Bot sich doch hier auf dem Felde des Feuerlöschwesens den strebsamen Gliedern der Turnvereine die beste Gelegenheit, die auf dem Turnplatz gewonnene Körperkraft und leibliche Gewandtheit, That- und Willenskraft, mit einem Worte, Gemeinsinn, zu bethätigen.

B. Die Leipziger Turnerfeuerwehr.

Die Leipziger Turnerfeuerwehr bildete sich im Jahre 1846, kurz nach Gründung des Allgemeinen Turnvereins, und erlebte zehn Jahre später, nachdem sie bis dahin ein kümmerliches Dasein gefristet, eine Reorganisation, durch die ihr die Stellung angewiesen wurde, die sie bis zu ihrer Auflösung einnahm. Ihre Stärke betrug im Jahre 1863 zur Zeit des Turnfestes 170 Mann und wurde später auf 200 Mann erhöht.

Die Organisation unserer Leipziger Turnerfeuerwehr beruhte in jeder Beziehung auf sehr rationellen Principien; denn nicht nur, daß sie direct den Hauptmann, die Zugführer und die betreffende Anzahl Mitglieder zum Ehrengerichte wählte, hatten nur diejenigen Beschlüsse Geltung, welche von der Compagnie sanctioniert waren; hiervon waren jedoch selbstverständlich alle diejenigen Verfügungen und Maßnahmen ausgeschlossen, die unmittelbar zur Verwaltung oder zum Commando gehörten. Hinsichtlich ihrer Thätigkeit beruhte sie auf dem Principe der Vielseitigkeit, denn nach § 1 des Grundgesetzes konnte sie auch auf Anordnung des Feuerlösch-Commandos zu anderen Functionen als zur Spritzenbedienung und Rettung von Menschen und Sachen verwendet werden, so daß sie bei ausgebrochenen Schadenfeuern stets hinreichende Beschäftigung fand. Sie war in Folge dessen mit der nöthigen Ausrüstung versehen, wie dieselbe zu Ausübungen ihrer Funktionen nach den Principien der Neuzeit erforderlich war und wie wir sie noch jetzt bei den größeren freiwilligen Feuerwehren des Landes finden; dasselbe galt bezüglich ihrer Bekleidung. Nach den Grundgesetzen des Corps mußte jedes Mitglied gleichzeitig auch Mitglied des damals allein in Leipzig existirenden allgemeinen Turnvereins sein und wurde vor seiner Aufnahme wegen gehöriger Pflichterfüllung vom Rathe der Stadt vereidet.

Außerdem waren Bestimmungen über die zu erfüllenden Pflichten des Einzelnen vorhanden. Die Compagnie wählte direct den Hauptmann, die betreffende Anzahl Zugführer und zwei Ehrenrichter. Zwei der letzteren wurden vom Turnrathe aus dessen Mitte ernannt, während der fünfte Richter der jedesmalige Hauptmann war, der auch den Vorsitz im Ehrengerichte führte. Die Anführer bedurften der Bestätigung des Stadtrathes und waren demselben verantwortlich. Die Wahl der Rottmeister, Rohrführer etc. etc. war dem Hauptmann anheimgegeben. Aus dem Disciplinargesetze heben wir nur § 1 hervor. Derselbe lautete: »Jedes Mitglied der Turner-Lösch- und Rettungscompagnie hat in und außer dem Dienste ein ehrenhaftes männliches Betragen, insbesondere im Dienste Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Gehorsam und, wo es gilt, Muth mit Besonnenheit zu zeigen«.

Fast alle Mitglieder waren eifrige, und ein großer Teil tüchtige Turner, so daß, abgesehen von der körperlichen Kraft und Gewandtheit der Einzelnen, durch das fast tägliche Zusammensein auf dem Turnplatze ein reger kameradschaftlicher Geist die Gesammtheit belebte, ein Geist, der nicht allein bei den Uebungen oder sonstigen Zusammenkünften, auch in der Praxis sich bewährt und seine guten Folgen gezeigt hat.

Die Compagnie war 1863 in zwei Züge eingetheilt (später drei), unter je einem Zugführer, einer entsprechenden Anzahl Rottmeister, Rohrführer und Steiger, und bediente, nebst verschiedenen anderen Geräthen, zwei Spritzen. Die Steiger einige dreißig Mann stark, einschließlich der Zug- und Rohrführer, hatten bei einem ausgebrochenen Schadenfeuer zuvörderst die Verpflichtung, die nicht zur Spritze gehörigen Gegenstände herbeizuschaffen beziehentlich zu bedienen, die Verbindung zwischen dem Hauptmann, den Zug- und Rohrführern zu unterhalten und sich hinsichtlich der Rettung von Menschen und Sachen zur Verfügung des Feuerlösch-Commandos zu stellen, wozu sie die nöthige Ausrüstung besaßen. Sobald diese Verrichtungen ausgeführt waren oder sonst keine weitere Verwendung für sie vorlag, mußten sie zur Bedienung der Spritzen zurückkehren. Da jedoch sämmtliche Mannschaften auf die genannten Verrichtungen mit eingeübt wurden, so waren dieselben, auch ohne Steiger zu sein, sehr häufig zu den speciellen Dienstleistungen derselben zu verwenden.

Die Steiger wurden durch eine Commission, vor welcher die Aspiranten eine Prüfung abzulegen hatten, ernannt, wurden aber, nachdem sie diese bestanden, erst nach sechs Monaten und wenn sie sich während dieser Zeit unausgesetzt als tüchtig bewiesen hatten, definitiv als solche bestätigt. Die Commission, bei welcher der Hauptmann den Vorsitz führte, wurde ebenfalls auf die Dauer eines Jahres aus der Mitte der Steiger ernannt. Die Uebungen fanden meist auf dem Turnplatz statt. Die Spritzen der Compagnie waren größere Pariser Karrenspritzen, davon einer mit Zubringer aus der Jauck’schen Fabrik zu Leipzig. Als Rettungsleiter wurde die Copenhagener angewendet. Die übrige Ausrüstung correspondirte mit der der jetzigen Feuerwehren.

Zur ersten Neu-Organisation der städtischen Feuerwehr, wie dieselbe 1868/69 eintrat, wo die Turnerfeuerwehr bereits 3 Züge stark war, sei Folgendes erwähnt:

Die besoldete Feuerwehr betrug von da ab, bis zu ihrer jetzigen, neuesten Organisation an festbesoldeten Mannschaften: