Besondere Ernteverfahren finden wir bei den Cinchonen Javas, wo man entweder den Baum stehen läßt und die Rinde partiell abschabt (Ships, Shavings, Schafsel) oder den Baum fällt (Coppicing) und aus den Wurzelstuppen ähnlich wie beim Schälwaldbetrieb neue Triebe sich entwickeln läßt oder endlich den Baum samt der Wurzel herausnimmt (Uprooting). Letzteres Verfahren wird jetzt am meisten geübt. Das Mossedverfahren, das darauf beruht, daß man Streifen der Rinde ablöst ([Taf. VI]), den Baum mit Moos umwickelt und darunter die Rinde sich aus dem Cambium erneuern läßt (Renewed bark), ist als zu teuer verlassen (s. im Kap. [Pharmakophysiologie]).

Bei der Gewinnung des Korkes handelt es sich nicht um Ablösung der ganzen Rinde, sondern nur der Korkschicht (die Praktiker sprechen allerdings von «Korkrinde»). Bei der Korkeiche ([Fig. 86] bis [91]) wird, nachdem zunächst der «jungfräuliche» Kork entfernt ist, nach 8–10 Jahren der männliche Kork geerntet, der sich dann immer wieder aus dem Phellogen regeneriert. Man kann also am Stamm alle 8–9 Jahre ernten. Der Baum wird zuerst geklopft und dann nach Herstellung von zwei Längs- und zwei verbindenden Quereinschnitten der Kork von der Rinde in großen Platten vorsichtig abgelöst ([Fig. 86] u. [89]). Dann wird die äußere rauhe Schicht durch Schaben (Abraspeln) entfernt und der Kork meist nach vorherigem Brühen (oder Erhitzen über Kohlen) «geglättet», d. h. die gebogenen Platten durch Beschweren gerade gestreckt ([Fig. 88] u. [90]).

Fig. 87.
Fortschaffen des abgelösten Korkes aus dem Walde.

Fig. 88.
Ausbrühen des abgelösten Korkes.

Die Wurzeln und Rhizome werden mit einfachen Grabscheiten gegraben oder mit breiten Messern «gestochen». Dies Ausgraben der Wurzeln, Rhizome und Ausläufer ist nicht immer eine leichte Sache. Beim Süßholz z. B. war das Ausgraben einer Wurzel nebst allen ihren Ausläufern das Meisterstück der Gärtnerzunft in Bamberg. In Rußland nimmt man dazu den Pflug zu Hilfe.

Oft folgt dem Graben ein Waschen, d. h. ein Befreien von Erde und Steinen. Das Waschen der Krappwurzeln war im XIV. Jahrh. nur unter Kontrolle des «stad gherichte» erlaubt, um sicher zu gehen, daß alle Steine entfernt waren, da durch sie leicht die Krappmühlen in Brand gerieten.

Fig. 89.
Bei der Kork-Ernte in einem Korkeichenwalde.