5. Das Anhalten (Parieren).

Das Anhalten, gemeinhin »Parieren« genannt, hat den Zweck, das Pferd aus irgend einer Gangart zum Stillstand zu bringen.

Um ein Pferd zu »arretieren« oder es anzuhalten, macht die Zügelhand eine leichte Bewegung nach oben, welche zur Versammlung des Pferdes dient; das Handgelenk dreht sich nach innen, der Oberleib nimmt eine leichte Neigung nach rückwärts ein und Schenkel und Reitpeitsche gehen etwas fester gegen die Rippen des Pferdes, wodurch dasselbe gezwungen wird, die Anhaltung auf der Hinterhand auszuführen. Dadurch wird die Vorhand entlastet, was hauptsächlich zu beachten ist. Je schneller die Gangart, aus welcher die Anhaltung erfolgen soll, um so kräftiger müssen auch die Hilfen, unter Rückbeugung des Oberkörpers sein, um die Anhaltung ganz mit der Hinterhand aufzufangen, doch empfiehlt es sich, nicht zu kurz anzuhalten, sondern aus dem Galopp erst zum kurzen Trab, eventuell auch zum Schritt überzugehen, und dann erst anzuhalten, wenn eine plötzliche Parade nicht unbedingt nötig erscheint. Will man nur die Gangart verändern, also beispielsweise aus dem Galopp in den Trab, oder aus dem Trab in den Schritt fallen, so gibt man die geschilderte Hilfe leichter, indem man nach erfolgter Veränderung den Schenkel sofort antreibend wirken läßt. Jede Zügelhilfe muß weich, wie schon mehrfach erwähnt, nie reißend oder ruckend sein, aber kräftig nachwirken.