Das Finanzwesen.
§ 41. Attische Längen-, Flächen- und Hohlmaße.
Die Grundlage bildet das dem menschlichen Körper entlehnte Längenmaß:
| 1 δάκτυλος, Fingerbreite | = | 1,85 | cm |
| 1 παλαιστή, Handbreite = 4 δάκτυλοι | = | 7,4 | " |
| 1 σπιθαμή, Spanne der Hand = 3 παλαισταί | = | 22,2 | " |
| 1 πούς, Fuß = 4 παλαισταί = 16 δάκτυλοι | = | 29,6 | " |
| 1 πῆχυς, Elle = 1½ πόδες = 6 παλ. = 24 δακτ. | = | 44,4 | " |
| 1 ὀργυιά, Klafter = 4 Ellen = 6 Fuß | = | 1,776 | m |
| 1 πλέθρον = 100 Fuß | = | 29,6 | " |
| 1 στάδιον = 600 Fuß | = | 177,6 | " |
| (1 olympisches Stadion = 192,27 m.) | |||
Flächenmaße:
| 1 Quadratfuß (τετράγωνος πούς) | = | 0,087 □m |
| 1 Plethron = 10 000 □Fuß | = | 0,087 Hektar. |
Hohlmaße:
Entsprechend den Haupterzeugnissen der antiken Landwirtschaft, Wein und Öl einerseits und Getreide andererseits, gab es zwei Hohlmaße:
| 1. für Flüssiges: | |||
| 1 κύαθος | = | 0,045 | Liter |
| 1 κοτύλη = 6 κύαθοι | = | 0,27 | " |
| 1 χοῦς = 12 κοτύλαι | = | 3,24 | " |
| 1 μετρητής = 12 χόες | = | 38,88 | " |
| 2. für Trockenes: | |||
| 1 κύαθος | = | 0,045 | Liter |
| 1 κοτύλη | = | 0,27 | " |
| 1 χοῖνιξ = 4 κοτύλαι | = | 1,08 | " |
| 1 ἑκτεύς = 32 κοτύλαι | = | 8,64 | " |
| 1 μέδιμνος | = | 51,84 | " |
§ 42. Das Münz- und Gewichtssystem.
Die Edelmetalle sind das geeignetste Tauschmittel, ihre Seltenheit und vorzüglichen Eigenschaften verleihen ihnen hohen und beständigen Wert. Schon frühe wurden dieselben daher am Nil, Euphrat und Hermos als Wertmesser überhaupt verwendet und zu leichterem Gebrauch in handliche Formen wie Ringe, Stäbe, Scheiben, Kugeln gebracht. Wurde nun ein Stück Gold oder Silber mit einem staatlichen Stempel versehen, welcher die Feinheit des Korns und die Richtigkeit des Gewichts beurkundete, so hatte man die Münze. Da also Münzen gestempelte Gewichtsstücke sind, nach denen nicht selten auch später noch z. B. in Rezepten gerechnet wird, so bedeuten die Namen der Werteinheiten ursprünglich Gewichte, und wenn hier von Währung gesprochen wird, so ist ein Gewichtssystem gemeint, das sich nach einer bestimmten Gewichtseinheit gliedert. Kurant in [pg 97]Griechenland war stets das Silber, das in reichlicher Menge vorhanden war; Attika insbesondere hatte an den Bergwerken von Laurion eine sprudelnde – noch heute nicht ganz versiegte – Silberquelle. Die älteste Währung in Griechenland war die von der Insel Ägina mit dem „Schildkröte“ genannten Silberstater im Gewicht von 12,4 g, welcher auch in Athen vor Solon als Didrachmon ausgeprägt wurde (s. Nr. 3 der Abbildung).
Bei den ältesten griechischen Münzen, welche noch keine Legende haben, zeigt die Vorderseite (Avers) einfache Münzbilder, den Pegasos in Korinth (Nr. 2), die Biene zu Ephesos, das Gorgoneion oder den Stier in Athen, den Schild in Böotien; die Rückseite (Revers) das eingeschlagene Quadrat, welches die Münze auf dem Prägstock festhielt.
Solon vertauschte die äginetische Währung mit derjenigen von der Insel Euböa, welche das asiatische Goldgewichtssystem auf Silber übertragen darstellte. Darnach war das Talent zu 60 Minen = 26,196 kg. Mit Solon beginnt die Jugendzeit des Münzwesens, welche etwa bis 460 v. Chr. reicht. An die Stelle jener einfachen Bilder treten Köpfe von Göttern, das Quadrat erhält Diagonalen, Buchstaben und Figuren. So zeigt in Athen seit Peisistratos die Vorderseite den altertümlichen Pallaskopf, welcher auch später beibehalten wurde, die Rückseite im Quadrat die Eule, den Ölzweig und die Legende ΑΘΕ(ναίων) (Nr. 1). Das gewöhnliche Silberstück war das Tetradrachmon (4 Drachmen) im Gewicht von 17,47 g; daneben wurde Silber bis zu den kleinsten Nominalen herab ausgebracht (Tetartemorion = ¼ Obol zeigt eine Mondsichel, wiegt 0,182 g). Gold, dessen Wertverhältnis zum Silber in Athen zwischen 14–10:1 schwankte, wurde nur ausnahmsweise, und zwar [pg 98]auf dasselbe Gewicht wie Silber (1 Goldstater = 1 Didrachmon), Kupfer erstmals etwa 440 v. Chr. als Chalkus (χαλκοῦς), dann auch als Lepton (λεπτόν) = ⅛ und 1/16 Obol ausgeprägt. Die durch Solon eingeführte Währung zeigt also:
| Talent | Minen | Drachmen | Obolen | Gewicht | Geldwert |
| (τάλαντον) | (μναῖ) | (δραχμαί) | (ὀβολοί) | ℳ ₰ | |
| 1 | 60 | 6000 | 36000 | 26,196 kg | 4715.– |
| 1 | 100 | 600 | 436,6 g | 78.60 | |
| 1 | 6 | 4,36 | –.79 | ||
| 1 | 0,73 | –.13 |
| Obol | Tetartemorien | Chalkoi | Lepta | Geldwert |
| (ὀβολός) | (τεταρτημόρια) | (χαλκοῖ) | (λεπτά) | ₰ |
| 1 (Nr. 8) | 4 | 8 | 16 | 13 |
| 1 | 2 | 4 | 3 | |
| 1 | 2 | 1½ |
Da die Münzen Athens wegen der Feinheit ihres Gehaltes überall gern genommen wurden, so erlangte die attische Währung, getragen von der politischen und merkantilen Bedeutung der Stadt, allgemeine Geltung in Hellas und wurde von Alexander dem Großen auf sein Münzsystem übertragen.
Die Glanzzeit griechischer Prägekunst reicht von 460 bis in die Zeit der ersten Diadochen. Die Vorderseite zeigt herrliche Götterköpfe (vgl. Apollo auf der Tetradrachme von Rhegion, Nr. 7, Zeus auf der von Elis, Nr. 4), oder lebensvolle Porträtköpfe (Nr. 6 Antigonos Gonatas [277–239 v. Chr.]). Auf der Rückseite werden größere Darstellungen, meist auf geschichtliche Ereignisse bezüglich, gewagt. So bringt auf der Münze des Pyrrhos (307 bis 272 v. Chr.) Thetis Achill, dem Ahnherrn der epeirotischen Könige, auf einem Seetier reitend die Waffen von Hephaistos (Nr. 5).
Auswahl griechischer Silbermünzen.
§ 43. Die allgemeine Finanzlage.
Die volkswirtschaftliche Lage Attikas war an sich sehr ungünstig, weil das Land viel mehr Güter verbrauchte, als erzeugte. Daher floß bei starkem Überwiegen der Einfuhr über die Ausfuhr jährlich ein großer Teil des Volksvermögens ins Ausland (allein für Getreide 250 Talente). Allein dieser Ausfall wurde im 5. Jahrhundert reichlich ersetzt durch die Zahlungen der Seestaaten in die Bundeskasse, welche 454 von Delos nach Athen verlegt wurde, wie durch den Silberreichtum des Landes und die Erträgnisse des großen Handelshafens Peiraieus. Der Vorrat an Staats- und Tempelgeldern auf der Burg betrug 435 v. Chr. 9700 Talente (= 45 Mill. Mark). Allein dieser Schatz wurde durch die Bauten auf der Burg, sowie durch die Kosten des Peloponnesischen Krieges völlig aufgebraucht; während des 4. Jahrhunderts konnten die Finanzen nur mit Mühe im Gleichgewicht erhalten werden. Während die Ansprüche an die Staatskasse infolge der Steigerung der Tag- und Festgelder und des neuaufkommenden Söldnerwesens wuchsen, gingen die Einnahmen fortwährend zurück.
Die Hilfsmittel der heutigen Finanzverwaltung, wie Budget, d. h. Voranschlag der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, und Befriedigung außerordentlicher Bedürfnisse durch öffentliche Anleihe, waren in Athen unbekannt. Außerordentlichen Anforderungen konnte man also nur gewachsen sein, wenn man die jährlichen Überschüsse zu einer Reserve anhäufte, wie dies im 5. Jahrhundert geschehen war. Seitdem aber diese in leichtfertigster Weise zu Festzwecken verschleudert wurden, brach sofort nach Erschöpfung der laufenden Mittel die größte Not ein, behufs deren Beseitigung man zu dem sehr mangelhaften Auskunftsmittel einer außerordentlichen Vermögensumlage greifen mußte.
§ 44. Einnahmen und Ausgaben.
Die ordentlichen Einnahmen bildeten: der Ein- und Ausfuhrzoll (2%), die Hafengebühr, die Steuer beim Verkauf von Grundstücken (1%), die Tor- und Marktsteuer, das Schutzgeld der Schutzbürger (12 Drachmen), die Kopfsteuer der Sklaven (3 Obolen), die Erträgnisse staatlicher Liegenschaften und die Gerichtsgelder. Die Erhebung der Zölle (τέλη) wurde nicht wie bei uns vom Staat selbst besorgt, sondern an Zollpächter (τελῶναι) um bestimmten Preis vergeben. Ebenso wurde die Ausbeutung der Silberbergwerke gegen eine einmalige Summe und Entrichtung des 24. Teils des jeweiligen Jahresertrags verpachtet. Die reichste Einnahmequelle aber floß in den Tributen der Bundesgenossen, die zu Anfang des Bestehens des 1. Seebundes 460 Talente, später noch mehr betrugen, wogegen die „Beiträge“ der Mitglieder des 2. Seebundes (378 bis 338, vgl. [§ 66]) allerdings erheblich geringer waren. Dazu kamen als ordentliche indirekte Einnahmen die sogenannten Leiturgien ([§ 45]).
Ist die Staatskasse erschöpft, so wird zur Leistung freiwilliger Beiträge (ἐπιδόσεις) bzw. zinsfreier Darlehen aufgefordert oder durch Volksbeschluß (vgl. [§ 33] über ἄδεια) eine Vermögensumlage (εἰσφορά) angeordnet. Diese erfolgte bis 377 v. Chr. auf Grund der Solonischen Schätzungsklassen. Dieselben beruhten von Hause aus auf einer Schätzung des Jahreseinkommens und waren im 5. Jahrhundert in der Weise abgeändert worden, daß nicht bloß der Ertrag des Grundbesitzes, sondern auch der des beweglichen Vermögens berechnet wurde. Endlich wurde ein degressiver Steuersatz dadurch erreicht, daß bei Klasse II nur 5/6, bei Klasse III nur 5/9 des Jahreseinkommens der Besteuerung unterworfen wurden.
| Klasse | Jahres- Einkommen | Davon Steuer-Kapital | Zahlt bei Vermögens- Umlage von 1% |
| I | 6000 Dr. | 5/5 = 6000 Dr. | 60 Dr. = 1% |
| II | 3600 Dr. | 5/6 = 3000 Dr. | 30 Dr. = 0,83% |
| III | 1800 Dr. | 5/9 = 1000 Dr. | 10 Dr. = 0,55% |
| IV | war von allen Leistungen befreit. | ||
Unter Archon Nausinikos (377 v. Chr.) wurde eine Neueinschätzung des Grundbesitzes, der Gebäude und des beweglichen Vermögens vorgenommen und eine Neuveranlagung in der Weise festgesetzt, daß ein nach den Schätzungsklassen verschiedener, degressiv abnehmender Teil des Vermögens als Steuerkapital (τίμημα) angenommen wurde. Dasselbe betrug in der ersten Klasse ein Fünftel des eingeschätzten Vermögens. Die Gesamtsumme des Steuerkapitals betrug 5750 Talente. Alle Steuerpflichtigen wurden in (wahrscheinlich 20) Steuerverbände (Symmorien) eingeteilt. Zuerst erhob der Staat die Umlage unmittelbar, 362 v. Chr. wurde den 15 Reichsten jeder Symmoria die Pflicht auferlegt, den Gesamtbetrag, welcher dieselbe traf, als Vorschuß zu erlegen und die einzelnen Beträge von den Mitgliedern einzuziehen.
Ordentliche Ausgaben waren: der Aufwand für die Opfer und Wettkämpfe an den großen Festen (409 v. Chr. für Wettkämpfe an den Panathenäen 5⅙ Talente); die Schaugelder ([§ 28]) für alle großen Feste (2 Obolen für den Tag); die Taggelder ([§ 28]) für die Gerichte, den Rat, die Volksversammlung, die neun Archonten (4 Obolen); die Diäten für Festgesandtschaften; der Sold für Unterbeamte und die Polizei (1200 Skythen, vgl. [§ 32]); die Beiträge zur Anschaffung der Pferde der Reiterei und Ausrüstung der Kriegsschiffe, die Unterhaltungskosten der Festungswerke, Werften, öffentlichen Bauwerke und [pg 103]Straßen. Eine schöne Sitte war es, daß der Staat die Invaliden, die zahlreichen unmündigen Kinder der im Krieg Gefallenen, sowie erwerbsunfähige Leute (ἀδύνατοι), welche weniger als drei Minen besaßen, unterstützte. (Köstliche Rede eines Erwerbsunfähigen, Lys. 24.)
Außerordentliche Ausgaben verursachten die großen Bauten, welche indes zumeist aus den reichen Tempelschätzen bestritten wurden, und die Kriegführung. Ein Hoplit oder Matrose erhielt ½ Drachme Sold, ½ Drachme Verpflegungsgeld (σῖτος, σιτηρέσιον), ein Reiter das Doppelte. Die Sätze für Söldner waren noch höher; die Unterhaltung eines Kriegsschiffes kostete monatlich ½ bis 1 Talent.
Die Oberaufsicht über die gesamte Finanzverwaltung führt der Rat; vor seinen Augen besorgen und buchen die zehn Einnehmer (ἀποδέκται) die Einnahmen. Gefälle und eingezogene Güter werden von den zehn Verkäufern (πωληταί) verkauft oder verpachtet; zehn Eintreiber (πράκτορες) besorgen die Eintreibung von Geldbußen und Staatsguthaben. Behufs einheitlicher Ordnung des Finanzwesens wurde gegen Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. die Stelle eines Hauptverwalters (ὁ ἐπὶ τῇ διοικήσει) für eine vierjährige Finanzperiode geschaffen.
§ 45. Die Leiturgia (Staatsleistung).
Eine eigenartige Steuerart, wobei der einzelne eine Leistung für das Gemeinwesen unmittelbar verrichtete, war die Leiturgia. Die wichtigsten Formen derselben sind: 1. die Chorausstattung (Choregie, [§ 54]); 2. die Gymnasienvorstandschaft (γυμνασιαρχία), die Bestreitung der Kosten für den Unterhalt der Teilnehmer an den Fackelwettläufen, die an den Festen des Hephaistos, Prometheus, Pan, der Athene und Bendis stattfanden; 3. die Bewirtung (ἑστίασις) der Kreisgenossen an den großen Staatsfesten; [pg 104]4. die Leitung der Festgesandtschaften (ἀρχιθεωρία) zu den vier großen Nationalfesten und nach Delos, welche sehr hohen Aufwand erforderten ([§ 68]); 5. die Kriegschifführung (τριηραρχία, [§ 57]). Die Feldherren bestimmten alljährlich 400 Trierarchen aus der Zahl der Höchstbesteuerten. Da die Zahl dieser andauernd zurückging, wurden 356 nach dem Beispiel der Steuerverbände ([§ 44]) die 1200 Reichsten in 20 trierarchische Verbände eingeteilt, innerhalb deren einzelne Gruppen von mehreren Mitgliedern ein Schiff ausrüsteten. Durch die Reform des Demosthenes 340/39 wurden die trierarchischen Leistungen genau nach dem Vermögen abgestuft.
Ein besonderer Vorzug der Leiturgia war, daß die Opferwilligkeit durch den Ehrgeiz gesteigert wurde, indem vorzügliche Leistungen durch Dreifüße, goldene Kränze usw. geehrt wurden. Verpflichtet waren hierzu nur Bürger, deren Vermögen über 2 Talente betrug. Glaubte jemand, durch Auflage einer solchen über Gebühr belastet zu sein, so konnte er dieselbe einem anderen zumuten; lehnte dieser ab, so bot er demselben Vermögenstausch (ἀντίδοσις) an und verlangte gerichtliche Entscheidung.