Diese Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß oft wahre Jagden nach Wechselschuldnern vorkamen und zwar weniger um grade denselben in die Wechselhaft zu bringen, als um ihn wenigstens vorläufig zum Verhandlungstermin vorführen zu lassen, denn hatte er seine Unterschrift anerkannt, so konnte auch sofort die Pfändung vor sich gehen und die Haft wurde in der Regel erst dann beantragt und vollstreckt, wenn die Pfändung erfolglos ausgefallen war. Es ist natürlich, daß trotz des Ernstes, der solchen Situationen zu Grunde lag, doch auch sehr oft ein guter Theil Humor bei denselben mit unterlief, wie dies, man möchte fast sagen in der ganzen Natur der Sache liegt. Man verstand zwar schon damals in Geldsachen ebensowenig Spaß wie heute, aber — der militairische Charakter des ganzen Beamtenthums trat damals noch nicht so in den Vordergrund wie heute. Man war ein gut Theil gemüthlicher und wo es nur einigermaßen ging, faßte man eine Sache lieber von der jovialen, wie von der grimmigen Seite auf. Zwar waren die Sachsen auch damals schon sehr gute Soldaten, allein der Militarismus war doch noch nicht so allgemein geworden und so ins Volk gedrungen, als daß er die alte sächsische Gemüthlichkeit ganz verdrängt hätte; selbst die Männer des Gesetzes, die Gerichtsdiener und amtlichen Boten, welche zwar fast alle lange Jahre als Soldaten gedient hatten, ehe sie zur Würde eines solchen Staatsbeamten gelangten, legten mit dem Soldatenrock auch das militairische Gebahren meist wieder ab und zeigten wieder die mildere Flagge des — friedlichen Staatsbürgers. —
Wenn damals irgend Jemand das Unglück gehabt hatte, quer schreiben zu müssen, und dann das weitere Malheur, den Wechsel am Verfalltage nicht bezahlen zu können, so daß derselbe unter Protest zurückgegangen war, so erfolgte zunächst an ihn eine schriftliche Vorladung zum Verhandlungstermin, welcher er aber, ohne irgend eine Verurtheilung zur Zahlung, wie dies jetzt ist, befürchten zu müssen, ruhig ignoriren konnte. Von nun aber war der Schuldner gleichsam vogelfrei, denn der Gläubiger erließ eine Realcitation, welche die Vorführung des Schuldners zum Zwecke der Anerkennung seiner Unterschrift, zu jeder Tages- und eventuell sogar zur Nachtzeit verfügte und den überbringenden »Wechseldiener« (Gerichtsdiener) bevollmächtigte, den Schuldner zu verhaften, wo er ihn auch finde. Zahllose Possen und Schwänke spielten sich schon bei solchen Gelegenheiten, oft gradezu wider Willen der einen oder der andern, oder selbst beider Seiten, ab; denn da der Schuldner ebenso auf seiner Hut war und danach trachtete sich nicht erwischen zu lassen, bis er das Geld zur Bezahlung seiner Schuld aufgetrieben hatte, oder der Gläubiger der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen müde, mildere Saiten zog und Theilzahlungen bewilligte; wie anderseits der »Wechseldiener« alles aufbot, um des Schuldners habhaft zu werden, so konnten komische Situationen gar nicht ausbleiben. Dabei kannten die Wechseldiener, infolge langjähriger Erfahrungen und manches ihnen gespielten Streiches, ihre Pappenheimer genau und besaßen ihre Kundschaft, wie jeder andere Erwerbszweig dieselbe besitzt. Am ehesten fügte sich noch der biedre Kleinbürger und Geschäftsmann in seine Geschicke, aber der leichtlebige Schuldenmacher, der theure Sohn seines Vaters, der Lebemann, der Schauspieler, Student in höheren Semestern u. s. w. setzte natürlich alles daran, die geliebte Freiheit auch fernerhin zu behalten und dem nach ihm suchenden »Mann des Gesetzes« ein Schnippchen zu schlagen, wo er es nur irgend vermochte.
In solchen Haushaltungen, wo der Besuch des »Wechseldieners« in ziemlich sicherer Aussicht stand, war man, falls der Schuldner es wirklich riskirte in seiner Wohnung zu bleiben, vom Tagesgrauen an auf der Wacht, oft floh der Gesuchte von einem Zimmer zum andern und legte sich gemüthlich wieder im ersten Zimmer ins Bett, wenn der Diener noch Betten, Schränke, unter Sofas u. s. w. im letzten Zimmer durchsuchte; es wurden die gewagtesten Manöver ausgeführt, um das scharfe Auge des Suchenden zu täuschen, aber dieser hatte eine gute Nase und langjährige Erfahrung für sich. Kein noch so schön in voller Ordnung dastehendes Bett vermochte ihn zu täuschen, er langte den Verfolgten unter den sauber darüber gebreiteten Decken hervor, kein noch so harmlos erscheinender Kleiderschrank entging seinen gründlichen Nachforschungen, und wenn der Gesuchte nicht geradezu verreist war, erwischte er ihn schließlich doch; selbst bis in den Keller stiegen die eifrigen Wechseldiener hinab und ebenso verfolgten sie ihr Opfer, wenn es sein mußte, sogar bis auf das Dach des Hauses, hatten sie aber den Gesuchten endlich erwischt, so erfolgte kurzer Prozeß auf dem »Wechselgericht.« Verurtheilung, Pfändung und — — Wechselhaft erfolgte eventuell, ohne jede Pause und ehe es sich der unglückliche Querschreiber versah, saß er hinter eisernen Vorhängen. — In der Regel aber waren die so Inhaftirten, bis auf die Entbehrung der Freiheit, mit ihrem Schicksal nicht sehr unzufrieden. Und in der That, etwas Glücklicheres, als die frühere Wechselhaft konnte es in Haftsachen wohl überhaupt nicht geben. — — —
Die vier doppelten Dachfenster des obersten Geschosses im alten Bezirksgericht, welche nach der Münzgasse herauslagen, verriethen die Räume, in denen die Wechselhaft vollstreckt wurde. Ein langer, heller Corridor verband eine Anzahl geräumiger, einfach aber genügend möblirter Zimmer, deren gegenseitige Verbindungsthüren unverschlossen waren, so daß den Häftlingen ein vollständig freier Verkehr unter sich zustand. Sie konnten ihre eigenen Kleider tragen, sich Betten und andere zu ihrem Comfort gewünschte Sachen »herauf« kommen lassen und — falls sie Geld hatten — essen und trinken was sie wollten. Sie konnten rauchen und spielen und alle nur möglichen Spiele, welche »Abgehende« den Zurückbleibenden vermachten, waren vorhanden, ebenso waren sie berechtigt, am Tage Besuche zu empfangen. — Trotz der oft sehr verschiedenen Bildungsklassen, welche hier zusammentrafen, herrschte »hier oben« die ungestörteste Einigkeit und — man sollte es kaum glauben — meist ein sehr fideles Leben. Immer waren Etliche darunter, welche Geld hatten und diese schleppten die Anderen kameradschaftlich mit durch. Ja — es gab ordentliche Stammgäste dort oben, die eben prinzipiell nicht bezahlten und ihrem Gläubiger nicht blos durch ihren Gleichmuth, mit der sie hier freie Wohnung und Kost genossen, fast zur Verzweiflung brachten, sondern auch mit allem Raffinement von ihrer Lage Vortheil zogen. — Vortheil? — Jawohl! — Sie wurden leidend und der Arzt, den natürlich wieder der Gläubiger bezahlen mußte, verordnete Spaziergänge in frischer Luft. Da zeigte es sich denn, daß sich die Stiefeln des Schuldners in zu schlechtem Zustande befanden, oder wohl gar die Unaussprechlichen so defect waren, daß hier Neuanschaffungen ganz unumgänglich nothwendig waren — alles auf Kosten des Gläubigers, der natürlich das Recht hatte, dies wieder vom Schuldner zu verlangen — aber — der regte und rührte sich nicht. Mit dem fröhlichsten Gesicht empfing er seinen Gläubiger, nahm herablassend die ihm gebotene Cigarre von demselben an und erklärte, daß es ihm hier außerordentlich gefiele und er es sich gar nicht besser wünschen könne — freilich werde er nächstens auf Beschaffung einiger Hemden und Unterbeinkleider antragen müssen, da er hier ja nichts verdienen könne — und — — — und — — — bezahlen? — — Ja — davon sagte der Gute kein Wort. — Waren aber die 14 Tage, für welche stets vorher vom Gläubiger die Beköstigungsbeträge einzuzahlen waren, vorüber und die neue Einzahlung erfolgte nicht rechtzeitig, so öffneten sich schnell die Thüren des »Wechselarrestes« und der Schuldner wurde ohne Weiteres entlassen.
Auch Gesunde waren berechtigt, einige Stunden, an einem Tage in der Woche, auszugehen. Das heißt, sie wurden nicht etwa in den Gefängnißhöfen spazieren geführt, sondern erhielten einen in Civil gekleideten Diener mit sich und durften sich dann frei in der Stadt bewegen wo sie eben wollten. Zu diesen Spaziergängen wurden allerdings nur mit allen Schlichen und Ränken vertraute Diener commandirt, denn oft genug suchten sich bei solchen Gelegenheiten die Inhaftirten ihrer handfesten Begleiter auf irgend einer Weise zu entledigen und dadurch die goldne Freiheit wieder zu erlangen. —
Einer der hervorragendsten Characterdarsteller Deutschlands war der zu Anfang der fünfziger Jahre hier in Leipzig vom Stadttheater enagirte X. …, welcher von hier mit bedeutendem Gehalt an das Hoftheater zu Dresden engagirt wurde, aber schon frühzeitig so versumpfte, daß er schließlich sein Ende auf der Landstraße als total heruntergekommenes Subject fand. Dieser X. war schon hier, trotz seines, für die damaligen Zeiten sehr hohen Gehaltes, fast immer in den Händen jener dunklen Ehrenmänner, bei denen Cravatte und Strick gleichbedeutend ist. In permanenter Geldnoth schrieb er natürlich mit Vorliebe quer, was ihm am kürzesten zu Geld verhalf. Kein Wunder, daß X. sehr bald mit dem »Wechseldiener« auf dem Kriegsfuße stand und — wenn er auch denselben unzählige Male zu entgehen wußte, schließlich doch, als er sich in einem großen Garderobekorb aus dem Theater tragen ließ, von seinen Verfolgern entdeckt, herausgelangt und in Wechselhaft gebracht wurde. Kein größeres Malheur konnte X., für den möglichst unbeschränkte Freiheit und Zügellosigkeit geradezu Lebensbedingung war, passiren, und da es ihm unmöglich war, den Gläubiger zu befriedigen, so trachtete er mit allen seinen Sinnen darnach, demselben dennoch einen Streich zu spielen und sich — koste es was es wolle — so schnell als möglich zu befreien. Mittlerweile stellte er sich aber als der Lustigste aller Inhaftirten, schwor, er wolle doch sehen wer es länger aushalte, er — oder der Geldbeutel des Gläubigers, und als sein Ausgehetag herankam, versicherte er seinem Begleiter, daß er in keiner Weise daran denke, etwa auszureißen; — Gott bewahre, aber lustig und fröhlich wollten sie sich heute wenigstens einmal machen. Da man an Ort und Stelle den Versicherungen des X. wenig Vertrauen schenkte, so gab man ihm einen der bewährtesten Diener mit, indem man demselben doppelte Vorsicht zur heiligsten Pflicht machte.
Aber X. schien in der That an kein Ausreißen zu denken. Er that, als könne er kein Wässerchen trüben und nachdem der Besuch einiger Weinwirthschaften die beiden Ausflügler in eine unternehmende und rosige Stimmung versetzt hatte, wurde der gerichtliche Begleiter vertrauensvoller und milde freundschaftliche Gefühle gegen seinen Gefangnen zogen allmählich in seinen sonst nur des Dienstes eiserne Strenge geweihten Busen ein.
»Hollah«, sagte X. dem alten Unteroffizier, cordial auf die Schulter schlagend, als sie schon etwas »angerissen« aus der Tiefe von Aeckerleins Keller an das Tageslicht stiegen, »wir haben noch reichlich zwei Stunden Zeit, deshalb auf zu Vater W… allwo liebliche Mädchenblumen aus allerlei Ländern, dem lustigen Verehrer des Bachus, mit sittigem Lächeln und geringer Sprödigkeit die Erzeugnisse des Weinbaus vom Rhein und der Rhone und dem süffigen Nektar des perlenden Champagners credenzen. Auch Du Bruder und Mitbewohner jener der heiligen Hermandad geweihten Hallen wirst kein Kostverächter sein!« »Hm« der gute Bruder kratzte sich doch ein Weniges im Kopf. Er kannte, wenigstens von Sagen und Hören, jene Weinwirthschaft, wohin ihn sein Schützling führen wollte. Es war ein wenig Raum einnehmendes Häuslein am Neukirchhof, das noch jetzt steht und seiner geringen, nur 3 Fenster breiten Front, bei einer Höhe von fast 4 Stockwerken, halber, im Volksmunde »das schmale Handtuch« genannt wurde. »Allerdings — Donnerwetter! — Die Idee war nicht schlecht! Aber ob sich der Besuch dort auch mit seiner Instruction vertrug? — Hm! Eigentlich stand nichts dagegen drinn — wenn er nur seinen Begleiter wieder richtig »höheren Orts« ablieferte — dann hatte er seine Pflicht erfüllt. Na — dafür wollte er schon sorgen.«
»In Wechselhaft!«