Auch Meister X. war einst ein lebensfroher Mann gewesen, aber seit er Ende der dreißiger Jahre von seiner Frau geschieden wurde, zog er sich immer mehr und mehr von der Gesellschaft Anderer zurück und wurde ein einsamer Mann. Am 12. Oktober 1865, im Alter von 75 Jahren, starb er, einsam wie er gelebt. Sein Sterbelager soll ein Haufen Roßhaare in seiner Ladenstube gewesen sein. Das »hohe« Seilerhaus fiel beim Neubaue des jetzigen Gerichtsgebäudes und der Anlegung der Harkortstraße.

VII.
Kramerlehrling und Gehilfe.

Wenn man jetzt, in unserer Zeit der Gewerbefreiheit, der Freizügigkeit, aber auch des Börsenschwindels, und vielfachen unsoliden Geschäftsgebahrens, in unserer Zeit, welche an Stelle des praktischen Erlernens der Kaufmannschaft fast nur die theoretische Ausbildung gesetzt hat, und dadurch überhaupt diese Ausbildung zum fermen, in allen Zweigen gewandten Kaufmann geradezu zur Seltenheit macht, zurückdenkt, wie sorgfältig selbst in kleinen Geschäften vor 40 Jahren diese Ausbildung erfolgte, so kann man nicht umhin, ob der jetzigen Oberflächlichkeit den Kopf zu schütteln. Wohl giebt es auch jetzt noch eine große Anzahl von Kaufleuten, welche ihre Kenntnisse in allen Zweigen kaufmännischen Wissens möglichst zu vervollkommnen streben, allein dieselben bilden jetzt eine wahrhaft erschreckende Minderzahl. Nicht jeder Lehrling ist in der pekuniär glücklichen Lage, eine Handelsschule während seiner Lehrzeit besuchen zu können, und da die Chefs jetzt entweder selbst nur einseitig gebildet sind, oder sich nicht die Mühe nehmen, ihre Kenntnisse auch im Laufe der Lehrzeit dem Lehrling mitzutheilen, weil sie entweder selbst zu beschäftigt sind oder dies überhaupt für überflüssig halten, so kommt es, daß der jetzige Handlungsgehilfe oft von den Zweigen der Handelswissenschaften, in welchen er während seiner Lehrzeit nicht beschäftigt wurde, nicht einmal die einfachsten Kenntnisse besitzt. Commis, welche tüchtige Decorateure oder Verkäufer und Reisende sind, haben oft nur ganz mangelhafte Ausbildung in der Buchführung etc., und ebenso ist es umgekehrt der Fall. Daher kommt es auch, daß so viele, eben nur in einem Fache, also einseitig ausgebildete junge Kaufleute schnell herunter kommen, wenn sie einmal stellenlos werden, weil sie eben vermöge ihrer einseitigen Ausbildung andere Stellungen als die gewöhnten nicht auszufüllen vermögen.

Etwas ganz Anderes war dies in den Zeiten vor der Gewerbefreiheit, wo die Ausbildung des Lehrlings nach allen Seiten zwischen Lehrherrn und Lehrling eine contractlich ausgedungene war, und daß der Lehrherr auch seinen Verpflichtungen nachkam, dafür sorgte die Oberaufsicht und die Gehilfenprüfung durch die Oberhäupter der »Kramer-Innung«.

Freilich waren damals die Lehrherren selbst nach allen Seiten hin kaufmännisch gebildet, und der Fall, daß ein solcher sich lediglich deshalb einen Buchhalter hielt, weil er selbst eben nicht viel von der doppelten Buchführung verstand, war damals fast undenkbar. Ebenso hatte sich das allgemeine Geschäft noch nicht in so viele Specialitäten getheilt wie jetzt, dazu kamen damals viel verwickeltere Geld-, Maß- und Gewichtsverhältnisse, deren Kenntniß eine unbedingt nothwendige war und welche den Jüngling zum fortwährenden Rechnen geradezu zwangen. Selbst dem simplen Lehrling eines kleinen Materialwaarengeschäftes blieb z. B. das Bankwesen nicht fremd. Er mußte wissen, daß vier Thaler Conventionsmünze sieben süddeutsche Gulden werth waren, ebenso mußte er preußische und andere Goldstücke genau nach ihrem jeweiligen Cours kennen, ebenso den Cours der Hunderterlei in- und ausländischen Cassenscheine, Banknoten und Coupons, er mußte mit der Goldwaage Bescheid wissen, wenn ihm ein von irgend einem menschenfreundlichen Cravattenfabrikanten (Wucherer) beschnittener Ducaten zur Zahlung vorgelegt wurde, er mußte schnell die an dem Goldstück fehlenden »Aß« und daraus wieder den geringeren Werth (vom Courswerth) desselben zu ermitteln verstehen etc. etc. Und andererseits, im Manufacturwaarenfach mußte er wissen, daß das Yard = 1⅞ Leipziger Ellen, das »Schock« Leinwand und Handtücher 60 Ellen, 6 Berliner = 7 Leipziger, 5 Brabanter = 7 Leipziger Ellen, daß das »Pack« seidener schweizer Taschentücher 7 Stück derselben enthielt, daß ein »Stein« Wolle = 20 Pfund und eine »Tonne« = 20 Centner war, er mußte blitzschnell ausrechnen können, welchen Einkaufspreis die Leipziger Elle in Neugeld hatte, wenn die Berliner Elle Buckskin 42 gute Groschen (24 = einen Thaler) zu stehen kam. Auch das damals bedeutend höhere Porto, welches in den verschiedenen Staaten Deutschlands stets differirte, zwang ihn zum Rechen; lag ihm doch als Lehrling die alleinige Führung und Verantwortung über die Portocasse ob. Und nun erst die Cassenscheine und Banknoten der vielen Einzelstaaten und Privatgesellschaften, da gab es welche, die heute mit ¼, morgen mit ⅜ und übermorgen mit ⅙% unter dem Nennwerth angenommen wurden, die Oesterreicher mit ihrem schwankenden Cours, die wilden und — — die gefährlichsten — die verfallenen. Der Courszettel mußte also damals schon vom Lehrling sehr fleißig studirt werden.

Alles dies aber machte den Lehrling umsichtig. Aber was ihm dabei ein gewisses Selbstgefühl gab, war das Bewußtsein, einer mächtigen, alten und hochangesehenen Corporation, wenn auch zunächst nur als deren niedrigstes Glied anzugehören. Er wußte, daß, wenn er seine Pflichten getreu erfüllte, auch sein Lehrherr ihm gegenüber sehr ernst verpflichtet war, und Beide nahmen daher die Sache nicht so leicht, wie dies zum großen Teil jetzt geschieht.

Das Kramerhaus zu Leipzig.

Kurz nach Ostern jeden Jahres, wenn die Confirmationsfeierlichkeiten vorüber waren, fand auf dem Kramerhaus im Saale desselben in feierlicher Sitzung der versammelten Innungsmitglieder unter Leitung des »amtsführenden Kramermeisters« zunächst die Freisprechung der »ausgelernten« Lehrlinge und darauf in einer zweiten Sitzung die ebenso feierliche »Verpflichtung und Aufnahme« der neueintretenden Lehrlinge statt. Zu diesem Behufe begaben sich die Angehörigen des Knaben mit demselben und seinem zukünftigen Lehrherrn an dem bestimmten Tage und zu der bestimmten Stunde in das genannte Sitzungslocal, wo die Knaben auf einigen Holzbänken neben einander Platz nahmen. Wie manchem von ihnen, die erst vor wenigen Tagen die trauliche Schule verlassen hatten und nun auch das Elternhaus, wenigstens zum Theil, verlassen sollten, denn meist wohnten die Lehrlinge in der Familie des Principals, klopfte es etwas ängstlich in der Brust, angesichts der stattlichen Reihe alter, theilweise noch mit mächtiger Allongeperrücke oder herausfordernden steifen Vatermördern angethanen und streng aus ihrem einfachen Holzrahmen auf den jungen Nachwuchs herabblickenden Bilder früherer Kramermeister, welche die Wände des Saales zierten.

Mit einem einfachen Gebet ward die Sitzung eröffnet, und nachdem der amtsführende Meister die Anwesenden begrüßt, legte er sowohl den Lehrherren wie den Lehrlingen ihre gegenseitigen Pflichten dar, worauf er dieselben fragte, ob sie bereit seien, denselben jederzeit und in allen Stücken nachzukommen. War dies von den Betheiligten bejaht worden, so nahm der Vorsitzende die neuen Lehrlinge als nunmehrige Glieder der Innung mittelst Handschlages jedes Einzelnen in Pflicht, worauf wiederum ein kurzes Gebet die Feier schloß.