Fordert demnach unsere Aufgabe die Ermittlung des Menschlich-Vernünftigen schlechthin, so verdienen ein solches Prädikat nur Handlungsweisen, welche ohne Ausnahme allen Menschen, zu allen Zeiten und unter allen Verhältnissen zweckmäßig sind – folglich widerspruchslose und insofern nichtssagende, unbestimmte Allgemeinheiten. Daß physisch das Ganze größer ist als der Teil, daß moralisch das Gute dem Schlechten vorzuziehen, sind solche allgemeine, deshalb bedeutungslose, unpraktische Kenntnisse. Der Gegenstand der Vernunft ist das Allgemeine, aber – das Allgemeine eines besonderen Gegenstandes. Die praktizierende Vernunft hat es mit dem Einzelnen, Besonderen zu tun, mit dem Gegensatz des Allgemeinen, mit bestimmten, besonderen Kenntnissen … Vernünftig im allgemeinen ist nur das, was jede Vernunft anerkennt. Wenn die Vernunft einer Zeit, Klasse oder Person vernünftig heißt, wovon anderwärts das Gegenteil anerkannt ist, wenn der russische Adelige die Leibeigenschaft und der englische Bourgeois die Freiheit seines Arbeiters eine vernünftige Institution nennt, so ist etwa keine von beiden schlechthin, sondern jede nur relativ, nur in ihrem mehr oder minder beschränkten Kreise vernünftig … Die »absolute Wahrheit« ist der Urgrund der Intoleranz.
Die heidnische Moral ist eine andere als die christliche. Die feudale Moral unterscheidet sich von der modern bürgerlichen wie Tapferkeit und Zahlungsfähigkeit …
Jedes wirkliche Recht ist ein besonderes. Recht nur unter gewissen Umständen, für gewisse Zeiten, diesem oder jenem Volke. »Du sollst nicht töten« ist Recht im Frieden, Unrecht im Kriege; Recht für die Majorität unserer Gesellschaft, welche ihrem dominierenden Bedürfnis die Mucken der Leidenschaft geopfert wissen will, doch Unrecht dem Wilden, der nicht so weit gekommen, ein friedliches, geselliges Leben zu schätzen, der deshalb das angeführte Recht als unrechte Beschränkung seiner Freiheit empfindet.
Wollte ein Gesetz, eine Lehre, eine Handlung absolut recht, Recht überhaupt sein, so müßte sie dem Wohle aller Menschen, unter allen Verhältnissen, zu allen Zeiten entsprechen. Dieses Wohl ist jedoch so verschieden wie die Menschen, ihre Umstände und die Zeit. Was mir gut, ist einem anderen schlimm, was in der Regel wohl, tut ausnahmsweise leid; was einer Zeit frommt, hemmt eine andere. Das Gesetz, welches Anspruch darauf machen wollte, Recht überhaupt zu sein, dürfte nie und niemanden widersprechen. Keine Moral, keine Pflicht, kein »kategorischer Imperativ«, keine Idee des Guten vermag den Menschen zu lehren, was gut, was böse, was recht, was unrecht sei. Gut ist, was unserem Bedürfnis entspricht, böse, was ihm widerspricht. Aber was ist wohl gut überhaupt?
Der Unterschied zwischen guten und bösen, rechten und schlechten Bedürfnissen findet, wie Wahrheit und Irrtum, wie Vernunft und Unvernunft, seine Auflösung in dem Unterschied des Besonderen und Allgemeinen. Die Vernunft vermag aus sich so wenig positive Rechte, absolut moralische Maximen zu entdecken wie irgend eine andere spekulative Wahrheit. Erst wenn ihr sinnliches Material gegeben ist, wird sie der Zahl nach das Allgemeine und Besondere, dem Grade nach das Wesentliche und Unwesentliche zu ermessen wissen. Die Erkenntnis des Rechten oder Moralischen will, wie die Erkenntnis überhaupt, das Allgemeine.
Die Moral ist der summarische Inbegriff der verschiedensten einander widersprechenden sittlichen Gesetze, welche den gemeinschaftlichen Zweck haben, die Handlungsweise des Menschen gegen sich und andere derart zu regeln, daß bei der Gegenwart auch die Zukunft, neben dem einen das andere, neben dem Individuum auch die Gattung bedacht sei. Der einzelne Mensch findet sich mangelhaft, unzulänglich, beschränkt. Er bedarf zu seiner Ergänzung des anderen, der Gesellschaft, und muß also, um zu leben, leben lassen. Die Rücksichten, welche aus dieser gegenseitigen Bedürftigkeit hervorgehen, sind es, was sich mit einem Worte Moral nennt.
Die Unzulänglichkeit des einzelnen, das Bedürfnis der Genossenschaft ist Grund oder Ursache der Berücksichtigung des nächsten, der Moral. So notwendig nun der Träger dieses Bedürfnisses, so notwendig der Mensch immer individuell ist, so notwendig ist auch das Bedürfnis ein individuelles, bald mehr und bald minder intensiv. So notwendig der nächste verschieden ist, so notwendig sind die erforderlichen Rücksichten verschieden …
In diesem Satze ist eine so bündig überzeugende Klärung des Pflichtbegriffes enthalten, wie sie vor Dietzgen keinem Denker erkenntniskritisch gelungen ist.
Besagt sie doch, daß es namentlich die Berücksichtigung der Gebote der beiden uns regierenden Hauptmächte ist, solche der Gesellschaft und Natur, die das Pflichtverhalten des Menschen bedeuten und bestimmen, und zwar aus dessen wohlverstandenem Eigeninteresse heraus, sobald er seine organische Abhängigkeit von Gesellschaft und Natur einsieht.
Solche Berücksichtigung mag gewiß häufig genug mit unseren momentanen Wünschen kollidieren, aber sie ist es, die unser dauerndes Interesse fördert, zumal wenn wir freiwillig und bewußt das besondere und flüchtigere Bedürfnis dem allgemeinen und dauernderen Wohlergehen unterordnen. Kein mystisches »inneres Gefühl«, auch kein »kategorischer Imperativ« klärt uns über unsere Pflicht auf, wohl aber Einsicht in das »Allgemeine«, das heißt in die Zusammenhänge und Gesetze der Gesellschaft und Natur, deren Anordnungen wir nicht einmal unbewußt ohne empfindliche Strafe verletzen können, während bewußtes Zuwiderhandeln uns außerdem notwendig Einbuße an Selbstachtung bringt, sofern wir Gebote übertreten, welche der jeweiligen sozialen Entwicklungsstufe entsprechen.