6. Die halben Anhaltungen.
Man bedient sich der halben Anhaltungen, um ein Pferd aus einer gestreckten Gangart, sei diese Galopp oder Trab, in ein gemäßigteres Tempo übergehen zu lassen oder auch, um es für eine stärkere Gangart vorzubereiten. Sie finden vorzüglich ihre Anwendung bei heftigen Pferden, welche sehr in die Zügel stürmen und ungern gemäßigte Gangarten gehen, und sind Verhaltungen des Ganges, welche zwar ähnlich wie die ganzen Anhaltungen gegeben werden, aber leichter, denn sie sollen das Pferd nicht zum Stillstehen bewegen, sondern nur seine Gehlust abschwächen. Sie dürfen nie ruckweise erfolgen, sondern haben wie die Paraden in einem schraubenartigen Annehmen und Nachgeben mit der Zügelhand zu bestehen, wobei Schenkel und Reitpeitsche in Aktion zu treten haben, damit die Anlehnung an das Gebiß nicht verloren geht. Wie die halben Anhaltungen ein Hauptmittel bei der Dressur bilden, um das Pferd auf die Hinterhand zu bringen, beizuzäumen und aufzurichten, dasselbe also ins Gleichgewicht zu setzen, so dienen sie auch dazu, das dressierte Pferd in demselben zu erhalten, wodurch es in Haltung und stet im Maule bleibt.
Pferde, die sich verhalten oder widerspenstig sind, resp. hinter die Zügel kriechen, bedürfen dieser Zügelhilfen nicht, sondern sind mit stets animierendem Schenkel zu reiten und gegen das Gebiß zu treiben.