Zur Geschichte des Bibers in Sachsen
Von Rud. Zimmermann, Dresden
Zu den Mitteilungen über das Vorkommen des Bibers in Sachsen von Dr. Koepert in Band X, Heft 1–3, Seite 56–58 der Heimatschutz-Mitteilungen seien mir einige ergänzende Angaben gestattet.
Der Biber, dessen einst viel weiter ausgedehntes Verbreitungsgebiet in Deutschland heute zu dem letzten, räumlich kleinen Vorkommen im Gebiet der Mulde und der Elbe zwischen den Städten Dessau und Magdeburg zusammengeschrumpft ist, hat sich in unserem Vaterlande Sachsen ziemlich lange gehalten; sein letztes Vorkommen an der Mulde bei Wurzen ist erst in den vierziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts erloschen. Allerdings hat er es bei uns nie zu einer besonders großen Verbreitung gebracht; die ganze Natur des Landes, das nur in seinen nördlichen Teilen dem Tiere zusagende Aufenthaltsorte bieten konnte, ist einer weiteren Ausdehnung seines Vorkommens von vornherein hinderlich gewesen. Bereits in vorgeschichtlicher Zeit stoßen wir auf seine ersten Spuren im heutigen Sachsenlande: Funde eines Unterkieferastes einmal in einer neolithischen Erdgrube bei Zauschwitz nahe bei Pegau (unweit der Elster) und zum anderen in der Heidenschanze bei Coschütz südwestlich von Dresden, sei er aus der slawischen oder der vorslawischen Zeit, denen sich spätere weitere sechs Kieferreste von Leckwitz unweit der Elbe aus slawischer Zeit angeschlossen haben, sind die ersten sicheren Belege vom Vorkommen des Tieres in nachdiluvialer Zeit und geben uns gleichzeitig Kunde von der Verwendung seines Fleisches in der »Küche« der vorgeschichtlichen Bewohner unseres Landes. In geschichtlicher Zeit nennt den Biber Lehmann in seinem »Historischen Schauplatz derer natürlichen Merckwürdigkeiten in dem Meißnischen Ober-Erzgebirge«, 1699. Er schreibt: »Biber sind nicht so gemein als die Fischotter, welche aber von den dazu bestellten Otternfängern aufgesucht und ausgegraben werden.« Jedoch dürfte er sich dabei, da der Biber seinem ganzen Wesen und seiner Lebensweise nach aber wohl kaum jemals im Erzgebirge, auf das sich ja die Lehmannsche Darstellung bezieht, vorgekommen sein dürfte, schwerlich auf eigene Erfahrungen und Kenntnisse gestützt, sondern lediglich unverbürgtes Gerede wiedergegeben haben. Wie Lehmann, so erwähnen auch andere spätere Schriftsteller den Biber nur dem Namen nach, geben aber niemals einen Fundort an oder sprechen sich über solche so allgemein aus, daß wir uns daraus kaum ein genaueres Bild von der ehemaligen Verbreitung des Tieres im heutigen Sachsen machen können. v. Fleming in seinem »Vollkommenen deutschen Jäger«, 1719, und ebenso Döbel in seiner »Jäger-Practica«, 1746, gedenken des Tieres nur kurz; v. Fleming sagt, daß »dieses Tier hier zu Lande sehr rar ist, und man nur wenige oder keinen antreffen wird,« während Döbel genauer ein Vorkommen nur aus dem Dessauischen, also überhaupt nicht aus Sachsen, anführt. Erst Dietrich aus dem Winckell erwähnt ihn 1805 in seinem »Handbuch für Jäger« »von der Mulde«, fügt dem aber leider auch wieder keine genauere Ortsbezeichnung bei, so daß sich nicht entscheiden läßt, ob er dabei auch die Mulde heute sächsischen Anteiles im Auge gehabt hat. Ebenso sagt Pölitz in seiner »Geschichte, Statistik und Erdbeschreibung des Königreichs Sachsen«, 1808–1810 (das damals aber ja noch die jetzt preußische Provinz Sachsen mit umfaßte), »daß man Biber allgemein in der Elbe und Neiße findet«, bis dann schließlich 1822 Schumann im achten Bande seines »Lexikons von Sachsen« sich als erster Schriftsteller genauer über das Vorkommen des Tieres ausläßt und uns mitteilt, daß »Biber nur an der Mulde bei Wurzen und an der Elbe bei Strehla vorkommen.« Ein uns erhalten gebliebenes Verzeichnis des während der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Georg I. (1611–1656) auf Jagden entweder von diesem selbst oder in seinem Beisein erlegten Wildes führt 37 erbeutete Biber auf, und ein weiteres aus der Regierungszeit seines Nachfolgers Johann Georg II. (1656–1680) gibt gar 597 Biber als erlegt an (die Angabe im neuen Brehm, Säugetiere, zweiter Band, Seite 443, von 347 Stück – nach Genthe – muß dementsprechend berichtigt werden) von denen neun vom Kurfürsten selbst erbeutet worden sind. Doch darf man dabei nicht vergessen, daß damals das Land eben auch noch die Provinz Sachsen mit umfaßte, die ja wohl ohne allen Zweifel den Löwenanteil an den erlegten Bibern geliefert haben wird.
Der Fang der Biber, die man lange Zeit hindurch fälschlicherweise als arge Fischräuber ansprach – erst Döbel in seiner »Jäger-Practica« läßt sie als solche nicht mehr gelten – lag im ehemaligen Kursachsen den Fischotter- und Biberfängern ob, die im Frühjahr und Herbst in ihren Bezirken von einem Amt zum anderen zu reisen und neben den Fischottern und dem übrigen kleinen Raubzeug auch dem Biber nachzustellen hatten. Sie erhielten, solange sie unterwegs waren, für sich, ihre Gehilfen und ihre Hunde eine tägliche Auslösung, und gegen Aushändigung der erlegten Tiere oder ihrer Felle noch einen besonderen Fanglohn. Der Biber scheint sich auch einer gewissen Schonzeit, allerdings weniger aus rein weidmännischen Gründen, sondern, wie es scheint, mehr einer bestimmten Verwendung seines Wildbretes wegen (als Fastenspeise), erfreut zu haben, wie aus einer Verordnung des Oberhofjägermeisters von Wolffersdorf vom 28. Februar 1750 an den Otter- und Biberfänger Kluge in Dittersbach bei Chemnitz hervorgeht. In dieser Verordnung wird dem Genannten vorgehalten, daß er »die Biber ohne Unterschied der Zeit gefangen und eingeliefert, da doch laut bereits erteilter Verordnung solches nicht eher als zur jetzigen Fastenzeit, da es hergegen daran mangelt, geschehen sollen,« und ihm von neuem anbefohlen wird, »künftig keinen Biber eher als zur Fastenzeit zu fangen und in der Haut ins Dresdener Provianthaus einzuschicken.« »Dafern ein Biber von ungefähr eingeht, so ist solcher jedoch jedesmal in der Haut zum Dresdener Provianthaus einzuschicken.« Von den Fischotter- und Biberfängern waren außer dem bereits von Dr. Koepert erwähnten, der in Hintergersdorf seinen Sitz hatte, noch drei weitere angestellt, je einer in Elbenau an der Elbe (Regierungsbezirk Magdeburg) und in Liebenwerda an der Schwarzen Elster, also in der heutigen Provinz Sachsen, der dritte in Dittersbach bei Chemnitz, dessen Bezirk gleich dem Hintergersdorfer nur auch heute noch sächsisches Gebiet umfaßte, nämlich die Ämter Augustusburg, Wolkenstein, Grünhain, Schwarzenberg, Stollberg, Chemnitz, Rochlitz, Colditz, Grimma, Wurzen, Leisnig und Sachsenburg. Im Jahre 1764 wurde durch eine Verordnung des damaligen Landesverwesers, des Prinzen Xaver, die Einrichtung der Fischotter- und Biberfänger, die mindestens bis ins siebzehnte Jahrhundert zurückreicht, aufgehoben. Es scheint, als ob neben diesen, von der Landesregierung bestellten Biber- und Otterfängern aber auch noch einzelne Ämter eigene Fänger verpflichteten. Pfau wenigstens berichtet uns, daß das Rochlitzer Amt 1651 einen solchen anstellte, der 1656 vier Biber an der Zschopau bei Waldheim fing.
Leider aber sind uns weder über die Mengen der von den Fängern erbeuteten Biber – und noch weniger über die Orte der Erbeutung sichere Angaben überliefert, es müßte dann sein, daß die fünfhundertsiebenundneunzig Biber aus der Zeit Johann Georgs II. zum großen Teil den Fängern zum Opfer gefallen sind. Aus den Verordnungen an den Dittersbacher und den Hintergersdorfer Fänger aber wissen wir jedenfalls mit voller Sicherheit, daß auch im Gebiete des heutigen Sachsens Biber erbeutet worden sind, und wir werden dabei wohl kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß sie ausschließlich im nordsächsischen Flachland teils an der Mulde, teils an der Elbe und wahrscheinlich auch in der Oberlausitzer Niederung, die wohl zum Bezirk des Liebenwerdaer Fängers gehört hat, gefangen worden sind.
Für die Oberlausitz erwähnt den Biber die Zittauer Forstordnung vom Jahre 1730. Jedoch ist nach Tobias hier der letzte bereits 1785 oder 1787 bei Leschwitz oder Deutsch-Ossig in der heutigen preußischen Oberlausitz gefangen worden, so daß die oben angeführte Angabe von Pölitz vom Vorkommen in der Neiße schon für ihre Zeit nicht mehr richtig gewesen ist. Immerhin wurden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in Bautzen noch Biberhüte angefertigt und weithin verschickt. Wann der Nager an der Elbe sächsischen Anteiles ausgerottet worden ist, ist leider nicht mehr festzustellen; außer der Mitteilung Schumanns vom Jahre 1822 besitzen wir von hier keinerlei Nachrichten mehr über ihn. Wohl aber liegen über sein Vorkommen und sein Verschwinden an der Mulde bei Wurzen einige verläßlichere Unterlagen vor. Das fürstliche Museum zu Waldenburg besitzt einen 1846 bei Wurzen erlegten Biber und außerdem befinden sich noch, wie 1909 Dr. Hesse mitteilt, im Leipziger Zoologischen Museum zwei Stücke gleichfalls von der Mulde. Das eine, ein altes Tier, trägt als Datum den 30. Januar 1809, das andere aber ist leider ohne Datum und nur mit der Fundortsangabe »Nischwitz bei Wurzen« ausgezeichnet. Hesse vermutet auf Grund der Abfassung und der Schrift des Zettels, daß es etwa gleichzeitig mit dem Waldenburger Stück, vielleicht aber auch noch bedeutend früher als dieses erbeutet sein könnte. Ein 1869 zuerst in der Gartenlaube erschienener Aufsatz Guido Hammers, der dann auch in dessen 1891 herausgekommene »Wild-, Wald- und Weidmannsbilder« übergegangen ist, berichtet von einem wildernden Schäfer in einem Dorfe bei Wurzen, der einen Biber an der Mulde in einem Eisen fing, das Wildbret mit seinen Vertrauten verzehrte, Fell und Geil aber nach Leipzig schaffte, wo es Hehler heimlich verwerteten. Nach einer Auskunft Hammers an Fickel ist der Zeit dieses Vorganges aber nicht mehr sicher nachzukommen, doch dürfte der letzte Biber auf Püchauer Flur, nördlich von Wurzen erbeutet worden sein. In dem Waldenburger Biber besitzen wir demnach das nachweisbar späteste Belegstück für das Vorkommen des Bibers in Sachsen. – Für ein Vorkommen des Tieres weiter flußaufwärts an der Mulde wie auch an der Elbe besitzen wir mit Ausnahme jener schon erwähnten Angabe von Waldheim aus historischer Zeit keinerlei Anhalt – für die Elbe allerdings läßt der schon eingangs erwähnte Coschützer Fund auf ein Vorkommen stromaufwärts bis in die Dresdener Gegend wenigstens in vorgeschichtlicher Zeit schließen – und auch des Tieres Wesen und Lebensweise sprechen, wie eingangs ebenfalls bereits angedeutet, gegen eine größere Verbreitung landeinwärts. Aus dem Gebiete der Vereinigten Mulde dürfte unser Tier in das der Zwickauer Mulde kaum weiter als über die Strecke Colditz–Rochlitz–Wechselburg vorgedrungen sein – ein von Pfau als Stütze für ein häufigeres Vorkommen bei Rochlitz angeführter Flurnamen bezieht sich auf eine Stelle, deren ganzer Charakter gegen ein dauerndes Vorkommen des Nagers spricht – und für das Gebiet der Freiberger Mulde, deren Unterlauf für ein Vorkommen des Tieres viel geeigneter erscheint, als der der Zwickauer Mulde, wird sein Vorkommen aus dem Charakter des Tales bis über die Gegend Roßwein–Nossen hinaus wahrscheinlich. Einzeln mag er dann, wie der schon erwähnte Fund in der Zschopau bei Waldheim beweist, in den Unterlauf der Nebenflüsse aufgestiegen sein. Ein 1636 beim Fischen in der Mulde in Zwickau gefangener Biber, und ein anderer, 1748 auf einem Elbheger bei Niedermuschitz bei Meißen erbeuteter, dürften lediglich einzelne versprengte Tiere gewesen sein. Darauf deutet ja auch schon der Umstand hin, daß die zeitgenössischen Chronisten sie besonders erwähnen, demnach ihre Erbeutung als ein ungewöhnliches Ereignis aufgefaßt haben. – Aus der Einrichtung der Biber- und Otterfänger auf ein häufigeres Vorkommen und eine weitere Verbreitung zu schließen, ist meines Erachtens falsch; die Fänger waren zur Vertilgung von Raubzeug überhaupt angestellt und hatten dabei eben auch, soweit er in ihren Bezirken überhaupt vorkam, dem als Fischräuber angesprochenen Biber mit nachzustellen, und daß sie diesen dabei nie in großen Mengen fingen, geht deutlich auch aus der oben wiedergegebenen Vermahnung des Dittersbacher Fängers hervor, in der es heißt: »da es dann hergegen daran mangelt«, was aber bei einem häufigeren Vorkommen des Tieres nicht der Fall hätte sein können. Wenn daher Berge annimmt, daß man den Biber schon damals bei uns nicht mehr in größeren Kolonien, sondern immer nur einzeln oder familienweise antraf, so wird man ihm darin nur beistimmen können.
Ob schließlich das durch den Zauschwitzer Fund wenigstens für die vorgeschichtliche Zeit gesicherte Vorkommen des Nagers auch in der Weißen Elster noch in die geschichtliche Zeit hinein angedauert hat, läßt sich heute kaum entscheiden, doch spricht meines Erachtens nichts gegen die Annahme, daß der Biber dort wenigstens noch bis ins frühe Mittelalter hinein vorkam, und dort erst später seinem Schicksal erlegen ist.
Anmerkung: Eine Zusammenstellung des Schrifttums und der Quellen zu vorliegender Arbeit findet sich am Schlusse meiner Untersuchung »Zur Geschichte des Bibers im Gebiete des ehemaligen Königreichs Sachsen« im »Naturwissenschaftlichen Beobachter« 62, Frankfurt a. M. 1921, S. 97 bis 104.