Das Naturschutzgebiet »Pfaueninsel« bei Potsdam
Von Kurt Hueck, Berlin
An einer besonders breiten Stelle der Havel zwischen Spandau und Potsdam, kurz unterhalb des Wannsees, liegt die jetzt zu Groß-Berlin gehörige Pfaueninsel, die durch eine Anordnung der zuständigen preußischen Minister, des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, am 28. Februar 1924 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist[12]. Bei einer größten Länge von anderthalb Kilometer beträgt die durchschnittliche Breite etwa sechshundert Meter. Die Insel ist ringsherum von einem breiten Schilfgürtel umgeben, der besonders im Süden, wo die Strömung geringer ist, eine außerordentliche Üppigkeit erlangt. Nicht weit von der Westspitze steht inmitten von parkartigen Anlagen ein Schloß im Ruinenstil, das Friedrich Wilhelm II. erbauen ließ. Der größere östliche Teil der Insel hat seinen ursprünglichen Charakter noch fast bewahrt.
Sowohl die landschaftlichen Reize der Pfaueninsel wie die geschichtlichen Erinnerungen, die sich an sie knüpfen, haben bewirkt, daß sie seit vielen Jahren von den Berlinern stark besucht wird. Besonders an schönen Sommersonntagen geht die Zahl der Naturfreunde und Ausflügler, die hier Erholung suchen, in die Tausende. Darunter befinden sich natürlich auch Elemente, denen jede Rücksicht auf die heimatliche Tier- und Pflanzenwelt fremd ist, und so haben die Anlagen der Pfaueninsel unter der Unbesonnenheit und den Räubereien dieser Art von Naturfreunden schwer zu leiden gehabt. Die oben erwähnte Anordnung, die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin 1924, Seite dreizehn, veröffentlicht ist, soll diesen unerfreulichen Zuständen ein Ende bereiten. Die auf Grund dieser Anordnung erlassene Polizeiverordnung des Polizeipräsidenten von Berlin verbietet auf der Pfaueninsel das Roden von Bäumen oder Abschneiden von Sträuchern und Pflanzen, besonders auch das Pflücken von Blumen oder Laubzweigen der Bäume und Sträucher. Auf die Nutzung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen durch die Nutzungsberechtigten findet dieses Verbot keine Anwendung. Es ist ferner untersagt, innerhalb des Naturschutzgebietes frei lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten. Insbesondere ist es verboten, Eier und Nester wegzunehmen oder Insekten in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien zu sammeln; auch die Ufergewässer innerhalb des Schilfgürtels dürfen nicht mehr befahren werden. Zu wissenschaftlichen Zwecken kann die Krongutsverwaltung, der die Insel untersteht, im Einvernehmen mit der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen einzelne Personen von der Beachtung der in Betracht kommenden Vorschriften der Polizeiverordnung befreien. Mit Hilfe dieser Bestimmungen wird es möglich sein, den Übergriffen roher Besucher energischer als bisher entgegenzutreten.
Abb. 1 Blick von der Pfaueninsel auf das Westufer der Havel
Die erste Nachricht, die wir von der Pfaueninsel haben, ist, daß der Große Kurfürst ein Kaninchengehege auf ihr errichten ließ. Später, im Jahre 1685, machte er den »Kaninchenwerder« dem Alchimisten Kunckel zum Geschenk. Kunckel war gerade aus kursächsischen Diensten mit den bekannten Worten: »Kann Kunckel Gold machen, so bedarf er kein Geld; kann er solches nicht machen, warum sollte man ihm Geld geben?« entlassen worden, als ihm von Friedrich Wilhelm auf der Insel ein neues Laboratorium errichtet wurde. Diese Anlagen standen dicht am nordöstlichen Ufer. Es war aber nicht mehr der Stein der Weisen, den Kunckel hier zu finden hoffte; aus rotem Rubinglas, damals noch einem sehr wertvollen Schatz, sollten Kristallgläser für die kurfürstlichen Kellereien hergestellt werden. Niemand außer dem Kurfürsten durfte die Insel betreten, und es war Vorsorge getroffen, daß auch der große Alchimist und seine Gehilfen nicht ans Land zu gehen brauchten. Es wurde ihnen gestattet, frei zu brauen, zu backen und Branntwein zu brennen, sogar eine Mühle wurde ihnen auf dem Kaninchenwerder errichtet. Da Kunckel seinem neuen Herrn nie versprochen hatte, Gold zu machen, sondern im wesentlichen beauftragt war, Gläser herzustellen, so blieb sein Verhältnis zum Großen Kurfürsten ungetrübt. Die wissenschaftlichen Erfolge seiner kostspieligen Tätigkeit sind nur gering, und 1688 verließ er die Insel wieder, um in schwedische Dienste zu treten. Er ist also nur drei Jahre auf dem Werder geblieben.
Abb. 2 Das Schloß an der Westspitze der Pfaueninsel
Ein volles Jahrhundert blieb jetzt die Insel unbeachtet liegen im Schutze ihres ausgedehnten Schilfgürtels, der damals noch viel breiter war als heute. Dieses fast undurchdringliche Röhricht mit seinen Scharen von Wasserhühnern und Enten lockte Ende des achtzehnten Jahrhunderts Friedrich Wilhelm II., der ein leidenschaftlicher Jagdliebhaber war, herbei. Dabei mag er auch die Insel selbst betreten und so die Bekanntschaft mit diesem schönen Fleck Erde gemacht haben; sicher ist, daß er in seinen späteren Jahren häufig mit den Damen des Hofes von Potsdam herübergekommen ist. Unter den reich mit Gold gestickten orientalischen Zelten, die ihm von einem türkischen Fürsten zum Geschenk gemacht worden waren, hat es damals oft genug frohe Feste auf dem einsamen Kaninchenwerder gegeben. In diesen Jahren gewann die Gräfin von Lichtenau (Frau Rietz) einen großen Einfluß auf die Ausgestaltung der Insel. Der Plan zu dem Schlößchen, das sich an der Westspitze erhebt, wird ihr zugeschrieben. Es ist eine künstliche Ruine mit zwei Türmen, die oben durch eine eiserne Brücke miteinander verbunden sind. Auf einer Reise nach Italien soll die Gräfin ein derartiges verfallenes Schloß gesehen haben. Noch ehe der Bau beendet war, starb Friedrich Wilhelm II. Sein Nachfolger führte den Plan zu Ende.
Abb. 3 Pfaueninsel: Alte Zirbelkiefer (Pinus cembra) beim Schloß
Nach den Stürmen der französischen Herrschaft verweilte Friedrich Wilhelm III. gern und häufig auf der Insel. Er kaufte sie vom Potsdamer Waisenhaus, in dessen Besitz sie inzwischen gekommen war, und scheute auch sonst keine Kosten, um ihre Schönheit zu vermehren. 1821 kaufte er in Berlin eine gewaltige, aus dreitausend Stöcken bestehende Rosensammlung aus dem Nachlaß des Dr. Böhm, die in mehreren Zillen nach der Insel verfrachtet wurde. Sieben Jahre später, 1828, legte er dort eine Menagerie an; gleichzeitig ließ er eine Anzahl Pfauen auf die Insel bringen. Von jetzt ab bürgerte sich der Name Pfaueninsel ein, der die alte Bezeichnung Kaninchenwerder bald verdrängte. Zu den Pfauen kamen Fasanen und andere fremdländische Hühnervögel. Die Menagerie enthielt Bären, Löwen, Alligatoren sowie Schafe und Ziegen aus Asien. Dem großen Gartenkünstler Lenné, dem die Gegend auch sonst noch viel verdankt, gebührt das Verdienst, die Anlagen um die Käfige herum den Lebensgewohnheiten und der Heimat der Tiere angepaßt zu haben. Auch die Gegend in unmittelbarer Nachbarschaft des Schlosses wurde von Lenné in einen Park nach englischem Muster umgewandelt. In Paris wurde die Foulchironsche Palmensammlung gekauft und ebenfalls auf die Insel geschafft. Schadow errichtete dazu im Jahre 1830 ein geschmackvolles Palmenhaus, das auf indischen Säulen ruhte. Damals ließ Friedrich Wilhelm III. auch zum Gedächtnis an die früh verstorbene Königin Luise eine schlichte Säulenhalle in dem östlichen Teil der Insel erbauen. An die frohen Stunden, die der Hof hier verlebte, erinnert noch heute die russische Rutschbahn unweit des Schlosses. Die Pfaueninsel war auf der Höhe ihres Rufs. Mit Recht konnte Kopisch schreiben: »Eine Fahrt nach der Pfaueninsel galt den Berlinern als das schönste Familienfest des Jahres, und die Jugend fühlte sich überaus glücklich, die munteren Sprünge der Affen, die drollige Plumpheit der Bären, das seltsame Hüpfen der Känguruhs hier zu sehen. Die tropischen Gewächse wurden mit manchem Ach! des Entzückens bewundert. Man träumte, in Indien zu sein, und sah mit einer Mischung von Lust und Grauen die südliche Tierwelt, Alligatoren und Schlangen, ja das wunderbare Chamäleon, das opalisierend oft alle Farben der blühenden Umgebung wieder zu spiegeln schien.«
Abb. 4 Pfaueninsel: Allium paradoxum an der Fährstelle
Mit dem Jahre 1840, dem Todesjahr Friedrich Wilhelms III., verblaßte der Ruhm der Pfaueninsel. Die Menagerie kam nach Berlin, wo sie den Grundstock des neuen Berliner Zoologischen Gartens bildete, und die kostbare Rosensammlung wurde nach Sanssouci gebracht. So verlor die Pfaueninsel ihre damals wichtigsten Anziehungspunkte. Aus der weiteren Geschichte der Insel ist zu berichten, daß der Prinz von Preußen, der spätere Kaiser Wilhelm I., in den unruhigen Märztagen 1848 einige Zeit auf der Insel zubrachte. Erwähnenswert ist ferner die Vorführung, die die große französische Tragödin Rachel am 15. Juli 1852 vor Friedrich Wilhelm IV. und Nikolaus gab. Es war eine Szene aus Athalie. Ein kleines Standbild der Rachel erinnert noch heute an dieses Ereignis. 1880 brannte das Palmenhaus bis auf die Grundmauern ab. Aber die herrlichen Parkanlagen blieben unversehrt und erfuhren dauernde Fürsorge; und auch die letzten Reste der urwüchsigen Natur der Insel sind erhalten und jetzt vor rücksichtsloser Ausbeutung und Zerstörung gesichert.
Welch ungeheurer Reichtum vor allem an niederen Tieren sich noch heutigentags auf der Insel findet, ist durch die Untersuchungen des Zoologen Dr. Stichel bekannt geworden. Er hat gezeigt, daß die Pfaueninsel eine ganze Anzahl von Tieren aufzuweisen hat, die sonst in der Mark Brandenburg nur vereinzelt oder selten beobachtet worden sind. Nicht weniger als hundertzwanzig Wanzenarten hat er auf der Insel feststellen können. Die übrigen Gruppen der Insekten sind ähnlich, wenn auch nicht ganz so zahlreich vertreten. Die Ringelnatter, die bei Berlin wegen der unsinnigen Verfolgungen, die sie zu erleiden hat, schon äußerst selten geworden und daher kürzlich unter Schutz gestellt worden ist, wird auf der Insel noch regelmäßig angetroffen. Mannigfaltig ist auch die Vogelwelt der Insel, die besonders Dr. Helfer beobachtet hat. Von den Singvögeln seien erwähnt: Nachtigall, Haus- und Gartenrotschwanz, Schwarz- und Singdrossel, Zaunkönig, Drossel-, Teich-, Sumpf- und Schilfrohrsänger, fünf Meisenarten, Kleiber, Hausbaumläufer, Mönchsgrasmücke, Buch- und Grünfink, Rohrammer, Haussperling, Kernbeißer, Star, Dohle, Nebel- und Saatkrähe, Rauchschwalbe, Trauer- und Grauer Fliegenfänger, ferner Grünspecht, Großer Buntspecht, Pirol, Eichelhäher, Rotrückiger Würger und Kuckuck. Die Raubvögel sind vertreten durch Turmfalk, Mäusebussard, Schwarzen und Roten Milan. Auf dem Wasser und zwischen dem Schilf tummeln sich Bläßhuhn, Haubentaucher, Tafelente, Schellente, Stockente, Kleine Rohrdommel und Lachmöwe; früher kamen dazu auch der Höckerschwan (halbwild auf der Havel gehalten) und der Gänsesäger.
Abb. 5 Pfaueninsel: Lerchensporn (Corydallis cava)
Selbst die Kleinlebewelt der Havel ist reich an Arten wie an Individuen, was in der zum Teil sehr geringen Strömungsgeschwindigkeit der Havel sowie in der Zufuhr mineralisierter Abwässer (von Berlin) begründet ist. Das reiche Plankton kommt wieder anderen Tieren zugute; Moostierchen und Süßwasserschwämme wachsen hier zu so großen Kolonien heran, wie sie bei Berlin selten gefunden werden. Die Untersuchung Dr. Stichels ist es auch gewesen, die den ersten Anstoß zur Schaffung dieses Naturschutzgebietes gegeben hat. Die Ergebnisse veranlaßten vor fast zwei Jahren eine Reihe von Hochschullehrern, bei der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen den Schutz des Gebietes anzuregen. Der auffallende Reichtum an Arten wird in erster Linie durch die große Zahl der Biocönosen (Lebensgemeinschaften) verursacht, die sich bei der großen Verschiedenheit der Entwicklungsbedingungen herausgebildet haben. Man braucht nur daran zu denken, daß die Insel stellenweise bis mehr als zwanzig Meter über die Havel herausragt, daß sie sowohl steile, stark besonnte Abhänge wie schattigen Laubwald und helle, trockene Wiesen hat, um eine Vorstellung von der Mannigfaltigkeit der Lebensbedingungen zu bekommen.
Diese Mannigfaltigkeit spricht sich auch in der natürlichen Pflanzenwelt aus, doch sei hier zunächst auf die angepflanzten Gehölze eingegangen. Es ist ganz erstaunlich, welche Fülle von wertvollen und zum Teil äußerst seltenen Bäumen und Sträuchern als Ziergehölze auf die Insel verpflanzt worden ist. Leider verbietet es der Raum, sie alle in einer langen Liste mit Namen anzuführen, und so mögen nur die wichtigsten von ihnen genannt sein. Erwähnenswert ist vor allen Dingen eine ganz prächtige, alte Zirbelkiefer (Pinus cembra), die schon von weitem durch ihre volle, dunkelgrüne Krone auffällt, und die wohl die schönste ihrer Art im norddeutschen Flachland ist. Sie steht allein auf einer weiten Rasenfläche und hat sich deshalb nach allen Seiten hin regelmäßig entwickeln können. Eine entfernte Verwandte von ihr, die Weymouthskiefer (Pinus strobus), erreicht eine ähnliche Größe. Dicht dabei stehen riesige Exemplare vom Mammutbaum (Sequoia gigantea), von der Zeder und von Ginkgo biloba. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch einige Eiben, die zu Hecken zurecht geschnitten sind, und die zusammen mit über mannshohen Büschen vom Buchsbaum auf den weiten Grasflächen stehen. Von den Laubbäumen des Parks verdienen Tulpenbäume (Liriodendron tulipifera) und die Flügelnuß (Pterocarya) besondere Beachtung. Ein weiterer Zierstrauch, Ptelea trifoliata, der in Nordamerika heimisch ist, verwildert sogar und breitet sich von Jahr zu Jahr mehr aus.
Unter diesen oft von weither geholten Bäumen breitet sich besonders im Frühjahr ein dichter Blütenteppich aus. In günstigen Jahren erscheinen schon im Februar die weißen Becher des großen Schneeglöckchens (Leucojum vernum), hierauf kommen die weißen und lila Blüten des Lerchensporns (Corydallis cava), die wieder von der weißen und der gelben Anemone (Anemone nemorosa und A. ranunculoides) abgelöst werden. Dann ist auch für Allium paradoxum die rechte Zeit. Dieser Lauch, der in den Kaukasusländern und in Sibirien wild vorkommt, hat sich am Südufer der Insel, wohin er verpflanzt worden ist, ganz erstaunlich vermehrt, so daß er sich an heißen Tagen durch seinen Geruch recht unangenehm bemerkbar macht. Seine Blüten sind oft sehr verkümmert und zurückgebildet, dafür kommt es aber in den Blütenständen zu einer reichlichen Ausbildung von Brutzwiebeln, durch die sich die Pflanze auf vegetativem Wege vermehrt. Sie rollen die Abhänge hinunter ins Wasser und verbreiten so, da sie schwimmen können, den Lauch weit die Havel abwärts. Andere Pflanzen, die einem beim Rundgang durch den Park auffallen, sind Milchstern (Ornithogalum umbellatum und nutans), Haselwurz (Asarum europaeum), Wintergrün (Vinca minor), Salomonssiegel (Polygonatum multiflorum) und Türkenbund (Lilium martagon). Diese Arten sind zwar sämtlich angepflanzt, sie erhalten sich aber jetzt in einem halbwilden Zustand und sind völlig eingebürgert. Hierher gehört auch die kleine Selaginella apus auf einem Beet unmittelbar hinter dem Fährhause, ein zierliches, unscheinbares Pflänzchen mit niederliegendem Stengel, das in Nordamerika einheimisch ist. Mit Vinca minor zusammen überzieht der Efeu (Hedera helix) große Strecken des Bodens, stellenweise klettert er auch an den Baumstämmen empor.
Trotz aller dieser Anpflanzungen hat ein großer Teil der Pfaueninsel, die ganze östliche Hälfte, noch viel von seinem ursprünglichen Charakter aufzuweisen. Hier bilden besonders die großen, gewaltigen Eichen den schönsten Schmuck des Naturschutzgebietes, schon von weitem erkennt man sie, wenn man sich der Insel nähert. Sie gehören zu den prächtigsten der Berliner Umgebung und haben sicher sämtlich ein Alter von mehreren hundert Jahren erreicht. Ja, die mächtigste von ihnen, die Königs-Eiche, ist sogar auf eintausend Jahre geschätzt worden. Am Ostufer breiten sich sonnige und trockene Wiesen aus, die die natürliche Vegetation derartiger Standorte gut bewahrt haben. Frühlingssegge (Carex verna), Heinsimse (Luzula pilosa), gelbe Fingerkräuter (Potentilla rubens und P. Tabernaemontani), der knollige Steinbrech (Saxifraga granulata) und das kleine Hungerblümchen (Erophila verna) zeigen ihre Blüten im Frühjahr, später werden sie durch die klebrige Pechnelke (Viscaria viscosa) und einen Ehrenpreis (Veronica prostrata) verdrängt.
An feuchteren Stellen, nach dem Ufer hin, wechselt die Flora erheblich, doch zeigt diese Zone kaum etwas Bemerkenswertes. Sie wird beherrscht von der Sumpfdotterblume (Caltha palustris), dem Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis), dem Baldrian (Valeriana dioica) und den leuchtend lila-purpurnen Blüten vom Knabenkraut (Orchis latifolia). Noch mehr nach dem Wasser zu wird die Pflanzenwelt wieder artenreicher. Zwischen den Schilfbeständen kommt der große Hahnenfuß (Ranunculus lingua), die Brunnenkresse (Nasturtium amphibium), Schwarzwurz (Symphytum officinale) und anders vor. Hier sind auch an mehreren Stellen die schwimmenden, fast kreisrunden Blätter und gelben Blüten einer sonst recht seltenen Pflanze zu finden: der Seekanne (Limnanthemum nymphaeoides).
Wie aus dem Gesagten hervorgeht, ist es aus ästhetischen Gründen wie auch für die wissenschaftliche Forschung und den Unterricht von hohem Wert, daß die Pfaueninsel mit ihren Schätzen unangetastet erhalten wird.
Naturschutzgebiet Pfaueninsel
Auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (G.S. S. 437), betreffend Abänderung des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (G.S. S. 230) in Verbindung mit § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.S. S. 195) wird die im Stadtbezirk Berlin gelegene Pfaueninsel bei Potsdam zum Naturschutzgebiet erklärt.
Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin in Kraft. U. IV 7873.
Berlin, den 28. Februar 1924.
Die Preuß. Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.
Amtsbl. Stck. 13 vom 29. März 1924, S. 111.
Der Polizeipräsident von Berlin hat für das Naturschutzgebiet Pfaueninsel mit Zustimmung des Magistrats von Berlin folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1. Innerhalb des Naturschutzgebietes ist das Roden von Bäumen und das Ausgraben, Ausreißen, Abreißen oder Abschneiden von Sträuchern und Pflanzen, besonders auch das Pflücken von Blumen sowie Blüten oder Laubzweigen der Bäume und Sträucher verboten. Auf die Nutzung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen durch die Nutzungsberechtigten findet dieses Verbot keine Anwendung.
§ 2. Es ist untersagt, innerhalb des Naturschutzgebietes frei lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten. Auch ist verboten, Eier, Nester und sonstige Brutstätten von Vögeln wegzunehmen oder sie zu beschädigen. Insbesondere ist untersagt, Insekten in ihren verschiedenen Entwicklungszuständen zu töten oder sie einzutragen. Auf die notwendigen Maßnahmen der Verfügungsberechtigten gegen Kulturschädlinge sowie auf die Abwehr blutsaugender oder sonst lästiger Insekten bezieht sich dieses Verbot nicht.
§ 3. Das Befahren der Ufergewässer innerhalb des Schilfgürtels, das Baden, Angeln und Fischen sowie das Anlegen außerhalb der Fähranlegestelle ist allen Unbefugten verboten; ebenso ist das unbefugte Einfahren in den an der Westseite der Nordspitze der Insel gelegenen »Parschenkessel« verboten.
§ 4. Den Besuchern ist das Betreten des Landes außerhalb der vorhandenen Wege sowie das Lagern auf der Insel untersagt; unter freiem Himmel darf kein Feuer gemacht oder abgekocht werden.
Hunde dürfen von den Besuchern auf die Insel nicht mitgebracht werden.
§ 5. Das Wegwerfen von Papier und anderen Abfällen sowie jede sonstige Verunreinigung des Geländes oder der baulichen Anlagen, der Bänke oder Bildwerke, insbesondere durch Beschreiben mit Namen, ist untersagt.
§ 6. Jedes Lärmen und Schreien sowie das Abschießen von Feuerwaffen ist verboten.
§ 7. Zu wissenschaftlichen Zwecken kann die Krongutsverwaltung (Berlin C 2, Schloß) im Einvernehmen mit der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen (Berlin-Schöneberg, Grunewaldstraße 6–7) einzelne Personen von der Beachtung der Vorschriften in den §§ 2, 3 und 4 dieser Polizeiverordnung befreien. Hierüber sind Ausweise auszustellen, die in der Regel für ein Kalenderjahr Gültigkeit haben und jederzeit widerruflich sind.
§ 8. Den Anordnungen der auf der Insel anwesenden und sich durch schriftliche Ermächtigung ausweisenden Personen ist Folge zu leisten.
§ 9. Übertretungen dieser Verordnung und der auf Grund derselben ergehenden Anordnungen werden, soweit nicht weitergehende Strafbestimmungen, insbesondere des § 368 Ziffer 3 und 4 R. St. G. B. Platz greifen, nach Maßgabe des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes bestraft.
§ 10. Die Polizeiverordnung des Amtsvorstehers der Pfaueninsel vom 11. Mai 1914 wird hiermit aufgehoben.
§ 11. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin in Kraft. (J. Nr. Allgem. 18 II e 24.)
Berlin, den 11. März 1924.
Der Polizeipräsident.
Amtsblatt für den Reg.-Bez. Potsdam und die Stadt Berlin. Stck. 13 vom 29. März 1924, S. 117.
Fußnote:
[12] S. Anhang zu diesen Zeilen.
Maßnahmen zum Schutz der Trappe (Otis tarda)
Von stud. med. Ernst Mayer, Dresden