, daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon verschickt werden kann.
Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am 13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und versendet.[17]
Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise, der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden. Allein es wurde schon in V, 3, a, Alinea: [»Die Unterrichtspersonen«], bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen, mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240 Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer, befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-, Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht, durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder 7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger Gewandtheit ist die Tabelle A in fünf Minuten zu bearbeiten und durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne 9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst überzeugen.
Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-, Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.
Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigung solcher mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt, daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird.
Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen, sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens, ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den Milchertrag, richtig sind.
Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie zurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde. Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen — in Horizontal- und Vertikalreihen — wird gleichfalls auf etwaige Irrungen führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom empfangenden Teile zu bestätigen.
Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt, weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist, Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun, daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich erfolgreich ist.
Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik, wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht, keinen allzugroßen Raum der in [VI, 7,] geschilderten Blätter einnehmen wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird.
Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich 5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden 6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende Gesamttabellen.
Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.
Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001
A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.
| Ord- nungs- zahl der Gmnde | Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des Verrechnungs- tages | ||||
| Köpfe | Alters- tage | Köpfe | Alters- tage | Köpfe | Alters- tage | Köpfe | Alters- tage | |
| 1 | 65 | 78 000 | 65 | 78 065 | ||||
| 2 | 66 | 78 015 | 1-A- | 1 190 | 65 | 76 890 | ||
| 3 | 59 | 77 233 | 5-B- | 6 124 | 64 | 83 421 | ||
| 4 | 68 | 79 001 | 68 | 79 069 | ||||
| 5 | 70 | 80 236 | 70 | 80 306 | ||||
| 6 | 69 | 79 012 | 2 | 2 405 | 67 | 76 674 | ||
| 7 | 63 | 77 230 | 63 | 77 293 | ||||
| 8 | 64 | 76 819 | 64 | 76 883 | ||||
| 9 | 67 | 77 344 | 67 | 77 411 | ||||
| 10 | 59 | 72 561 | 59 | 72 620 | ||||
| 11 | 62 | 77 344 | 62 | 77 406 | ||||
| 12 | 60 | 72 304 | 60 | 72 364 | ||||
| 13 | 68 | 79 105 | 68 | 79 173 | ||||
| 14 | 66 | 78 158 | 1-C- | 365 | 67 | 78 590 | ||
| 15 | 67 | 78 556 | 67 | 78 623 | ||||
| 16 | 69 | 81 137 | 1 | 1 213 | 68 | 79 992 | ||
| 17 | 71 | 83 115 | 2 | 2 506 | 69 | 80 678 | ||
| 18 | 62 | 77 722 | 2-D- | 1 865 | 60 | 75 917 | ||
| 19 | 65 | 77 204 | 65 | 77 269 | ||||
| 20 | 68 | 80 123 | 68 | 80 191 | ||||
| 1 308 | 1560219 | 6 | 6 489 | 8 | 9 179 | 1 306 | 1558835 | |
-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.
-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.
-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.
So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden, Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird. Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.
Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen, daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel, Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.
Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik einzurichten.
Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte. Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.
Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch, Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut, und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus verspritztem Blute.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| Gemeinde | 1 | 2 | 3 | 4 | ||||||
| Milch | 1. | Ermolken | 1305 | 6 | 805 | — | 1436 | 7 | 1509 | 10 |
| 2. | Zu- u. Abf. | + 213 | 8 | - 70 | 62 | - 714 | 10 | - 705 | 37 | |
| 3. | Deren Verbr. i. G. | 803 | — | 734 | 38 | 721 | 97 | 803 | 73 | |
| 4. | Buttererz. | 31 | 72 | — | — | — | — | — | — | |
| 5. | Käseerz. | 80 | 78 | — | — | — | — | — | — | |
| 6. | Abfall | 603 | 64 | — | — | — | — | — | — | |
| 7. | Dessen Zu- u. Abf. | - 219 | 44 | + 379 | — | + 380 | — | + 385 | — | |
| Butter | 8. | Dessen Zu- u. Abf. | - 11 | 92 | + 18 | 11 | + 17 | 88 | + 19 | 90 |
| 9. | Verbrauch i. d. Gem. | 19 | 80 | 18 | 11 | 17 | 88 | 19 | 90 | |
| Käse | 10. | Vorrat am 9. 7. | 15677 | — | — | — | — | — | — | — |
| 11. | Summa aus 5, 10 | 15757 | 78 | — | — | — | — | — | — | |
| 12. | Verpflgs.- stand | 1100 | — | 1006 | — | 989 | — | 1101 | — | |
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| Ordnungszahl der Gemeinde | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Bevölkerungsstand | 1003 | 999 | 1010 | 1020 | 1005 | 1007 |
| Abwesend | 23 | 19 | 21 | 20 | 25 | 25 |
| Fremd | 120 | 26 | -- | 101 | 72 | 13 |
| Verpflegungsstand | 1100 | 1006 | 989 | 1101 | 1052 | 995 |
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||||||
| 1307 | 12 | 1601 | 3 | 703 | 14 | 1632 | 5 | 1105 | 4 | 1206 | 8 |
| +2151 | 69 | - 874 | 68 | + 72 | 85 | - 884 | 53 | - 323 | 94 | - 400 | 16 |
| 767 | 96 | 726 | 35 | 775 | 99 | 747 | 52 | 781 | 10 | 805 | 92 |
| 121 | 8 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| 308 | 49 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| 2261 | 28 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| -1877 | — | + 387 | — | + 384 | — | + 383 | — | + 385 | — | + 385 | — |
| - 102 | 10 | + 17 | 91 | + 19 | 13 | + 18 | 43 | + 19 | 26 | + 19 | 87 |
| 18 | 98 | 17 | 91 | 19 | 13 | 18 | 43 | 19 | 26 | 19 | 87 |
| 63007 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| 63315 | 49 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| 1052 | — | 995 | — | 1063 | — | 1024 | — | 1070 | — | 1104 | — |
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
| 1011 | 1007 | 1009 | 1001 | 1013 | 1015 | 1004 | 1008 | 1580 |
| 27 | 25 | 29 | 18 | 24 | 25 | 26 | 23 | 35 |
| 79 | 42 | 90 | 121 | 87 | 51 | 34 | 30 | 57 |
| 1063 | 1024 | 1070 | 1104 | 1076 | 1041 | 1012 | 1015 | 1002 |
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | ||||||
| 1305 | 2 | 1145 | 4 | 1620 | 3 | 907 | 12 | 1436 | 5 | 1527 | 6 |
| 519 | 54 | +2056 | 72 | - 881 | 27 | - 166 | 17 | - 266 | 59 | +1488 | 76 |
| 785 | 48 | 759 | 93 | 738 | 76 | 740 | 95 | 1169 | 46 | 745 | 33 |
| — | — | 109 | 88 | — | — | — | — | — | — | 101 | 55 |
| — | — | 290 | 12 | — | — | — | — | — | — | 275 | 45 |
| — | — | 2041 | 83 | — | — | — | — | — | — | 1893 | 49 |
| + 385 | — | -1650 | 63 | + 381 | — | + 381 | — | + 420 | 19 | -1520 | — |
| + 19 | 53 | - 91 | 14 | + 18 | 22 | + 18 | 27 | + 29 | 84 | - 83 | 17 |
| 19 | 53 | 18 | 74 | 18 | 22 | 18 | 27 | 28 | 84 | 18 | 38 |
| — | — | 54402 | — | — | — | — | — | — | — | 50301 | — |
| — | — | 54692 | 12 | — | — | — | — | — | — | 50576 | 45 |
| 1076 | — | 1041 | — | 1012 | — | 1015 | — | 1602 | — | 1021 | — |
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | Summe |
| 1001 | 1003 | 1009 | 1003 | 1002 | 20710 |
| 27 | 29 | 25 | 27 | 28 | 501 |
| 47 | 36 | 28 | 130 | 28 | 1192 |
| 1021 | 1010 | 1012 | 1106 | 1002 | 21401 |
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
| 17 | 18 | 19 | 20 | Summe oder Differenz | Verkehr nach außen | ||||||
| 1231 | 8 | 1306 | 15 | 1108 | 17 | 906 | 17 | 25101 | 58 | — | — |
| - 493 | 78 | + 493 | 78 | - 300 | 79 | - 174 | 73 | - 300 | 29 | + 300 | 29 |
| 737 | 30 | 738 | 76 | 807 | 38 | 731 | 46 | 15622 | 73 | — | — |
| — | — | 47 | 75 | — | — | — | — | 411 | 98 | — | — |
| — | — | 127 | 34 | — | — | — | — | 1082 | 18 | — | — |
| — | — | 886 | 8 | — | — | — | — | 7686 | 32 | — | — |
| + 382 | — | - 503 | 12 | + 387 | — | + 381 | — | — | — | — | — |
| + 18 | 18 | - 29 | 53 | + 19 | 91 | + 18 | 4 | — | — | + 26 | 38 |
| 18 | 18 | 18 | 22 | 19 | 91 | 18 | 4 | 385 | 60 | — | — |
| — | — | 22503 | — | — | — | — | — | 205890 | — | — | — |
| — | — | 22630 | 34 | — | — | — | — | 206972 | 18 | — | — |
| 1010 | — | 1012 | — | 1106 | — | 1002 | — | 21401 | — | — | — |
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016 Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem Durchschnitte mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre. Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf 8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]
Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen.
Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000 Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]
Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen, daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht, welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem Tage erzeugten Butter ergeben.
Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen, daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen 3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker, Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden, welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der Frachtgelegenheit geschehen könnte.
Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes: Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden — der Annahme zufolge — keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert. Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben, so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder Verteilung ausgewiesen werden.
Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist, wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind, wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.
In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden. So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form für dessen Orientierung zu sorgen.[21]
Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um 300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen, wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung der großen Städte sein.
Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie aus dem obigen Absatze, Alinea: [»Es ist noch zu bemerken«], Seite 109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist, der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre, so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen, der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.
Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird, weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.
Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist, als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen, wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.
Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der Statistik das Äußerste an Genauigkeit vor ihrer Veröffentlichung die größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt, daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis. Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tage und zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen möglich sein wird, wenn ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen. Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden, sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte.
Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art, sondern die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten von Produktion und Verteilung, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen, aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen Interessen.
Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- und Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden. Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich sein.
Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel [IV,] wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des beständigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde.
Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse allein für diese Gebarung maßgebend sein darf.
Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen, wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe des Verpflegstandes feststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte.
Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den Verbrauch dieser Stoffe wäre der Verpflegstand wohl nicht maßgebend. Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein statistischer Monatsausweis vollkommen genügen.
Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen. Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein. Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der Nutzbauten statistisch nachzuweisen.
Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.
Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände, wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u. dergl. Dann Medikamente und andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre. Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2, Alinea: [»Sehr zu fördern«] mitbestimmend sein.
Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern, welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zu halten sein.